Kiel/Markerup (dpa/lno). In zwei Geflügel-Mastbetrieben bei Flensburg ist die Geflügelpest ausgebrochen. Weil derzeit auch viele Wildvögel mit dem hochansteckenden Virus infiziert sind, droht eine Ausbreitung der Tierseuche. Im Landkreis gelten zusätzliche Vorsorgemaßnahmen.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in zwei Geflügelhaltungsbetrieben im Kreis Schleswig-Flensburg gelten von Sonntag an im Umkreis der betroffenen Höfe besondere Hygiene- und Schutzregeln. Die Kreisverwaltung hatte noch am Samstag die behördliche Allgemeinverfügung dazu im Internet veröffentlicht und so die Voraussetzung für den raschen Vollzug der Schutzmaßnahmen geschaffen.

Um ein Übergreifen der Tierseuche auf weitere Gebiete zu unterbinden, wurden um die beiden betroffenen Betriebe im Umkreis von drei Kilometern ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von etwa zehn Kilometern eingerichtet. In den festgelegten Gebieten, die bis an die Stadt Flensburg heranreichen, gelten unter anderem Einschränkungen für den Tiertransport. Der Transport von Geflügelfleisch ist untersagt, an den Zugängen zu Geflügelbetrieben sind täglich Desinfektionsmaßnahmen vorzunehmen. Die Tierbestände müssen intensiv auf Krankheitssymptome kontrolliert werden.

Vom Seuchenausbruch am schlimmsten betroffen ist ein renommierter Geflügelhaltungsbetrieb in Markerup, in dem rund 12.000 Gänse und Masthähnchen gehalten worden waren und alle getötet werden mussten. In einem weiteren Unternehmen in der Nähe waren es 5600 Gänse.

Nach Angaben des Agrarministeriums handelt es sich um den bislang größten Ausbruch der hoch ansteckenden Tierseuche in Schleswig-Holstein in diesem Jahr. Die Infektion mit dem Virus-Subtyp H5N1 war durch Analysen im Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems (Mecklenburg-Vorpommern) bestätigt worden. Im nationalen Referenzlabor für die auch Vogelgrippe genannte Krankheit waren Gewebeproben toter Tiere untersucht worden. Bereits am Donnerstag seien in kürzester Zeit Krankheitssymptome aufgetreten und etwa 2000 Tiere verendetet, sagte eine Sprecherin der Kreisverwaltung.

Das Agrarministerium nahm den Ausbruch in dem großen, auf Freilandhaltung ausgerichteten Mastbetrieb in Markerup zum Anlass, private und kommerzielle Geflügelhalter erneut zur Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu ermahnen. Die Vorgaben waren erst Ende 2021 als Reaktion auf zunehmende Infektionsfälle unter Wildvögeln und Haustieren verschärft worden. Wildvögel gelten als Überträger der Krankheit. In den zurückliegenden Wochen waren unter Wildvogelbeständen wieder verstärkt Fälle von Geflügelpest aufgetreten.

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