Hamburg. Ein 25-Jähriger soll einen Bekannten bedroht und zu dem entwürdigenden Auftritt gezwungen haben. Er schildert den Hergang anders.

Ein Mann, der nur in Boxershorts, Mütze und Schuhen bekleidet auf der Straße herumläuft: Es muss ein merkwürdiger Anblick gewesen sein, zumal im November, wenn das Wetter überhaupt nicht zu einem derartig luftigen Outfit einlädt – und auch die eher belebte Gegend nicht für einen auch noch bei Facebook geposteten Fast-Striptease geeignet scheint.

Doch Jorge M. (alle Namen geändert) war offenbar alles andere als freiwillig unterwegs. Er soll zu dem freizügigen Auftritt durch massive Drohungen gezwungen worden sein.

Prozess in Hamburg: Mit Drohungen zum öffentlichen Striptease gezwungen?

Der Mann, der sich wegen des Vorfalls vom 27. November 2021 jetzt vor dem Amtsgericht verantworten muss, ist wegen Nötigung und wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen angeklagt.

Laut Staatsanwaltschaft hat Christoph D. seiner Forderung, sein Bekannter solle nackt auf die Straße treten und dort herumlaufen, nicht allein verbal geäußert. Der 25-Jährige soll zudem, als der Geschädigte sich zunächst weigerte, diesem bedroht haben, ihn mit einem Küchenmesser „abzustechen“ oder ihm die Beine brechen zu lassen.

Als der dadurch verängstigte Mann daraufhin fast im Adamskostüm auf die Straße trat, habe Christoph D. die Szene mit dem Handy gefilmt und den Halbnackten auch noch beleidigt. Später soll er das Video auf Facebook und Instagram veröffentlicht haben.

So schildert der Angeklagte den Hergang der Tat

„Halb ist es richtig, halb nicht“, sagt der Verteidiger des 25-Jährigen. Die ungewöhnliche Aktion habe eine „Vorgeschichte“. Der Angeklagte, der mutmaßlich Geschädigte Jorge M. und die Freundin des Angeklagten seien gemeinsam in einer Wohnung gewesen. Beim Frühstück habe Jorge M. der Freundin erzählt, dass ihr Partner fremdgegangen sei.

Christoph D. sei empört über den Verrat seines Kumpels gewesen. „Was bist du für ein Freund?!“, Deshalb habe er gemeint, dass Jorge M. „mal flitzen gehen“ könne. Das habe dieser dann getan – der Angeklagte habe den Halbnackten gefilmt und das Video veröffentlicht. Dort seien die Aufnahmen allerdings nach 24 Stunden automatisch gelöscht worden. Und zur Drohung mit einem Messer sei es überhaupt nicht gekommen.

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Tenor der Aussage insgesamt: Alles nicht in Ordnung, was der Angeklagten getan habe. Und „halbnackt bei Facebook gesehen zu werden, das möchte keiner!“, findet auch der Verteidiger. Wenn man sich allerdings den Straftatbestand der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ genau anschaue, sei dieser hier nicht erfüllt, argumentiert der Anwalt.

Um den Fall konkret beurteilen zu müssen, insbesondere die Frage, ob mit einem Messer gedroht wurde, bedarf es der Aussage von Jorge M. Doch der ist nicht zum Prozess erschienen. Es muss einen neuen Verhandlungstermin geben.