Hamburg. Hamburg hebt die städtischen Gebühren zum 1. Januar an – gemessen an der Inflation aber nur moderat. Einige steigen sogar gar nicht.
Wie üblich im Dezember hat der rot-grüne Hamburger Senat eine Anpassung städtischer Gebühren beschlossen, die zum 1. Januar in Kraft tritt. Gemessen an der Inflation von rund zehn Prozent steigen sie aber nur moderat. Einige Beispiele:
Gebühren in Hamburg: Reinigung, Müll, Abwasser – das wird teurer
Die Gebühr für die Säuberung öffentlicher Wege durch die Stadtreinigung steigt um durchschnittlich 1,8 Prozent. Für ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksbreite von 15 Frontmetern bedeutet das bei wöchentlicher Reinigung Mehrkosten von 1,80 Euro pro Jahr.
Die Gebühren für die Abfallentsorgung steigen um durchschnittlich 2,4 Prozent. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu einer Mehrbelastung von jährlich 4,92 Euro.
Sielbenutzung wird um 2,3 Prozent teurer
Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser steigt um rund 2,3 Prozent auf 2,19 Euro je Kubikmeter. Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser steigt um rund 2,7 Prozent auf 0,76 Euro je Quadratmeter bebauter, überbauter oder befestigter Grundstücksfläche. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt zu einer Mehrbelastung von jährlich 5,57 Euro.
Die Parkgebühren bleiben grundsätzlich konstant. Es werden aber eine neue Gebührenzone sowie ein Wochenticket eingeführt: Damit kann ein für sieben aufeinanderfolgende Tage gültiges Wochenticket zu einer Gebühr von 30 Euro in Zone II und III, bzw. 24 Euro in Zone IV erworben werden.
Finanzsenator Dressel: Anpassungen erfolgen mit Augenmaß
„Die Gebührenanpassungen erfolgen mit Augenmaß“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). „Auch wenn sie das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip berücksichtigen müssen, bewegen sie sich gleichwohl alle in einem vertretbaren Rahmen. Erfreulich ist außerdem, dass wir bei der Benutzung der öffentlichen Flächen und Wege die Gebührensätze stabil halten konnten, hier wird es zum 1. Januar 2023 keine Erhöhung geben.“
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Der Senat weist ferner darauf hin, dass nach aktuellem Stand eine Reihe von Gebühren ab Januar umsatzsteuerpflichtig werden. Derzeit plane das Bundesfinanzministerium aber, die Option für die Länder zu schaffen, die Einführung der Umsatzsteuerpflicht erneut um zwei Jahre zu verschieben. Sofern dies erfolge, werde Hamburg diese Option nutzen und die betroffenen Gebühren kurzfristig wieder nach unten anpassen.