Hamburg. Hamburger legen ordentlichen Schlussspurt hin – doch es fehlen weiterhin Erklärungen. Steuerzahlerbund warnt vor Desaster.

Nachdem die Frist für die Grundsteuererklärung am Dienstag abgelaufen ist, zeigt sich Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) zufrieden mit der Abgabequote, die mehr als 85 Prozent beträgt. „Auf der Zielgeraden haben Hamburgs Steuerpflichtige einen ordentlichen Schlussspurt hingelegt", sagte Dressel am Mittwoch.

Insgesamt wurden in Hamburg 362.472 Erklärungen abgegeben – das entspricht einer Quote von 85,51 Prozent. Davon wurden 225.040 Erklärungen via Elster, 55.943 auf Papier und 81.489 über eine elektronische Schnittstelle der Steuerberater eingereicht.

Grundsteuer: In Hamburg fehlen noch 15 Prozent der Erklärungen

Nachdem Hamburg bei der Rücklaufquote lange im Mittelfeld war, sei die Hansestadt im Ländervergleich jetzt ganz vorn mit dabei, heißt es in der aktuellen Mitteilung der Behörde. Das exakte Länderranking wird demnach in Kürze vorliegen. Zudem verwies die Behörde in bezug auf die Abgabequote auf die Koomunikation, die die Steuerverwaltung kurz vor Ablauf der Frist nochmals intensiviert habe.

Knapp 15 Prozent der Grundsteuerpflichtigen in Hamburg haben ihre Erklärung jedoch nicht innerhalb der Frist abgegeben. Wer die Erklärung zu spät einreicht, muss jedoch mit einer Strafe in Form eines Verspätungszuschlags von 25 Euro pro angefangenem Monat rechnen. Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt die Daten auch einfach selbst schätzen – was im Übrigen nichts an der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ändert.

Grundsteuer: Abgabequote bei städtischen Liegenschaften – 91 Prozent

Für den Bereich der städtischen Liegenschaften liegt die Abgabequote nach Angaben der Finanzbehörde bei rund 91 Prozent. Die noch offenen 9 Prozent ergeben sich "im Wesentlichen aus Erklärungen mit komplexen Fallgestaltungen und umfangreichen Abstimmungsbedarfen mit Dritten", wie zum Beispiel bei Fiskuserbschaften, land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Die Behörde betont, dass es sich dabei um Fallgestaltungen handele, bei denen auch Privatleuten im Einzelfall eine Fristverlängerung gewährt werden würde.

"Die Quote von knapp über 90 Prozent zum Fristablauf kann sich durchaus sehen lassen", sagte Dressel. "Die hohe Abgabequote wird der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht – erst recht im Vergleich zu den Bundesimmobilien." Gleichzeitig appellierte Dressel nochmals an alle, die ihre Erklärung noch immer nicht abgegeben haben: "Wer Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt vermeiden möchte, der sollte jetzt ganz schnell tätig werden.“

Die neuen Erklärungen sind nötig geworden, weil die Grundsteuer ab 2025 anders berechnet werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgt. Zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung stehen weiterhin Informationsangebote und Anleitungen im Internet unter www.grundsteuer-hamburg.de bereit.

Grundsteuer: Bund der Steuerzahler Hamburg warnt vor Desaster

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hamburg forderte am Mittwoch unterdessen, die Grundsteuerbescheide nur vorläufig zu erlassen – und warnte zugleich vor einem Desaster. „Herr Dressel sollte die Finanzämter anweisen, die Bescheide nur vorläufig zu erlassen“, sagt BdSt-Hamburg Landesvorsitzende Petra Ackmann. Sie verwies darauf, dass bereits erste Musterverfahren liefen. "Wenn die gerichtliche Klärung die Verfassungswidrigkeit der jetzt geltenden Bewertungsregeln ergibt, könnte dies für alle Bescheide gelten und nicht nur für Eigentümer, die ihre Bescheide bereits angefochten haben", heißt es in der Mitteilung des Steuerzahlerbunds.

Zudem spricht sich der BdSt dafür aus, dass die Finanzämter keine Zuschläge für verspätete Grundsteuermeldungen erlassen. "Im Kern würde eine solche Verfügung bedeuten, dass der einzelne Steuerpflichtige nach Erhalt des Bescheides des Grundsteuerwertes nichts mehr tun oder in ein Klageverfahren einsteigen muss, sondern die Gewissheit hat: Sollten sich Veränderungen bei der Grundsteuer ergeben, weil das Gesetz gekippt wird, ist er auf jeden Fall mit dabei." Nach Ansicht des BdSt würde das zugleich eine "enorme Erleichterung im Sinne der Finanzämter" bedeuten, da eine riesige Einspruchswelle zu befürchten sei.