Hamburg. Zwei Männer und eine Frau standen vor Gericht. Sie wollten importierte Hundebabys in Hamburg verkaufen. Mindestens ein Welpe verendete.
Das Amtsgericht Harburg hat am Mittwoch im Prozess um illegalen Handel mit Hundewelpen lediglich zwei der drei Angeklagten verurteilt: Wladislaw M. wurde wegen tierquälerischen Tiermissbrauchs und Tiertötung zu 30 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt, Denis J. wegen derselben Anklagepunkte zu 30 Tagessätzen à 45 Euro.
Die dritte Angeklagte, Monika P., wurde freigesprochen. Vorgeworfen wurde den beiden Männern und der Frau im Alter zwischen 28 und 30 Jahren ein gemeinschaftlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in drei Fällen, sie sollen zwischen November 2018 und März 2019 zehn Mischlings- und Labrador-Welpen mit dem Ziel des Verkaufs von Polen nach Hamburg gebracht haben. Ein junger Hund starb.
Welpen-Mafia: Tierschützer entsetzt über Urteil für Händler
Laut Urteil konnte allein den beiden Männern Tierquälerei nachgewiesen werden. Einer von ihnen war bereits vorher mit Welpenhandel aufgefallen. Ursprünglich war auch wegen des Verdachts eines Betrugs zum Nachteil der Käufer ermittelt worden. Jedoch konnte in keinem Fall konkret ermittelt werden, in welchem Gesundheitszustand die Tiere beim Verkauf waren.
Birgitt Thiesmann, Expertin für illegalen Welpenhandel bei Vier Pfoten, der Stiftung für Tierschutz, zeigt sich entsetzt über das Urteil: „Wir sind fassungslos. Illegaler Welpenhandel ist eine ernst zu nehmende Straftat und sollte auch so behandelt und verurteilt werden.“ Thiesmann kreidet an, dass neben dem Handel die Tierquälerei schwerer wiege, dadurch sei sogar mindestens ein Welpe verstorben. Laut Obduktion war er gerade fünf Wochen alt.
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„Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Die Justiz hat die Schwere des Falls nicht erkannt und mit dem Urteil ein falsches Zeichen gesetzt.“ Es sei keine Bagatelle, sondern einen ernsthafte Straftat verhandelt worden, das Urteil jedoch wirke nicht im geringsten abschreckend. „Mit dem Verkauf von weiteren Welpen haben sie das Geld schnell wieder drin“, resümiert die Expertin, die aktuell Zoll und Polizei in Konstanz zu diesem Thema schult.
Die Verurteilten verlangten 440 Euro für einen Welpen, die Tiere wurden in einer Kleingartenparzelle in Hamburg gehalten.