Hamburg. Der Finanzsenator kündigte an, wie man durch die Energiekosten in Schwierigkeiten geratene Personen und Betriebe unterstützen will.

Die Hamburger Finanzämter sollen die Ausnahmesituation, in die die Steuerpflichtigen durch die Energiekrise mit drastisch gestiegenen Energiekosten und der Befürchtung von Engpässen geraten sind, „angemessen berücksichtigen und entsprechenden Anträgen auf steuerliche Erleichterungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entgegenkommen“. Das teilte die Finanzbehörde am Montag mit.

Energiekrise: Finanzämter sollen mit Stundungen und Gebührenerlass helfen

Den Finanzämtern stünden eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um fällige Zahlungen zumindest zu verschieben: So könnten die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabgesetzt werden, darüber hinaus haben sich die Finanzverwaltungen der Länder mit dem Bund darauf verständigt, Zahlungen zu stunden oder die Vollstreckung aufzuschieben. Bei Stundungen könne im Einzelfall und „unter bestimmten Voraussetzungen“ auch auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden, heißt es weiter.

Auf städtischer Ebene könnten Gebühren darüber hinaus nicht nur gestundet, sondern teilweise auch erlassen werden. Über entsprechende Anträge solle „im Einzelfall unter Würdigung der entscheidungserheblichen Tatsachen zeitnah“ entschieden werden. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung sei auch die rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen möglich.

Energiekrise: Dressel will „alles tun, um Härten abzufedern“

Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) betont, die Auswirkungen „des Angriffskrieges gegen die Ukraine und der notwendigen Sanktionen der Europäischen Union sind auch für die Bevölkerung und Unternehmen bei uns in Hamburg schwerwiegend“. Deswegen sei es umso wichtiger, „dass wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten alles tun, um Härten abzufedern“. Dressel kündigte an, die Finanzämter würden „den zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll ausschöpfen“.