Hamburg. Die Angeklagten veröffentlichten auch ein Foto und die Hamburger Anschrift des ehemaligen Partners der 49-Jährigen. Prozessstart.
Der Fall klingt wie der Plot eines Thrillers: Ein Ehepaar versucht über das Darknet einen Auftragsmörder zu akquirieren, um den Ex-Partner der Frau töten zu lassen. Der Hass auf den ehemaligen Lebengefährten und Vater des gemeinsamen Kindes rührt aus einem Sorgerechtsstreit. Doch das Paar scheitert mit dem heimtückischen Plan, weil es auf Betrüger reinfällt.
In Hamburg haben sich diese Szenen tatsächlich zugetragen. Ab Donnerstag stehen die Eheleute – ein 51 Jahre alter Unternehmer und eine 49 Jahre alte Ärztin – vor Gericht. Dem Paar wird gemeinschaftliche versuchte Anstiftung zum Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Der 51-Jährige und seine Frau sollen im Darknet einen Auftragsmörder gesucht haben, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg am Freitag mitteilte.
Prozess Hamburg: Ehepaar sucht im Darknet Auftragsmörder
Das Opfer sollte demnach der Ex-Freund der 49-Jährigen sein, mit dem sie eine Tochter hat. "Hintergrund soll ein Sorgerechtsstreit gewesen sein", sagte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering. Laut Anklage hat das Ehepaar zwischen Januar und März 2022 auf einer Website im Darknet, die den Anschein erweckte, Auftragsmörder zu vermitteln, unter einem Pseudonym einen entsprechenden Auftrag gepostet.
Ihren Auftrag ergänzten die beiden Angeklagten mit einem Foto des Ex-Freundes und seiner Hamburger Adresse. "Außerdem sollen sie das vom Websitebetreiber geforderte Entgelt in Form von Bitcoins im Wert von rund 15.000 US-Dollar bei einem von diesem empfohlenen Treuhandservice eingezahlt haben", so Oechtering.
Prozess Hamburg: Paar sucht Auftragsmörder und trifft auf Betrüger
Doch ein Mord wurde nie verübt. Der Grund: Bei den unbekannt gebliebenen Websitebetreibern handelte es sich um Betrüger – die Leistungen wurden nur zum Schein angeboten. Daraufhin soll sich das Ehepaar Mitte März Hilfe suchend an einen im Forum der Website aktiven Nutzer gewandt und ihn um Rat gebeten haben. Oechtering: "Auch dabei sollen die Angeklagten den Namen und die Anschrift des Geschädigten mitgeteilt haben."
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Dass der ehemalige Lebensgefährte der 49-Jährigen sehr zeitnah getötet werden sollte, soll das Ehepaar damit begründet haben, dass es einen angeblichen Kindesmissbrauch durch den Ex gebe. Doch auch beim zweiten Anlauf, einen Auftragsmörder zu finden, blieben die Eheleute erfolglos. Denn auch der Nutzer, der ihnen helfen sollte, entpuppte sich als Teil des Betrugskonstrukts der Websitebetreiber. "Am 4. April wurde den beiden Angeklagten von einem Administrator mitgeteilt, dass das von ihnen eingezahlte Geld nicht zurückerstattet werde", sagte Oechtering.