Hamburg. Der 75-Jährige starb im April dieses Jahres in einem Wilhelmsburger Kleingarten. Die Angeklagte schwieg vor Gericht.
Weil sie ihren 75 Jahre alten Ehemann mit einem Küchenmesser in einer Gartenlaube heimtückisch umgebracht haben soll, steht seit Montag eine 55-Jährige Frau vor dem Hamburger Landgericht. Am ersten Tag des Mordprozesses wollte die Deutsche sich zunächst nicht äußern. Ihre Verteidigerinnen kündigten aber für den nächsten Prozesstag eine schriftliche Stellungnahme der Deutschen an. Deshalb wurde am Montag zunächst nur die Anklage verlesen.
Prozess Hamburg: Anklage spricht von heimtückischem Mord
Derzufolge soll die Frau im April dieses Jahres ihrem körperlich beeinträchtigten Mann nach einem Sturz in der Laube zunächst noch aufgeholfen und ihn auf ein Sofa gesetzt haben. Wenig später aber habe sie völlig überraschend mit einem mindestens 16 Zentimeter langen Küchenmesser kräftig in die rechte Brust des Mannes gestochen. Dabei wurden sein Herz und seine Halsschlagader getroffen. Der Mann starb noch in der Kleingartenanlage im Stadtteil Wilhelmsburg. Auch Sanitäter, die die Frau selbst gerufen hatte, konnten das Leben des Mannes nicht mehr retten. Der Mann verblutete innerlich. Nach Polizeiangaben hatten beide Eheleute vor der Tat Alkohol getrunken.
Die Anklage stuft den Angriff als heimtückischen Mord ein, weil das Opfer zu dem Zeitpunkt nicht damit gerechnet hatte und es sich zudem aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigungen auch nicht hätte wehren können. Auch für den Sohn des 75-Jährigen, der als Nebenkläger auftritt, kam die Bluttat überraschend. Das sei aus heiterem Himmel passiert, sagte der Anwalt des 51-Jährigen am Montag nach dem Prozess mehreren Medienvertretern. Er selbst kenne die beiden nicht als Paar, ergänzte der Sohn. Er habe nur zu seinem Vater Kontakt gehabt. Auch zur Hochzeit der beiden vor etwa einem Jahr sei er nicht eingeladen gewesen. Dem Anwalt zufolge soll die Angeklagte als Verkäuferin in einem Gartenfachhandel gearbeitete haben.
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Prozess Hamburg: Angeklagte wurde von Weinkrampf geschüttelt
Unmittelbar nach der Tat im April 2022 war die Frau zunächst lediglich wegen Totschlags festgenommen worden. Sie hatte zu dem Zeitpunkt die Tat gestanden und war zudem nach etwa einem Monat wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag in Hamburg sagte. Im Juli allerdings wurde dieser Beschluss aufgehoben und das Gericht erließ Haftbefehl wegen Mordes. Die weiteren Ermittlungen und Aussagen der Frau hätten Hinweise auf Mordmerkmale für die Tat ergeben. Seitdem sitzt die Deutsche wieder im Gefängnis.
Die Frau mit den kurzen, grauen Haaren nahm der Prozess sichtlich mit. Schon in den ersten Minuten, als Journalisten Fotos und Videos im Gerichtssaal machten, wurde sie von einem Weinkrampf geschüttelt. Das Zittern und Beben ihres Körpers war hinter dem grünen A4-Heft, das sie sich vor das Gesicht hielt, deutlich zu erkennen. Der Prozess wird am 8. Dezember fortgesetzt. Zunächst sind Prozesstage bis zum 26. Januar geplant.