Hamburg. Es geht um eine Umlage, die laut Amtsgericht Wandsbek unwirksam ist – dagegen geht der Landesbund der Gartenfreunde in Berufung.

Der Rechtsstreit zwischen Hamburger Kleingärtnern und ihrem Dachverband geht in die zweite Runde. Wieder geht es darum, dass der Landesverband der Gartenfreunde Hamburg (LGH) Geld einbehält, das er laut Gerichtsurteil zurückzahlen muss. „Eigentlich müsste es einen Aufschrei unter den Schrebergärtnern geben“, meint Horst Gutknecht.

„Doch sie werden ja nicht informiert.“ Der 81-Jährige, der lange Vorsitzender des Niendorfer Kleingartenvereins Broockkamp war, spielt darauf an, dass weder auf der Internetseite noch in den monatlichen Gartenzeitschriften des Dachverbands etwas über die vergangene noch die aktuelle Auseinandersetzung steht.

Schrebergärten Hamburg: Verfahren um Gebühren

Das neue, im Dezember verkündete Gerichtsurteil ist bereits das zweite, das Kleingärtner Uwe Zimmermann (73), der lange Vorsitzender des Kleingartenvereins 520 Westende in Tonndorf war, stellvertretend für fünf weitere Vereine erstritten hat. Unterstützt worden war die Klage von den „SchreberRebellen“ – einem Zusammenschluss von Kleingärtnern, die sich vom Dachverband nicht gut vertreten fühlen, und dem auch Gutknecht angehört.

Bei dem Verfahren ging es zunächst um viel Geld – nämlich um 624.205,48 Euro, die der Landesbund zwischen 2002 und 2011 von den Vereinsmitgliedern für sogenannte öffentlich-rechtliche Lasten, etwa die Gehwegreinigung, eingefordert und behalten hatte, obwohl die Stadt gar keine Gebühren verlangt hatte.

LGH erhob unberechtigterweise Beiträge

Das Amtsgericht Wandsbek hatte im März 2020 entschieden, dass dem LGH dafür die Rechtsgrundlage gefehlt und er sich an dem Geld „ungerechtfertigt bereichert“ habe – er aber nicht zur Rückzahlung verurteilt werden könne, da die Rückforderungsansprüche zu dem Zeitpunkt bereits verjährt gewesen seien.

Bei der von Zimmermanns Rechtsanwalt Mike Mesecke jetzt beschiedenen Klage ging es um die ab 2017 unberechtigterweise vom LGH erhobenen Beträge, die Ende 2020 noch nicht verjährt waren. Die hatte der LGH den fünf klagenden Vereinen zunächst anstandslos zurückerstattet – um sie dann rückwirkend in Form einer nachträglich erhobenen Umlage wieder einzufordern.

"Von Finanzierungslücke kann keine Rede sein"

Dazu hätte nach Ansicht von Rechtsanwalt Mesecke und den „SchreberRebellen“ aber ein besonderer Finanzbedarf bestehen müssen. „Da es hier um insgesamt 5000 Euro ging und der Landesbund der Gartenfreunde viel Geld auf dem Konto hat, kann von einer Finanzierungslücke aber wohl keine Rede sein“, so Mesecke.

Das fand das Gericht auch. Der Mitgliederbeschluss, den der LGH in einer schriftlichen Abstimmung erwirkt hatte, sei unwirksam, urteilte es im vergangenen Dezember. Umlagen könnten tatsächlich nur zur „Deckung eines außerplanmäßigen Finanzbedarfs über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus“ beschlossen werden. Eine Finanzierungslücke sei aber angesichts der vom Angeklagten erwirtschafteten Gewinne nicht zu erkennen. Sie betrugen, so steht es in der Urteilsbegründung, ab 2015 mehr als 135.500 Euro.

Schrebergärten Hamburg: Rechtsstreit geht weiter

Der Landesbund ist der Auffassung, dass das Amtsgericht die Rechtslage falsch bewertet hat – und hat Berufung eingelegt. „Das Vermögen des LGH wurde durch die Entscheidung des Amtsgerichts mit einem erheblichen latenten Forderungsbetrag von über 500.000,00 Euro belastet“, sagt der Landesbund-Vorsitzende Dirk Sielmann. Durch das aktuelle Gerichtsurteil könnten theoretisch alle Mitgliedsvereine einen Rückzahlungsanspruch geltend machen können.

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„Das stellt für uns ein Haushaltsrisiko dar, auf das wir mit unserer Berufung reagieren mussten.“ Das Risiko für die Finanzen des LGH auszuschließen sei auch der Grund für die Erhebung einer Umlage gewesen, betont er. 90 Prozent der Mitgliedsvereine hätten zugestimmt. „Schon das Solidarprinzip gebietet, dass sich einzelne Vereinsvorstände nicht aus der gemeinsamen Verantwortung herausstehlen dürfen“, so Sielmann.