Hamburg. Bisher sind in vielen Gebieten maximal 150 Meter erlaubt. Das könnte sich durch ein Braunschweiger Urteil ändern. Die Hintergründe.
Ein Gerichtsurteil aus Braunschweig könnte massive Auswirkungen auf den Bau von Windkraftanlagen auch in Hamburg haben. Dabei geht es um die in der Hansestadt festgeschriebene bisherige Maximalhöhe der Windräder von 150 Metern. Diese gilt laut dem 2013 geänderten Flächennutzungsplan in den sogenannten Außenbereichen, für die es keine qualifizierten Bebauungspläne gibt – nur im Hafengebiet greift sie nicht, in Curslack liegt die Grenze bei 180 Metern.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist eine generelle Begrenzung so nun nicht mehr bindend. „Eine im Flächennutzungsplan geregelte Höhenbegrenzung reicht nicht aus, um die Genehmigung für eine diese Grenze überschreitende Anlage zu versagen“, so das Gericht.
Windkraft hat „besonderen Stellenwert" für Klimaschutz
Die Genehmigungsbehörde müsse den „besonderen Stellenwert berücksichtigen, der der Windenergie für die Sicherung der Energieversorgung und den Klimaschutz zukommt“, so das Gericht in dem bereits rechtskräftigen Urteil. In der Praxis könnte das heißen: Wenn Hamburg künftig den Bau einer Anlage von mehr als 150 Metern in den Außenbereichen ablehnt, könnte dagegen vom Investor mit guten Chancen geklagt werden.
Hintergrund der Einführung der 150-Meter-Grenze in Hamburg war ein Bürgerentscheid in Bergedorf, wo es besonders viele Windkraftanlagen gibt. Die Höhenbegrenzung, die die Belastung für Anwohner reduzieren sollte, hat sich zuletzt allerdings als problematisch erwiesen. Denn moderne Anlagen werden mittlerweile deutlich höher gebaut – weil die Effizienz mit wachsender Höhe deutlich zunimmt. Mithin: Je höher die Anlagen, desto mehr Strom liefern sie.
Urteil verändert die Sachlage
Die Betreiber wollen daher gerne im Zuge des sogenannten „Repowering“ bestehende Anlagen durch höhere ersetzen. Das allerdings ist bisher nicht möglich gewesen. Durch das Urteil hat sich die Lage nach Einschätzung des Hamburger Landesverbandes des Bundesverbands Windenergie (BWE) deutlich verändert.
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Das Urteil bestätige, dass eine „pauschale Höhenbegrenzung im Flächennutzungsplan nicht nur unzeitgemäß“ sei, sondern auch eine „erdrosselnde Wirkung“ habe und deswegen hinter den Zielen Klimaschutz und Energiesicherheit zurücktreten müsse, sagte Hamburgs BWE-Vorstandschef Axel Röpke.
Windkraft: Urteil der Umweltbehörde bekannt
Laut BWE-Vorstand Jens Heidorn hat es zu diesem Thema in dieser Woche Gespräche zwischen dem Verband und Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) gegeben. Das Braunschweiger Urteil sei in der Umweltbehörde bekannt, bestätigte Behördensprecherin Renate Pinzke. „Die rechtlichen Auswirkungen, insbesondere auf den bestehenden Flächennutzungsplan, werden derzeit geprüft.“