Hamburg. 21 Jahre alter Hamburger wollte offenbar Sprengsatz bauen. Bundesanwaltschaft hält Plädoyer im Prozess. Sieben Jahre Haft gefordert.
Er hatte monatelang recherchiert, sich vorbereitet, auf diesen einen besonderen Termin hingearbeitet. Der 20. Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001 sollte nach dem Willen von Mahmut C. (Name geändert) unvergesslich werden. Ein Tag der maximalen Zerstörung, ein Ereignis mit vielen Toten und Verletzten.
Dass der 21-Jährige genau dies anstrebte und deshalb einen Terroranschlag in Hamburg oder Umgebung verüben wollte, davon ist zumindest die Bundesanwaltschaft im Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht gegen den Hamburger überzeugt. „Es wäre ein Klima der Angst entstanden, worauf es dem Angeklagten auch ankam“, sagte Oberstaatsanwalt Simon Henrichs und forderte für Mahmut C. sieben Jahre Freiheitsstrafe.
Terroranschlag geplant? Hamburger wollte laut Anklage „viele Ungläubige töten“
Dem Deutschmarokkaner Mahmut C. werden die Vorbereitung einer radikal-islamistisch motivierten staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz vorgeworfen. Für den geplanten Anschlag zum Jahrestag des 11. September hat der 21-Jährige der Anklage zufolge das Material für den Bau eines Sprengsatzes beschafft und versucht, eine Schusswaffe mit Munition und eine Handgranate zu erwerben.
Am 26. August vergangenen Jahres wurde er festgenommen, nachdem er den Ermittlungen zufolge im Darknet eine Handgranate und eine Makarow bestellt hatte und diese auf einem Parkplatz an der Kieler Straße in Besitz nehmen wollte.
„Jetzt habt ihr mich!“, rief er Zeugen zufolge bei dem Zugriff durch die Polizei. Wäre die Ermittlungsarbeit nicht so erfolgreich gewesen, davon ist Bundesanwalt Henrichs überzeugt, „würden wir heute nicht über die Vorbereitung eines Anschlags sprechen, sondern wir müssten über einen Anschlag mit vielen Toten und Verletzten reden“. Es sei das Ziel von Mahmut C. gewesen, „möglichst viele aus seiner Sicht Ungläubige“ zu töten und zu verletzen.
Mutmaßlicher Terrorist nahm sich Boston-Anschlag zum Vorbild
Konkret, so führt es Henrichs jetzt an diesem 13. Tag der Hauptverhandlung in seinem Plädoyer aus, habe Mahmut C. sich das Attentat vom Boston-Marathon am 15. April 2013 zum Vorbild genommen. Seinerzeit wurden durch einen Sprengstoffanschlag drei Menschen ermordet und 264 verletzt.
Bei dem damaligen Anschlag kam ein Sprengsatz unter anderem aus Schwarzpulver, bestimmten Chemikalien und Schrauben und Nägeln als Splittermaterial zum Einsatz. Und genau solche Substanzen hatte sich Mahmut C. den Ermittlungen zufolge im vergangenen Jahr bereits beschafft.
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Die beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft führten aus, wie der Deutschmarokkaner nach ihrer Überzeugung seit 2017 zunehmend einer radikal-islamistischen Einstellung folgte, wie er sich schließlich mit der Herstellung von Sprengstoffen befasste und schließlich den „festen Entschluss“ getroffen habe, „hier in Deutschland einen öffentlichkeitswirksamen Anschlag zu begehen“.
Mahmut C. habe seinen Tatplan „zielstrebig verfolgt“. Seine „langjährige massive Radikalisierung“ ergebe sich unter anderem aus Chats und Suchbegriffen im Internet sowie Videos. Eines davon rufe dazu auf, „alle zu töten, die über den Propheten lästern“. Bis heute habe sich der 21-Jährige nicht von seiner radikal-islamistischen Auffassung gelöst.
Mahmut C. hat sich nie von radikaler Auffassung gelöst
. So habe der 21-Jährige sich beispielsweise für eine Ausreise nach Syrien interessiert, mit dem Märtyrertod sympathisiert und Videos angeschaut, die Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen zum Inhalt hatten. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass Mahmud C. gezielt im Internet Reden von Osama bin Laden aufrief und Suchanfragen stellte wie: „Vorzüge des Dschihad“. Außerdem konsumierte er demnach ein Video, das dazu aufruft, „alle zu töten, die über den Propheten lästern“, und ein anderes mit dem Tenor, dass man „niemals ins Höllenfeuer“ komme, „wenn man Ungläubige tötet“.
Weitere Filme, die der 21-Jährige aufgerufen habe, zeigten unter anderem Massenhinrichtung durch Schusswaffen und Mordanschläge, jeweils aus der Ego-Perspektive. Bemerkenswert, so die Bundesanwaltschaft, sei auch der Pin-Code, den der Angeklagte zum Entsperren seines Handys ausgesucht hatte: Es war die „1192001“, also offenbar die Daten der Terroranschläge von New York und Washington. Bis heute habe sich der 21-Jährige nicht von seiner radikal-islamistischen Auffassung gelöst.
Insgesamt sei Mahmut C. unter anderen überführt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. „Und die beabsichtigte Tat war Mord.“ An diesem Mittwoch soll in dem Prozess die Verteidigung plädieren. Das Urteil gegen Mahmut C. ist für diesen Freitag vorgesehen.