Hamburg. In 163 Fällen soll die Gynäkologin etwa falsche Testzertifikate ausgestellt haben. Ihr Sohn habe diese dann online angeboten.
Eine Hamburger Ärztin soll Dutzenden Patienten im Verlauf der Pandemie ohne Untersuchung falsche Corona-Testzertifikate, Krankschreibungen und Genesenen-Nachweise ausgestellt haben.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die Gynäkologin „wegen – zum Teil gewerbsmäßigen – Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 163 Fällen sowie tateinheitlich begangenen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angeklagt“, wie Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering am Dienstag mitteilte.
Corona Hamburg: Ärztin soll falsche Testzertifikate ausgestellt haben
Dem Sohn der Medizinerin, einem Hamburger Rechtsanwalt, werde außerdem Beihilfe vorgeworfen. Demnach soll der Jurist auf der Website einer von ihm betriebenen Firma zwischen November 2019 und Januar 2022 Krankschreibungen zum Preis von jeweils 14 Euro sowie kostenlose Corona-Testzertifikate und Genesenen-Nachweise angeboten haben.
„Die Dokumente waren jeweils ausgestellt und unterschrieben von seiner Mutter“, so Oechtering. „Beide Angeklagte sollen sich darin einig gewesen sein, dass eine vorherige Untersuchung oder ein persönlicher Kontakt zu den Patienten nicht stattfinden sollte.“
Auch ein Corona-Test unter ärztlicher oder fachkundiger Aufsicht oder ein PCR-Test seien zum Erhalt der Bescheinigung nicht erforderlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten auf diese Weise in 22 Fällen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, in 136 Fällen Corona-Testzertifikate und in fünf Fällen Genesenen-Nachweise unrechtmäßig erstellten und verkauften.
Corona-Betrug: Hamburger Ärztin drohen mehrere Jahre Haft
Bereits im Januar hatte das Abendblatt über die Ermittlungen gegen die Ärztin und ihren Sohn berichtet. Kurz darauf hatte das Landgericht Hamburg auf Antrag der Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung erlassen.
Dem Rechtsanwalt wurde damit untersagt, auf die bisherige Art im Internet für seine Corona-Zertifikate zu werben, wenn der Test nicht von einem Arzt gemacht oder überwacht wurde.
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Im Falle einer Verurteilung drohen der Ärztin wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitstrafe laut § 278 für Fälle nach dem 24. November 2021 auf drei Monate bis zu fünf Jahre angesetzt werden.
Ein solcher Fall liege in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande Impfnachweise oder Testzertifikate im Falle von übertragbaren Krankheiten unrichtig ausstellt.