Hamburg. Gericht lehnt Berufung des Landesverbands der Gartenfreunde Hamburg ab – drohen ihm jetzt Rückforderungen?
In einem Rechtsstreit mit ihrem Dachverband haben Hamburger Kleingärtner einen weiteren wichtigen Sieg errungen. Wie berichtet, war der Landesverband der Gartenfreunde Hamburg (LGH) gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Berufung gegangen.
Das hatte im Dezember 2021 dem Kleingärtner Uwe Zimmermann (73) recht gegeben, der stellvertretend für fünf weitere Vereine gegen eine nachträglich vom Verband erhobene Umlage geklagt hatte. Mit dieser wollte sich der LGH aus Sicht der Kleingärtner Geld zurückholen, das er zuvor an die fünf Vereine hatte zurückzahlen müssen.
Schrebergärten: Gericht gab Kleingärtnern Recht
Auch das hatten sie in einem Gerichtsverfahren erreicht, in dem es zunächst um rund 625.000 Euro ging, die der Landesbund zwischen 2002 und 2011 von den Vereinsmitgliedern für sogenannte öffentlich-rechtliche Lasten, etwa die Gehwegreinigung, eingefordert und behalten hatte, obwohl die Stadt gar keine Gebühren verlangt hatte.
Das Gericht gab den Kleingärtnern recht und warf dem LGH „ungerechtfertigte Bereicherung“ vor – konnte ihn aber wegen Verjährung nur zu einer Rückzahlung der zwischen 2017 und 2020 erhobenen Beträge an die fünf klagenden Vereine, insgesamt rund 5000 Euro, verurteilen.
LGH legte Berufung ein
Die Umlage, für deren Erhebung der LGH in der Corona-Zeit einen umstrittenen Mitgliederbeschluss erwirkt hatte, sei nicht rechtmäßig, urteilte das Gericht dann im März dieses Jahres. Umlagen könnten tatsächlich nur zur „Deckung eines außerplanmäßigen Finanzbedarfs über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus“ beschlossen werden. Eine Finanzierungslücke sei aber angesichts der vom Angeklagten erwirtschafteten Gewinne nicht zu erkennen. Sie betrugen, so steht es in der Urteilsbegründung, von 2015 an mehr als 135.500 Euro.
Der Landesbund-Vorsitzende Dirk Sielmann sah durch die Entscheidung des Amtsgerichts das Vermögen des LGH „mit einem erheblichen latenten Forderungsbetrag von über 500.000 Euro belastet“, da nun theoretisch alle Mitgliedsvereine einen Rückzahlungsanspruch geltend machen könnten. Auf dieses „Haushaltsrisiko“ habe er mit der Berufung reagieren müssen, sagte er damals – und das sei auch Grund der Umlage gewesen, der 90 Prozent der Mitgliedsvereine zugestimmt hätten.
Schrebergärten: „Das Urteil war längst überfällig“
Dass Sielmanns Berufung jetzt zurückgewiesen wurde, wird bei den Kleingärtnern mit Erleichterung und Genugtuung aufgenommen. „Das Urteil war längst überfällig“, sagt Horst Gutknecht (81), der seinerzeit mit Uwe Zimmermann die „SchreberRebellen“ gegründet hatte – einen Zusammenschluss von Kleingärtnern, die sich vom Landesbund nicht gut genug vertreten fühlten. Jetzt könnten sich theoretisch alle Mitgliedsvereine Geld vom LGH zurückholen. „Auch ein paar 100 Euro wären für viele Vereine ein willkommener Geldsegen“, vermutet er.
- Das sind die schönsten Parks und Grünflächen in Hamburg
- Asbestverseuchte Laube in Kleingarten geht in Flammen auf
- Wo Nova Meierhenrich ihr Glück fand
Der Landesbund will sich nicht mit der Entscheidung des Landgerichts abfinden. Seinerzeit hätten deutlich mehr als 90 Prozent der Mitglieder dem Beschluss zugestimmt, die nachträgliche Umlage zu erheben, so Steffi Schulz aus dem Vorstandssekretariat. Zudem halte man „die Begründung der beiden Gerichte für nicht überzeugend“. Daher prüfe der LGH derzeit, Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen.