Hamburg. Gut elf Prozent der Hamburger Immobilienbesitzer sind ihre Erklärung noch schuldig – das könnte bald teuer werden.

Mehr als elf Prozent der Grundsteuer-Pflichtigen in Hamburg haben ihre Erklärung auch zwei Wochen nach Verstreichen der zweiten Frist noch nicht abgegeben. Wie die Finanzbehörde auf Abendblatt-Anfrage erklärte, seien seit dem 1. Februar weitere 13.671 Erklärungen eingegangen, womit nun 376.143 Datensätze vorlägen, was einer Abgabequote von 88,7 Prozent entspreche.

Die durchaus möglichen und angedrohten Strafen wurden allerdings bislang noch nicht verhängt. Stattdessen will die Behörde voraussichtlich im Laufe des März zunächst „Erinnerungsschreiben“ verschicken, wie Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagte.

Finanzsenator drängt auf Abgabe der Erklärungen

„Wir stehen im Ländervergleich sehr gut da“, so Dressel zu der überdurchschnittlich hohen Abgabequote in Hamburg. Doch für das weitere Verfahren müssten halt alle aktuellen Daten vorliegen, wie der Finanzsenator betonte: „Schlussendlich brauchen wir alle Erklärungen.

Deshalb mein erneuter Appell an alle, die auch eine Woche nach Fristablauf immer noch nicht abgegeben haben: Wer Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt vermeiden möchte, der sollte jetzt umgehend tätig werden. Als Zwischenschritt bereiten wir auch ein Erinnerungsschreiben für säumige Steuerpflichtige vor.“

Länder wollten keine weitere Fristverlängerung – doch Bayern scherte aus

Wie berichtet, musste die Grundsteuer auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Die Länder konnten dabei unterschiedliche Modell einführen, wobei Hamburg auf ein sehr einfaches setzt, in dem es nur nach Fläche und Lage geht. In allen 16 Ländern mussten die neuen Erklärungen aber ursprünglich bis zum 31. Oktober abgegeben werden, was aufgrund des schwachen Rücklaufs von rund 40 Prozent einmalig bis 31. Januar verlängert worden war.

Eine weitere Verlängerung werde es nicht geben, hatten die Länder-Finanzminister betont – und sich daher sehr verärgert gezeigt, dass Bayern diese Vereinbarung im Alleingang gebrochen hat. Dressel hatte das mit dem dortigen Wahlkampf in Verbindung gebracht.

Finanzämter dürften Daten auch einfach schätzen – aber wer will das schon?

Das geplante Erinnerungsschreiben ist vorerst das mildeste Mittel, das die Behörden anwenden können. Das schärfste wäre ein Verfahren zur Festsetzung von Zwangsgeld – dieses kann im schlimmsten Fall bis zu 25.000 Euro betragen. Es würde aber in jedem Fall vorher vom Finanzamt mit einem Schreiben angekündigt werden.

Ein Mittelweg wäre, bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Dieser beträgt 25 Euro pro angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Zudem könnte das Finanzamt die Daten auch einfach schätzen, was möglicherweise nicht zugunsten des Steuerpflichtigen ausgeht.

Politik verspricht: Einnahmen aus Grundsteuer sollen nicht steigen

Gut 120.000 Grund- und Immobilienbesitzer sind übrigens schon einen Schritt weiter und haben bereits ihre „Bescheide über Grundsteuerwerte“ erhalten. Daraus geht allerdings noch nicht hervor, wie viel Steuern künftig zu entrichten sind. Denn um das ermitteln zu können, benötigen die Behörden einmal alle Datensätze. Diese sollen dann das ganze Jahr 2023 hindurch aufwendig analysiert werden, bevor alle Parameter und auch der Grundsteuer-Hebesatz final festgelegt werden.

Das dient der Einhaltung eines politischen Versprechens: Die Einnahmen aus der Grundsteuer, die bundesweit bei rund 14 Milliarden Euro liegen, wovon etwa 500 Millionen auf Hamburg entfallen, sollen weder steigen noch sinken – daher kann die letzte Stellschraube erst festgezogen werden, wenn alle Daten vorliegen. Frühestens Ende 2024 werden dann die endgültigen Grundsteuerbescheide verschickt, bevor die Neuregelung Anfang 2025 in Kraft tritt.