Hamburg. Die Frist für die Abgabe der Erklärung läuft Ende des Monats ab. Bei Verspätungen drohen Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro.

Es sind nur noch drei Wochen, bis die Frist endet – trotzdem haben erst rund 56 Prozent der Immobilieneigentümer in Hamburg und 54 Prozent in Schleswig-Holstein ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Bis zum Freitag seien bei der Hamburger Finanzbehörde 238.337 Erklärungen eingegangen, sagte eine Sprecherin. 185.533 (43,77 Prozent) fehlten noch.

In Schleswig-Holstein lagen Ende 2022 landesweit 682.743 Erklärungen vor. Das entspricht 54 Prozent. Während die allermeisten Hamburger ihre Grundsteuererklärungen über die Plattform Elster digital eingereicht haben, hat sich in Schleswig-Holstein immerhin fast jeder Zehnte für die Papierform entschieden.

Grundsteuer: Abgabequote der Erklärung bei 56 Prozent

Hamburg befindet sich mit seiner Abgabequote laut Finanzbehörde im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Aber: „Mit gut 56 Prozent können wir weiterhin noch nicht zufrieden sein“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Bei den Immobilien, die der Stadt selbst gehören, kommt Hamburg sogar nur auf 50 Prozent.

„Dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen ist klar, dass auch die städtische Seite bei der Erklärungsabgabe ihre Hausaufgaben machen muss“, so Dressel. Im nördlichen Nachbarland haben mehrere Ministerien ihre eigenen Immobilien weitgehend abgearbeitet. Allerdings fehlen aus dem Umweltministerium, das durch die Vielzahl der Flurstücke besonders gefordert sei, noch Hunderte Erklärungen. Man arbeite „mit Hochdruck“ daran.

Grundsteuer: Abgabe der Erklärung kann mit Zwangsgeld erzwungen werden

Wegen der geringen Rücklaufquote gehen die Informationskampagnen der Finanzbehörde in Hamburg und des Ministeriums in Kiel in eine neue Runde. Finanzsenator Dressel wird jetzt Finanzämter aller Bezirke besuchen, um Bürgerfragen zur neuen Grundsteuer zu beantworten. Die Abgabe der Erklärung kann mit einem Zwangsgeld, das im schlimmsten Fall bis zu 25.000 Euro beträgt, erzwungen werden. Im Einzelfall können individuell zu begründende Fristverlängerungen berücksichtigt werden.

Wer sich in Schleswig-Holstein nicht rechtzeitig meldet, wird in einem Schreiben erst einmal erneut an die Pflicht zur Abgabe erinnert. Der Hamburger Finanzsenator gibt sich „zuversichtlich, dass die Rückläufe mit Blick auf das nahende Frist­ende in den kommenden Wochen zunehmen werden, sodass wir am Ende eine Quote erreichen, mit der der weitere Prozess vorangetrieben werden kann“.