Hamburg. Bei der Aktion “Operation Safe Holiday“ überprüfte die Polizei Dutzende Fahrzeuge – und stellte diverse Verstöße fest.
Koffer packen, Wohnwagen oder Wohnmobil beladen und ab in den Urlaub. Doch die Polizei Hamburg hat einigen Menschen, die auf dem Weg in die Sommerferien waren, in den vergangenen Tagen und Wochen einen Strich durch die Rechnung gemacht und zumindest für eine Urlaubsverzögerung gesorgt.
Polizei Hamburg untersagt 37 Wohnmobilen die Weiterfahrt
Bei länderübergreifenden zweimonatigen Verkehrssicherheitsaktion "Operation Safe Holiday", die vom 1. Juli bis 31. August andauert, haben die Beamten an fünf Kontrolltagen Dutzende Wohnmobile und Wohnwagengespanne in Hamburg überprüft. Ergebnis: In 37 Fällen untersagte die Polizei die Weiterfahrt.
Bei den Kontrollen am 1., 5. und 22.Juli sowie am 19. und 22. August nahmen die Beamten 136 Fahrzeuge unter die Lupe und überprüften 147 Personen. Dabei wurden auch vier Straftaten festgestellt: Zweimal Fahren ohne Fahrerlaubnis und zweimal Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.
Polizei Hamburg kontrolliert Urlaubs-Wohnmobile – die Verstöße:
- 12 x Überladung
- 6 x Verstöße gegen Ladungssicherung
- 7 x Verstöße gegen die Sicherung von Kindern
- 3 x Verstöße gegen die Anschnallpflicht
- 4 x sonstige Buß- und Verwarngelder
- 17 x sogenannte Mängelmeldung aufgrund zum Beispiel nicht mitgeführter Dokumente oder technischer Mängel an ihren Fahrzeugen
Einem 36-jährigen Fahrer eines Wohnwagengespannes wurde die Weiterfahrt verboten, weil er für seine Fahrzeugkombination keine entsprechende Fahrerlaubnis besaß. "Zudem war die Rad- / Reifenkombination auf seinem Zugfahrzeug unzulässig, wodurch die Betriebserlaubnis erlosch", sagte Polizeisprecher Daniel Ritterskamp am Freitag.
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Mehrere Wohnwagengespanne und Wohnmobile waren außerdem überladen. Ritterskamp: "Das jeweils erlaubte Gewicht konnte in den meisten Fällen durch Ablassen von Frischwasser und Umladen von Gepäck auf Begleitfahrzeuge erreicht werden." Bei zwei Wohnwagengespannen stellten die Beamten so massive Reifenschäden fest, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste.