Hamburg. Hamburger Sicherheitsbehörden hatten den Anschlag verhindert. Die wesentlichen Utensilien hatte der Islamist zu Hause im Schrank.
Der junge Islamist, der einen großen Terroranschlag im Raum Hamburg vorbereitet haben soll, hatte die wesentlichen Utensilien für den Bombenbau schon zu Hause im Wohnzimmerschrank. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Ermittlungsverfahren hervor, der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht wurde.
Demnach brauchte der Mann nur noch „eine handelsübliche Batterie und eine feste Umhüllung, etwa einen Schnellkochtopf“. „Sie konnten als Alltagsgegenstände jederzeit unkompliziert im freien Handel beschafft werden.“ (Az. AK 7/22)
Prozess Hamburg: Islamist hatte alles für Bombenbau
Der Deutsch-Marokkaner Abdurrahman C. sitzt seit Ende August in Untersuchungshaft. Am 10. März hat die Bundesanwaltschaft gegen ihn Anklage erhoben. Über den Terrorverdacht war die Öffentlichkeit im Dezember informiert worden. Wie aus dem BGH-Beschluss hervorgeht, war dafür eine Wohnungsdurchsuchung am 19. November ausschlaggebend, bei der „in einem Schrank im Wohnzimmer“ größere Mengen an Chemikalien, Hunderte Schrauben und Muttern sowie Elektrodrähte gefunden wurden.
Diese Utensilien hätten „ohne weiteres zum Bau einer funktionsfähigen USBV (Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung) nach dem Muster der bei dem Anschlag auf den Boston-Marathon verwendeten Sprengkörper (...) dienen können“, hieß es weiter. Bei dem islamistischen Attentat in den USA im April 2013 waren mit Schwarzpulver, Nägeln und Stahlkugeln gefüllte Schnellkochtöpfe benutzt worden.
Der nach letzten Angaben 20 Jahre alte Terrorverdächtige war in Hamburg aufgeflogen, als er eine Handgranate und eine halbautomatische Schusswaffe kaufen wollte. Laut BGH hatte er sich über das Darknet per E-Mail an einen vermeintlichen Waffenhändler gewandt, der tatsächlich ein US-Ermittler war. Dieser habe den Mann an einen Polizisten des Bundeskriminalamts „weitervermittelt“. Bei der vereinbarten Übergabe war er gefasst worden. Die BGH-Strafrichter entschieden, dass er weiter in Untersuchungshaft bleibt.