Hamburg. Dr. A. soll falsche Gesundheitszeugnisse angeboten haben. Dr. B. war für Impfzentrum verantwortlich. Dr. F. ist Querdenker.

Sie heißen Dr. A, Dr. B. und Dr. F.: zwei Ärzte, ein Jurist. Und sie zählen zu Hamburgs mutmaßlich schillerndsten Glücksrittern der Corona-Pandemie. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen die drei wegen unterschiedlicher Verdachtsmomente – unabhängig voneinander. Doch ihre Fälle zeigen, wie kompliziert die Lage im dritten Jahr von Sars-CoV-2 und seinen Folgen geworden ist.

Bei Dr. F. fand die Razzia in seiner Praxis bereits vor knapp einem Jahr statt. Ein stattliches Aufgebot an Polizisten säumte die Grindelallee. Patienten und vermeintliche Unterstützer von Dr. F. waren auch gleich da. Er soll falsche Masken-Atteste ausgestellt haben, lautet der Vorwurf. In einem Video bei Youtube verteidigte sich F. Kriminelle Handlungen habe er nicht begangen. Zuletzt zeigte F. im Internet Videos von Querdenker-Demos und gab einen Online-Kurs über Hypnose und Klopftherapie.

Corona-Betrüger? Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Ärzte

Dr. B. war der Staatsanwaltschaft und Gerichten seit Jahren bekannt. Er wurde bereits wegen hundertfachen Abrechnungsbetruges verurteilt und betrieb einen privatärztlichen Notdienst in Hamburg. Zuletzt nannte er sich Chief Medical Officer der Briefkastenfirma, die das Impfzentrum am Hauptbahnhof betrieb. Es wurde nach einer Wochen Betrieb von den Behörden geschlossen und versiegelt. Auf Abendblatt-Anfragen hat B. nicht reagiert. Die Staatsanwaltschaft ist noch am Anfang der Ermittlungen. Gegen Hygiene- und Impfvorschriften soll im Impfzentrum oberhalb von Gleis 5 und 6 verstoßen worden sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dr. A. ließ sich für sein „unkonventionelles Vorgehen“ beim Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen feiern. Die konnte man für 14 Euro im Internet bestellen. Ein Arzt sollte die Krankheit bescheinigen.

Corona-Tests und AU-Scheine im Internet

A. selbst ist Jurist. Seine Webseite sieht professionell gemacht aus. Die Logos der Medien, die über seinen Service ausführlich berichtet haben, prangen an prominenter Stelle.

Nun soll A. möglicherweise unrichtige Gesundheitszeugnisse und falsche Corona-Zertifikate ausgestellt haben. Dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit. Zudem hat das Landgericht Hamburg auf Antrag der Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung erlassen. A. wird untersagt, auf die bisherige Art im Internet für seine Corona-Selbsttest-Zertifikate zu werben, wenn der Test nicht von einem Arzt gemacht oder überwacht wurde.

A. hält die Vorwürfe für unbegründet, wie er im Gespräch mit dem Abendblatt sagte. Es lägen keine strafbaren Handlungen vor. Das Unternehmen residiert in der Nähe der Kammerspiele, wo Dr. A. und die „Praxis A.“ ein Klingelschild haben. Im Impressum der Internetseite ist allerdings eine Adresse in einem Arztzentrum angegeben: in Karatschi, Pakistan.