Hamburg. Eigentümer müssen sich für die neue Grundsteuer erklären – die Frist endet im Oktober. Noch haben die meisten nicht reagiert.
Die Belastung aus der Grundsteuer ist in Hamburg im vorigen Jahr leicht gestiegen. Wie aus einer am Freitag verbreiteten Studie der Beratungsgesellschaft EY hervorgeht, lag sie 2021 bei durchschnittlich 267 Euro pro Kopf, nach 260 Euro im Vorjahr. Damit liegt Hamburg im Vergleich der Stadtstaaten deutlich hinter Bremen (310 Euro nach 302 Euro), aber deutlich vor Berlin (227 Euro nach 226 Euro).
Deutschlandweit liegt der Durchschnittswert der Studie zufolge bei 175 Euro (2020: 172). Am höchsten war die Belastung in Nordrhein-Westfalen mit 216 (212), am niedrigsten in Brandenburg mit 110 (108) Euro.
Grundsteuer-Erklärung: Unter zehn Prozent eingereicht
Wie sich die Grundsteuerreform auf die Hebesätze auswirkt, sei noch ungewiss, hieß es weiter von EY. Noch bis Ende Oktober müssen Millionen von Eigentümern dafür Angaben zu ihren Grundstücken ans Finanzamt übermitteln. Ab dem 1. Januar 2025 gelten dann die neu ermittelten Beträge. "So lange ist ungewiss, wie sich die bevorstehende Grundsteuerreform auf die Einnahmesituation der einzelnen Kommunen auswirken wird, auch wenn der politische Konsens besteht, dass es insgesamt nicht zu einer gravierenden Mehrbelastung der Bürger kommen soll", betonte EY-Partner Mattias Schneider.
In Hamburg hat bislang nicht einmal jeder zehnte Grundsteuerpflichtige die erforderliche Erklärung an das Finanzamt übermittelt. "Bisher haben wir bis 16.8. 37.211 eingegangene Erklärungen", teilte Finanzsenator Andreas Dressel im Kurznachrichtendienst Twitter mit. "Bei insgesamt 423.845 erwarteten Erklärungen ergibt das 8,78 Prozent." Um die Steuerpflichtigen an die Abgabepflicht zu erinnern, erhielten nun alle ein Informationsschreiben. Die Erklärungsfrist läuft seit Juli und endet am 31. Oktober.
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Grundsteuer: Neues Modell für Hamburg
Der rot-grüne Hamburger Senat hatte im vergangenen Jahr mit dem sogenannten Wohnlagenmodell ein eigenes Grundsteuermodell beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt und damit eine gesetzliche Neuregelung notwendig gemacht. Die Bundesregierung hatte ein neues, wertorientiertes Gesetz beschlossen, den Ländern aber über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht.