Hamburg. Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe, Verteidigung plädiert für Bewährung. Angeklagter: „Schlimmster Fehler meines Lebens“.
Er hatte geschworen, als ehrenamtlicher Richter „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“. Doch als es darum ging, diesen Eid auch umzusetzen, ging der Schöffe Johann D. einen anderen, gänzlich widerrechtlichen Weg: Er bot einem Angeklagten an, dass er sich bestechen lassen würde. Konkret hätte das geheißen: Freiheit gegen Bezahlung.
Für diese schwere Straftat soll der 38-Jährige nun ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Prozess vor dem Landgericht, dass Johann D. zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt werden solle. Die Verteidigung plädierte indes auf eine Bewährungsstrafe. Und der Angeklagte selber sagte in seinem letzten Wort, dass er damals, als er sich bestechlich gezeigt habe, den „schlimmsten Fehler meines Lebens“ begangen habe. Ein Urteil soll am 13. Dezember verkündet werden.
Prozess Hamburg: Bestechlicher Schöffe soll ins Gefängnis
Es geht um einen Prozess aus dem Jahr 2014. In diesem Verfahren, einem Korruptionsprozess soll der 38-Jährige einem der drei damaligen Angeklagten als Schöffe ein unmoralisches Angebot gemacht haben. Laut Staatsanwaltschaft fuhr der Laienrichter zum Wohnort des Angeklagten B. und forderte von ihm jeweils 20.000 Euro für sich selber und einen weiteren Schöffen. Im Gegenzug wolle er das bereits vom Gericht vorberatene Urteil, das auf mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe hinauslaufen solle, beeinflussen.
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Konkret wolle er den zweiten Schöffen dazu überreden, gemeinsam für einen Freispruch zu stimmen. B. ging zum Schein auf den Deal ein und vereinbarte eine Geldübergabe im Hamburger Hauptbahnhof. Tatsächlich berichtete er jedoch seinem Verteidiger, dass Johann D. bestechlich sei. Schöffe Johann D. wurde als befangen abgelehnt, außerdem wurde er vorläufig festgenommen. Und der Prozess, für den er vereidigt worden war, platzte und musste später neu verhandelt werden.
Die Tat wurde bereitsvor acht Jahren begangen
Schon einmal stand Johann D. wegen dieser Vorwürfe vor dem Landgericht. Das Urteil gegen ihn — drei Jahre Freiheitsstrafe — wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben und Anfang 2016 an eine andere Kammer zurückverwiesen. Dort lag die Akte wegen Überlastung des Gerichts über Jahre. Erst jetzt kam es zum neuen Prozess. Anders als im ersten Verfahren gestand Johann D. diesmal, sich bestechlich gezeigt zu haben.
Der damalige ehrenamtliche Richter habe einen Freispruch „gegen seine tatsächliche Überzeugung“ erreichen wollen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. „Er wollte ein Geschäft mit der Freiheit machen.“ Neben der Bestechlichkeit habe sich der Angeklagte der versuchten Anstiftung zur Rechtsbeugung schuldig gemacht. Weil das Verfahren aber schon sehr lange dauere, müssten von den von ihr geforderten zwei Jahren und acht Monaten sieben Monate als bereits verbüßt gelten.
Die Verteidigung argumentierte, dass sich ihr Mandant in letzter Konsequenz von seinem Vorhaben, Geld zu kassieren, distanziert habe. Zudem müsse die lange Verfahrensdauer zugunsten von Johann D. gewertet werden. Eine Bewährungsstrafe sei angemessen.