Hamburg. Vertragsbruch: Nach der Insolvenz einer Firma erhält ein Ex-Partner 275.000 Euro. Thomas Wüstefeld wehrt sich wie gegen Kühne.

Das erste Verfahren im Zusammenhang mit geschäftlichen Auffälligkeiten beim Hamburger Medizinunternehmer Thomas Wüstefeld findet nach aktuellen Angaben im November statt. Wie das Landgericht dem Abendblatt bestätigte, werde am 15. November in der Sache 415 HKO 44/21 verhandelt. Dabei geht es unter anderem um die Insolvenz der Firma bioTECgroup, die Wüstefeld gemeinsam mit einem Partner betrieben hat. Nach Abendblatt-Recherchen, über die wir im Juni berichtet hatten, war die Firma in die Insolvenz gegangen, und es gab Streitigkeiten zwischen Wüstefeld und seinem Mitanteilseigner, einem prominenten Unternehmer aus Niedersachsen.

Wüstefeld hatte gesagt, die bioTECgroup sei „kontrolliert“ in die Insolvenz gegangen, Mitarbeiter seien nicht betroffen. Sein Partner habe die Expansionspläne nicht mittragen wollen und habe aussteigen wollen.

Dieser Partner hat Ende Mai vor dem Landgericht Hamburg bereits ein sogenanntes Teil-Vorbehaltsurteil gegen Wüstefeld erwirkt. Der Hamburger Medizinunternehmer soll 275.000 Euro plus Zinsen zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Thomas Wüstefeld: Gerichtsverhandlung im November

Wüstefeld soll gegen verschiedene per Gesellschaftervertrag vereinbarte Klauseln verstoßen haben. Er selbst warf seinem Unternehmer-Partner „arglistige Täuschung“ beim Abschluss ebendieses Gesellschaftervertrages vor.

Diese Argumentation hatte Wüstefeld auch gegenüber dem HSV-Anteilseigner Klaus-Michael Kühne ins Feld geführt, von dem er Anteile am HSV gekauft hatte. Er sei, so Wüstefeld, beim Kauf dieser Anteile nicht umfassend über die Lage des HSV informiert worden.

Wüstefeld müsste von Kühne laut Vereinbarung weitere HSV-Anteile kaufen. So war es beim Kauf des ersten Pakets vereinbart worden (Put-Option). Ob es dazu kommt und was aus Wüstefelds bestehendem Paket nach seinen Rücktritten wird, ist ungewiss.

Kühne und Wüstefeld: „Arglistige Täuschung“?

Ob das vorläufige Urteil des Landgerichts zur 275.000-Euro-Forderung im sogenannten Urkundsverfahren Bestand hat, wird sich möglicherweise in oder nach der Verhandlung im November zeigen. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg liegen nach Abendblatt-Recherchen derzeit zwei Strafanzeigen gegen Wüstefeld, die sich um schwere Untreue- und Betrugsvorwürfe drehen. Die Staatsanwaltschaft hat bis Donnerstagmittag den Eingang einer Anzeige bestätigt. Ob sie daraufhin Ermittlungen aufnimmt, ist anders als von anderen Medien berichtet noch völlig offen.

Parallel laufen mehrere Zivilklagen gegen Wüstefeld mit Forderungen in Millionenhöhe. Er soll Geschäftspartner getäuscht haben, was er bestreitet. Forderungen, so sagte Wüstefeld dem Abendblatt, habe er selbst gegenüber den Firmen, die juristisch gegen ihn vorgehen.