Hamburg. Ein 40-Jähriger soll einem Bekannten einen tödlichen Stich versetzt haben. Vor Gericht muss er sich wegen weiterer Vergehen verantworten.

Eben noch schien alles gut. Das Quartett saß zusammen und konsumierte gemeinsam Alkohol. Nichts deutete darauf hin, dass nur kurze Zeit später jemand aufs Schwerste verletzt sein und mit dem Tod ringen würde. Der 43-Jährige war schließlich nicht mehr zu retten. Ein Stich hatte unter anderem sein Herz getroffen. Es ist ein Fall, der viele Rätsel aufgibt. Warum musste der Mann sterben? Was genau war die Tatwaffe, und wo ist sie abgeblieben?

Und vor allem: Sitzt mit dem Angeklagten Michael B. der Richtige im Prozess vor dem Landgericht? Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen Mord aus Heimtücke vor. Laut Anklage hat der Mann am 23. März dieses Jahres das spätere Opfer, das in einer Wohnung am Röpraredder auf dem Sofa lag und schlief, mit einem unbekannten Werkzeug attackiert — „in der Absicht, ihn zu töten“, so die Staatsanwaltschaft. Obwohl noch ein Notarzt in die Tatwohnung geholt wurde und versuchte hatte, den 43-Jährigen zu reanimieren, kam jede Hilfe zu spät.

Prozess Hamburg: Polizei suchte nach dem Verdächtigen

An jenem Nachmittag, als es zur Katastrophe kam, sollen der mutmaßliche Täter und das spätere Opfer in einer Wohnung der Wohnanlage „Lindwurm“ am Röpraredder mit zwei Frauen zusammengesessen und gefeiert haben. Gegen 16 Uhr erreichte ein Notruf die Polizei: Eine Frau meldete, sie habe einen stark blutenden Mann neben sich liegen gehabt.

Insgesamt sollen sich in der Tatwohnung zwei Männer und zwei Frauen aufgehalten haben. Der Messerstecher sei dann geflohen. Bei der Suche nach dem Verdächtigen hatte die Polizei unter anderem auch einen Hubschrauber eingesetzt und mit einem Spürhund nach dem Stichwerkzeug gesucht.

Prozess Hamburg: Angeklagter schoss auf Enten

Neben dem Mord, der ihm vorgeworfen wird, muss sich Michael B. auch noch unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Freiheitsberaubung sowie gefährlicher Körperverletzung verantworten. Laut Anklage hat der 40-Jährige im August 2020 in einer Grünanlage auf Enten geschossen. Dabei soll er so betrunken gewesen sein, dass laut Staatsanwaltschaft von einer verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen ist.

Ebenfalls unter Einfluss von reichlich Alkohol verübte Michael B. den Ermittlungen zufolge eine weitere Tat: Hier soll er im Dezember 2020 in einer Wohnung, in der er sich gemeinsam mit einem Bekannten aufhielt, die Tür plötzlich mit einem Schlüssel verriegelt und seinen Bekannten am Verlassen der Wohnung gehindert haben. Ferner habe er aus etwa drei Meter Entfernung drei Schüsse aus einer Softairwaffe auf den Bekannten abgegeben und ihn dabei verletzt, unter anderem an der Hand und am Oberschenkel.

Prozess Hamburg: Angeklagter schweigt

Der Angeklagte, ein schmaler Mann im karierten Kapuzenshirt, bestätigte zum Prozessauftakt lediglich seine Personalien, danach blieb er stumm. Sein Mandant werde sich zu den Vorwürfen nicht äußern, sagte einer der beiden Verteidiger nach Verlesung der Anklage. Vom nächsten Verhandlungstag an sollen in dem Prozess vor dem Schwurgericht, der zunächst auf zwölf Termine bis Mitte Februar anberaumt ist, Zeugen gehört werden.