Hamburg. Im Internet werden Karten illegal und teils zu horrenden Preisen für das Konzert gehandelt. Warum der Eintritt nicht sicher ist.
Zum ersten Mal seit sieben Jahren geht US-Superstar Beyoncé (41, "Crazy in Love") wieder auf Welttournee. Geplant sind drei große Stadion-Konzerte in Deutschland, eines davon am 21. Juni in Hamburg. Doch wer sich noch Karten sichern will, der sollte vorsichtig sein!
Denn auch rund um Hamburg ist die Beyoncé-Fangemeinde groß, sehr groß – dementsprechend begehrt sind die Karten für den Auftritt im Volksparkstadion. Kaum sind wenige Tage nach Start des Vorverkaufs an den offiziellen Stellen die Karten nahezu ausverkauft, floriert schon der Ticket-Handel auf nicht autorisierten Internet-Portalen.
Beyoncé-Konzert in Hamburg: Ticket-Betrüger am Werk
Doch während bei eBay-Kleinanzeigen für Interessierte transparent ist, dass die Angebote von Privatleuten stammen und sie sich auf damit verbundene Risiken einstellen können, kann die Online-Plattformen Viagogo aufgrund ihrer Aufmachung schnell mit einem offiziellen Ticketanbieter verwechselt werden. Und das ist nicht einmal das größte Problem bei dem für Ticketbetrug berüchtigten Schweizer Anbieter.
Denn auf solchen Online-Plattformen werden unter anderem viele ungültige Eintrittskarten angeboten, etwa gefälschte oder personalisierte Tickets. Schlimmer noch: Diese werden teils illegal zu horrenden Preise aufgerufen.
Ticket-Betrug! Veranstalter hat Tipp für Käufer
Ein Stehplatz der Kategorie 7 (wurde bei offiziellen Anbietern wie Ticktetmaster oder Eventim für 117,15 angeboten) kostet bei Viagogo mindestens 290 Euro. Die Karte für den Bereich VIP Riser in unmittelbarer Nähe der Bühne wird für – Achtung! Festhalten! – 5657 Euro angeboten. Und selbst bei diesem Preis könnte es beim Einlass ein böses Erwachen geben, wenn ein gefälschtes Ticket verkauft wurde.
„Wir warnen seit Jahren schon Fans, keine Karten bei Zweitvermarktern zu kaufen", sagt eine Pressesprecherin des Veranstalters Live Nation, der unter anderem die Konzerte der US-Sängerin in Deutschland organsiert.
Verbraucherschutz warnt vor unseriösen Angeboten
Und auch die Verbraucherzentrale betont, dass es sich bei der Plattform um kein offizielles Ticket-Verkaufsportal handelt, auch wenn das Portal den Anschein erwecken will. „Während des gesamten Kaufvorgangs wird nicht deutlich gemacht, dass Viagogo nicht selbst Verkäufer der Tickets ist, sondern lediglich zwischen privaten Verkäufern und Käufern vermittelt. Der tatsächliche Verkäufer bleibt in der Regel unbekannt", heißt es vonseiten der Verbraucher-Experten.
Und weiter: „Mehrkosten, falsche oder nicht erhaltene Tickets sowie weitere Kosten, weil man vor Ort keinen Einlass erhält: Als Käufer tragen Sie das komplette Risiko bei Problemen mit den Tickets“. Und: Für die Vermittlung verlange Viagogo zusätzlich hohe, teils nicht nachvollziehbare Gebühren.
Viagogo dementiert, dass es vermehrt Probleme mit gefälschten Karten gibt
Viagogo selbst, hält den Vorwürfen von Veranstalter und Verbraucherzentrale entgegen: „Es gibt keinen Anreiz, ungültige oder gefälschte Tickets über viagogo zu verkaufen. Zum Beispiel werden die Verkäufer nur dann bezahlt, wenn der Käufer erfolgreich Zugang zu der Veranstaltung erhalten hat", so ein Sprecher. Zudem, so der Sprecher weiter, bestimmt nicht das Portal, sondern der Verkäufer den Preis. Das Unternehmen spielt den Ball zurück an die offiziellen Ticket-Anbieter – vor allem angesichts der personalisierter Eintrittskarten: „Letztendlich schaden solche Maßnahmen den Fans, indem sie deren Auswahl, Flexibilität und Zugang einschränken."
„Die Ärzte" gingen gerichtlich gegen Viagogo vor
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Dennoch handelte sich Viagogo in der Vergangenheit bereits rechtlichen Ärger ein: Im Dezember 2018 verhängte das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo, den Weiterverkauf von Tickets für die Ed-Sheeran-Konzerte 2019 in Deutschland einzustellen. Außerdem wurden nach Verstößen gegen die Verbote aus der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt.
Auch die Berliner Punkband Die Ärzte ging bereits gerichtlich gegen Viagogo vor und erwirkte im Februar 2020 eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro.