Hamburg. Der Angeklagte Jan T. habe Schaden in Höhe von 77.416 Euro bei einer Leasingfirma verursacht, indem er die Autos manipuliert habe.

Man sah dem Auto nicht an, dass es recht ordentliche Strecken zurückgelegt hatte. Gemessen am angeblichen Tachostand schien der BMW in der Blüte seiner Jahre zu sein. Tatsächlich ging er schon allmählich Richtung Oldtimer. Zumindest, was seine Fahrleistung anging.

Hat Betriebswirt Jan T. (Name geändert) mit dem erstaunlichen Verjüngungsprozess des BMW zu tun — und mehrerer weiterer Fahrzeuge?

Prozess Hamburg: Illegales Lifting?

Weil er die Bordelektronik manipuliert und so eine scheinbar deutlich geringere Laufleistung vorgespiegelt haben soll, muss sich der 43-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gewerbsmäßigen Betrug zum Nachteil eines Fuhrparkunternehmens vor. Von April 2018 soll er innerhalb eines Jahres und in insgesamt zehn Fällen jeweils nach demselben Muster getäuscht haben.

Laut Anklage schloss er als Geschäftsführer einer Firma mit einem Fuhrunternehmen über unterschiedliche Fahrzeuge Leasingverträge mit jeweils vereinbarter Kilometerlaufleistung ab. Demnach sollten sich Mehrkosten ergeben, falls diese Laufleistung überschritten würde. Doch mit einem Eingriff in die Bordelektronik habe Jan T. diese Mehrkosten systematisch verhindert. Ein illegales Lifting, sozusagen.

Finanzieller Schaden: Bis zu 10.000 Euro pro Auto

So sei unter anderem ein BMW 120d Sport mit einem Kilometerstand von 10 und einer vereinbarten Laufleistung von 100.000 Kilometer an den 43-Jährigen übergeben worden. Dieser habe den Wagen mit dem falschen Kilometerstand von 80.499 zurückgegeben. Laut einem Gutachten hätten es allerdings etwa 130.000 Kilometer sein müssen. Durch diesen Betrug sind den Ermittlungen zufolge jeweils erhebliche finanzielle Schäden entstanden, meist zwischen 7000 und 10.000 Euro pro Fahrzeug. Insgesamt soll Betriebswirt Jan T. bei den zehn Fahrzeugen einen Schaden von 77.416 Euro verursacht haben.

Den für den Prozess mit entscheidenden Satz lässt Jan T. seine Verteidigerin für sich sagen: „Der Angeklagte räumt die Taten in vollem Umfang ein.“ Mit diesem Geständnis hat der Angeklagte der Justiz eine längere Beweisaufnahme erspart – und damit einen „riesengroßen Aufwand“, wie der Staatsanwalt betont. Gleichwohl sieht der Ankläger auch einen Punkt, der sich negativ auf das Strafmaß auswirkt: den recht hohen Schaden.

Prozess Hamburg: Ankläger fordert 22 Monate Haft

Eine Verurteilung vom Juni dieses Jahres zu 21 Monaten mit Bewährung, mit der Jan T. wegen Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts schuldig gesprochen wurde, kann indes nicht mit berücksichtigt werden. Als der 43-Jährige in den Jahren 2018 und 2019 die Manipulationen beging, galt er noch als unbestraft.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft reicht es gleichwohl nicht für eine milde Strafe. 22 Monate Haft fordert der Ankläger – ohne Bewährung. Der Amtsrichter bleibt mit seinem Urteil deutlich darunter. Eine 15-monatige Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betruges verhängt der Richter. Ohne Geständnis des Angeklagten, betont der Vorsitzende, hätte es einiges mehr gegeben.