Hamburg. Wagen im Halteverbot: Um ein Bußgeld zu vermeiden, soll der Angeklagte Kaffee und Gebäck angeboten haben. Über den Prozess.

Wie verlockend ist ein Franzbrötchen? Kann man mit diesem Gebäck zwei Ordnungshüter vom rechten Weg abbringen? Dies ist die zentrale Frage in einem Berufungsprozess, der am Freitag vor dem Landgericht verhandelt wurde. Ein 32-Jähriger war angeklagt, mit Franzbrötchen und Kaffee eine Bestechung von zwei Mitarbeitern des Landesbetriebes Verkehr begangen zu haben. Hintergrund dieses Vorwurfs ist eine Kontrolle der zwei Ordnungshüter am 6. Juli vergangenen Jahres im Bereich der Ottenser Hauptstraße, bei der beiden der im Parkverbot abgestellte Wagen des Hamburgers aufgefallen sei.

Um die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu verhindern, so heißt es in der Anklage, bot der Halter des Autos ihnen wiederholt ein Franzbrötchen und einen Kaffee an. Dies hätten die Betroffenen jedoch abgelehnt. In erster Instanz vor dem Amtsgericht wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt (1800 Euro).

Prozess Hamburg: Angeklagter wollte Männer „provozieren“

Er habe die beiden Männer damals schon ein wenig „provozieren“ wollen und wohl im weiteren Sinne von Kaffee und Gebäck gesprochen, sagte der Angeklagte jetzt. Doch es sei niemals seine Absicht gewesen, die Ordnungshüter zu bestechen – und er habe dies auch nicht geäußert. Eine Bestechung sei mit Franzbrötchen ja wohl auch kaum möglich.

Einer der beiden Mitarbeiter meinte als Zeuge jedoch, er könne sich „hundertprozentig“ erinnern, dass der Angeklagte gemeint habe: Wenn er den Eintrag des falschen Parkens lösche, „damit ich keine Strafe bekomme, gebe ich dir einen Kaffee aus“. Das Franzbrötchen sei erst im weiteren Gesprächsverlauf erwähnt worden.

Prozess Hamburg: Weiterer Zeuge kam erst später hinzu

In einer früheren Vernehmung hatte dieser Zeuge indes laut Akte gesagt, dass es die Verknüpfung zwischen der Aussicht auf Kaffee und Franzbrötchen mit einer angestrebten Löschung der Ordnungswidrigkeit eben gerade nicht eindeutig gegeben habe.

Der zweite Mitarbeiter sagte, zu Beginn der Unterhaltung mit dem Angeklagten sei er einige Meter entfernt gewesen, habe dann aber eingegriffen, als die Auseinandersetzung lauter geworden sei. Gemeinsam hätten sie den 32-Jährigen darauf hingewiesen, dass er sich mit seinem Bestechungsangebot strafbar mache. Der Prozess wird fortgesetzt.