Hamburg. Übers Stadtgebiet verteilt wurde die hochansteckende Vogelgrippe mehrfach nachgewiesen. Was das jetzt für Halter bedeutet.
Bei Wildvögeln in Norddeutschland treten wieder vermehrt Fälle der Geflügelpest (Vogelgrippe) auf. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat jüngst auch in Hamburg elf Fälle der hochansteckenden Variante – bestätigt. Die Funde verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Daher gilt ab Dienstag, 10. Januar 2023, erneut eine Stallpflicht für Geflügel.
Die Stallpflicht betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere dürfen bis auf Weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden, teilte die Behörde für Justiz und Verbaucherschutz am Freitag mit.
Die Stallpflicht gilt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Vogelgrippe in Hamburg: Betroffene Tiere müssen getötet werden
Nach Angaben der Behörde senkt die Stallpflicht das Risiko, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden.
Zum Schutz der Geflügelbestände ist es zudem verboten, Tiere in Haltungen in Hamburg aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen. Neben den oben genannten Geflügelarten gilt dies auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden.
- Nach Geflügelpest-Ausbruch Schutzmaßnahmen verordnet
- „Mogelpackung des Jahres“ gesucht! Fünf Produkte zur Auswahl
- Für Hühner & Co. gilt jetzt wieder Stallpflicht in Bergedorf
In der Vergangenheit habe es eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern ließ sich in der Vergangenheit mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen.
Die Tierhalterinnen und -halter sollten Sicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten oder verbessern. Dazu gehört zum Beispiel das Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe oder der Schutz des Futters und der Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen.
Tote Tiere beim Bezirksamt melden
Wer tote Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel findet, sollte diese den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern melden. Die toten Tiere werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. „Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel an der Geflügelpest gestorben ist“, so ein Behördensprecher.
Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen auch andere Spezies erkranken können. Immer ab dem Spätherbst steigt die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.
In Hamburg werden unabhängig von der aktuellen Situation ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der aktuellen Lage wurde dieses Wildvogelmonitoring nach Behördenangaben im Institut für Hygiene und Umwelt noch einmal verstärkt.