Hamburg. Gerhard Strate ist überzeugt, der Kanzler habe im Kontext Cum-Ex die Unwahrheit gesagt. Neue Sachlage untermauere den Verdacht.
Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate hat seine Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen uneidlicher Falschaussage im Zuge der Cum-Ex-Affäre erneuert. Mit Schreiben vom Dienstag forderte er die Staatsanwaltschaft Hamburg auf, die Ermittlungen „nunmehr aufzunehmen“, da eine neue Sachlage den Verdacht untermauere, Scholz habe im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt. Eine erste Anzeige Strates war als unbegründet abgewiesen worden – die Erinnerungslücken seien wegen der Vielzahl von Scholz’ Aufgaben plausibel.
Cum-Ex: Scholz berief sich auf Erinnerungslücken
Strate bezieht sich auf die Aussage Scholz‘ vom 21. April 2021, als er sich bezüglich der Inhalte von Gesprächen mit dem Warburg-Chef Christian Olearius auf Erinnerungslücken berief. Olearius hatte den damaligen Bürgermeister mehrfach aufgesucht, um eine drohende Steuernachzahlung im Zuge von Cum-Ex-Geschäften seiner Bank zu verhindern.
Strate verweist nun auf ein Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags vom 4. März 2020. Damals hatte Scholz laut Protokoll gesagt, er habe sich angehört, was Olearius „zu diesem und anderen Themen“ zu sagen gehabt hätte.
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Olearius habe, so Scholz, in dem Gespräch keine Auskunft über seine Sicht der Dinge erhalten. Über Einzelheiten und Gesprächsinhalte könne er wegen des Steuergeheimnisses keine Auskünfte geben. Strate schreibt in seiner Anzeige: „Erst bei der Anhörung durch den Untersuchungsausschuss überkommt ihn völlige Erinnerungslosigkeit: Dort erklärt er, er gehe davon aus, dass das Treffen stattgefunden habe, „… auch wenn ich daran keine eigene Erinnerung habe.“
Strate: Erinnerungslosigkeit sei bewusste Falschaussage
In seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft führt Strate aus: „Ihre Behörde sollte nicht versuchen, den Gedächtnisschwund des ehemaligen Bürgermeisters zwischen dem 4. März 2020 und dem 21. April 2021 erneut mit seinem gestiegenen Arbeitspensum als Bundesminister der Finanzen (und nunmehr als Bundeskanzler) zu erklären. Es gibt eine sehr viel einfachere Erklärung: Die behauptete Erinnerungslosigkeit ist eine bewusste Falschaussage.“