Hamburg. Weil die oft tödlich verlaufende Geflügelpest vermehrt festgestellt wurde, müssen die Vögel im Stall bleiben. Ab wann die Regel gilt.
Die Tiere haben hohes Fieber, sind schwach, antriebslos und haben keinen Appetit – und so endet die Geflügelpest, eine sehr schwer verlaufende Vogelgrippe, bei Vögeln meist sehr schnell tödlich. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat jüngst in Hamburg elf Fälle der hochansteckenden Variante bestätigt. Die Funde verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Das Veterinärwesen im Bergedorfer Gesundheitsamt hat bereits die Stallpflicht für Geflügel im Bezirk Bergedorf angeordnet.
Die Stallpflicht gilt für ganz Hamburg ab Dienstag, 10. Januar, betrifft Hühner, Truthühner, Perl- und Rebhühner sowie Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden. Sie müssen in geschlossenen Ställen oder in einer anderen Vorrichtung bleiben, die das Eindringen von Wildvögeln unmöglich macht. Verstöße gegen die Verpflichtungen können mit einem Bußgeld geahndet werden, heißt es aus dem Bezirksamt. Für alle Geflügelhalter sei es auch besonders wichtig, die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten der Geflügelpest-Verordnung zu beachten.
Vogelgrippe: Vermehrt Geflügelpest in Norddeutschland
In den vergangenen Wochen waren wieder vermehrt Fälle der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) beziehungsweise Geflügelpest in mehreren Teilen Norddeutschlands festgestellt worden. Unter anderem gab es den Nachweis bei Gänsen und anderen Vögeln (Möwen, Reiher) im Stadtgebiet Hamburgs sowie diverse Seuchenausbrüche in Hausgeflügelbeständen in Norddeutschland.
In der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, wird das Risiko des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelhaltungen durch direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingestuft.
Deshalb soll nun in Hamburg die Stallpflicht gelten. Bereits im Frühjahr hatte es eine Stallpflicht in Bergedorf gegeben, die jedoch im April wieder aufgehoben wurde. Die Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest überträgt sich zwar nicht leicht auf den Menschen, kann dann aber auch bei diesem zu schweren grippeähnlichen Symptomen führen.