Hamburg. Hamburg reformiert die Grundsteuer, damit ändert sich einiges für Immobilienbesitzer. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
- Hamburg reformiert die Grundsteuer
- Ab dem 1. Juli müssen alle Immobilienbesitzer in der Hansestadt eine Grundsteuer-Erklärung abgeben
- Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen
Am 1. Juli wird es ernst: Dann sind alle rund 430.000 Eigentümer von Immobilien und/oder Grundstücken in Hamburg aufgefordert, eine neue Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Die Frist läuft bis Ende Oktober. Über die Details des Verfahrens informierte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Immobilien Hamburg: Warum die neue Grundsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 eine Reform der Grundsteuer angeordnet, weil diese auf völlig veralteten Einheitswerten für Immobilien basiert. Bund und Länder hatten sich nach zähem Ringen auf eine Lösung verständigt, die es den Ländern aber ermöglicht, abweichende Modelle anzuwenden.
Grundsteuer: Was gilt künftig in Hamburg?
Der Senat führt ein selbst entwickeltes „Wohnlagemodell“ ein, bei dem ausschließlich die Fläche einer Immobilie, beziehungsweise eines Grundstücks sowie die Lage berücksichtigt werden. Hierbei wird lediglich nach „normal“ und „gut“ unterschieden.
Wie gebe ich die neuen Daten zur Grundsteuer ab?
Dressel appelliert, vorrangig das Onlineportal Elster (www.elster.de) zu nutzen, über das viele Bürger bereits ihre Steuererklärung abgeben. Dort muss man sich anmelden und bekommt ein persönliches Zugangszertifikat – das kann ein paar Tage dauern. Unter www.grundsteuer-hamburg.de soll vom 1. Juli an auch ein elektronisch ausfüllbarer Erklärungsvordruck verfügbar sein. Anschauen kann man sich die Vordrucke dort schon jetzt. Nur im Einzelfall kann die Erklärung auch auf Papier abgegeben werden. Dafür muss man die Unterlagen vorab im Finanzamt bestellen.
Immobilien Hamburg: Welche Daten muss ich angeben?
Außer einigen persönlichen Informationen wie die Anschrift und die Steuernummer geht es um die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Fläche des Grundstücks bzw. des Anteils an einem Gemeinschaftsgrundstück, das Grundbuchblatt sowie die Wohn- und Nutzfläche der Immobilie. Diese Angaben findet man in der Regel in Versicherungsschreiben, Kaufverträgen oder Steuerbescheiden.
Was umfasst die Erklärung zur Grundsteuer alles?
Für jede „wirtschaftliche Einheit“ ist eine Erklärung abzugeben. Wer zum Beispiel eine Eigentumswohnung samt einem Anteil am Grundstück (etwa die Zuwegung oder einen Garten vor einer Erdgeschosswohnung) sowie einen Pkw-Stellplatz besitzt, kann dies alles in einer Erklärung angeben. Wer drei solcher Einheiten besitzt, muss auch drei Erklärungen abgeben.
Welche Ausnahmen von der Grundsteuer-Erklärung gibt es?
Kellerräume sowie Stellplätze in (Tief-)Garagen mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern je Wohnung zählen nicht zur Nutzfläche.
Ist die Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer Pflicht?
Ja. Wer sich bis zum 31. Oktober nicht zurückgemeldet hat, wird ermahnt. Wer auch darauf nicht reagiert, kann mit einem Zwangsgeld belegt werden.
Wo gibt es Informationen zur neuen Grundsteuer?
Die Finanzbehörde hat auf der Webseite www.grundsteuer-hamburg.de alles Wissenswerte zur neuen Grundsteuer zusammengefasst, inklusive Vordrucken, Ausfüllanleitungen und Videos. Zudem gibt es noch eine Werbekampagne sowie Flyer in deutscher, englischer und türkischer Sprache. Fragen beantwortet der Telefonische Hamburg-Service unter Telefon 115. „Kein Bundesland bereitet seine Steuerpflichtigen so intensiv auf die neue Grundsteuer vor wie Hamburg“, sagte Dressel, der selbst in den vergangenen Wochen auf Marktplätzen den Bürgern die neue Steuer erklärt hatte.
Immobilien Hamburg: Werden Steuerpflichtige angeschrieben?
Ja, aber erst nach den Sommerferien. Dann gibt es ein „erinnerndes Informationsschreiben“, so die Finanzbehörde. CDU-Finanzexperte Thilo Kleibauer kritisiert das als zu spät: „In Hessen und Niedersachsen wurden die Grundeigentümer längst von den Finanzämtern angeschrieben und bereits mit vielen erforderlichen Daten versorgt.“ Ihm sei „völlig unverständlich“, warum das in Hamburg erst weit nach Beginn der Abgabefrist erfolge.
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Wie ist der weitere Zeitplan bei der neuen Grundsteuer?
Nachdem alle Daten eingesammelt wurden, werden diese 2023 intensiv ausgewertet, bevor 2024 endgültig der Hebesatz festgelegt und die neue Steuer von 2025 an angewendet wird.
Warum der lange Vorlauf?
Bund und Länder haben versprochen, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer von rund 14 Milliarden Euro bundesweit (davon gut 500 Millionen Euro in Hamburg) gleich bleiben soll. Um das zu gewährleisten, müssen die Daten zunächst aktualisiert und dann ausgewertet werden – erst auf dieser Basis können die Parameter wie der Hebesatz endgültig festgelegt werden.
Immobilien Hamburg: Wer zahlt künftig wie viel Grundsteuer?
Das steht noch nicht fest. Als Faustformel für Hamburg gilt: Je neuer die Immobilie, desto höher war die Steuer – diese Besitzer können mit einer Entlastung rechnen. Eigentümer vor 1964 errichteter Immobilien, deren Wert nie aktualisiert worden war, haben dagegen bislang relativ wenig Grundsteuer bezahlt und müssen mit einer Steigerung rechnen. Durch diesen Ausgleich mehr Gerechtigkeit zu schaffen, ist der Auftrag der Verfassungsrichter