Hamburg. Nach mehr als 30-jähriger Beziehung war es bei dem Paar zum tödlichen Streit gekommen. Das Landgericht erkannte aber keinen Mord.

Für den tödlichen Messerstich auf ihren Ehemann in einer Wilhelmsburger Gartenlaube im April vergangenen Jahres ist eine 55 Jahre alte Frau zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafkammer des Landgerichts Hamburg verhängte die Strafe wegen Totschlags, wie der Vorsitzende Richter am Donnerstag vor dem Landgericht Hamburg sagte.

Die Angeklagte habe den Tod ihres Mannes nicht gewollt und unmittelbar nach der Tat im Affekt zudem fast eine halbe Stunde lang versucht, ihn wiederzubeleben.

Tod in Gartenlaube: Gericht verurteilt Ehefrau nicht wegen Mordes

Dem spontanen Angriff an Ostern 2021 war ein Streit zwischen dem Ehepaar vorausgegangen, das an dem Tag außerdem viel Alkohol getrunken hatte. Beide waren seit mehr als 30 Jahren zusammen und hatten erst im Jahr zuvor geheiratet.

Diese drei Jahrzehnte waren für die Angeklagte immer wieder mit vielen emotionalen Enttäuschungen verbunden. Zuletzt hatte ihr körperlich schwer beeinträchtigter Mann nur noch in seinem Sessel gesessen und dort getrunken und auch geschlafen.

Die Frau war ursprünglich wegen Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Strafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von höchstens fünf Jahren wegen Totschlags plädiert.