Hamburg. Insgesamt elf Männer sollen sich im Stadtpark an einer 15-Jährigen vergangenen haben. Nach Abendblatt-Recherchen fehlen jedoch Beweise.

  • Elf Männer sollen sich im Hamburger Stadtpark an einer 15-Jährigen vergangen haben
  • Der Prozess gegen sie wegen des Vorwurfs der Gruppenvergewaltigung beginnt am Dienstag
  • Doch die Beweislage scheint dürftig zu sein – es gibt viele Indizien, doch kaum handfeste Beweise

Am Ende irrte das Mädchen über die Wege, es war ein Uhr nachts. Bis es auf Passanten im Stadtpark traf, die ihm halfen. Die 15-Jährige soll ein unvorstellbares Martyrium erlebt haben, hieß es in Polizeiberichten. Ein Dutzend junger Männer sei über sie hergefallen, hätten sich in Gruppen an ihr vergangen. Den Ermittlungen zufolge solle es Handyvideos der Tat geben, eine Trophäe der Täter, um damit zu protzen. Erst nach zweieinhalb Stunden sei das Mädchen entkommen. Ohne Handy und Portemonnaie, das ein Täter ihr geraubt haben soll, nachdem er von ihr abließ.

Vergewaltigung im Hamburger Stadtpark: Prozess startet am Dienstag

Das war der Anfang, in einer Septembernacht vor 20 Monaten. Was folgte, hat selbst erfahrene Beamte überrascht. Facebook-Posts und YouTube-Videos mit Namen und Videos der Verdächtigen, Aufrufe, sie mit Lynchjustiz zur Rechenschaft zu ziehen. Eine ungeduldige Öffentlichkeit, die sich fragte, warum die Ermittlungen so lange dauerten, warum die Täter noch frei herumliefen. Und Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich, der sich im Abendblatt gleichzeitig über die Kritik empörte und um Geduld warb: „Man sollte der Staatsanwaltschaft hier doch bitte vertrauen.“

Am Dienstag nun werden elf junge Männer in Saal 300 des Strafjustizgebäude sitzen – der jüngste heute 18 Jahre, die ältesten 21 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Peiniger des Mädchens. Sie stützt sich auf neun gefundene DNA-Spuren, mehr als 40 Zeugenaussagen, Tausende Seiten an Beweiswürdigung, von denen allein die sogenannten Sonderbände 19 DIN-A4-Ordner füllen.

Vergewaltigung im Hamburger Stadtpark: Elf Männer vor Gericht

Von Ermittlern hieß es, sie hätten großes Mitleid mit der Jugendlichen, die lebenslang leiden werde. Und doch stellen sich auch sie auf einen langen, harten Weg zur Wahrheit ein. Nach Abendblatt-Recherchen muss das Gericht viele Puzzlestücke für ein klares Bild der mutmaßlichen Tatnacht noch finden.

Grundlegendste Fragen in dem Verfahren sind teilweise komplett offen. Was geschah tatsächlich am späten Abend des 19. September 2020? Und falls eine Gruppenvergewaltigung bewiesen wird: Welchen Anteil hatten die Angeklagten jeweils daran?

Vergewaltigung im Stadtpark: Was die Ermittler über die mutmaßliche Tat wissen

Die Staatsanwaltschaft wirft keinem der elf Beschuldigten vor, die 15-Jährige plötzlich überwältigt zu haben – sie hätten mutmaßlich nicht einmal „gegen den erkennbaren Willen“ des Mädchens gehandelt. Das braucht es seit einer Gesetzesnovelle aber nicht mehr, um rechtlich von einer Vergewaltigung zu sprechen. Die Anklage beruft sich auf den seit 2016 geltenden Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Zu einer solchen Zustimmung sei die Jugendliche nicht mehr in der Lage gewesen – und die Beschuldigten hätten dies erkannt, ihren Zustand „ausgenutzt“.

Am jenem Abend ist die 15-Jährige stark angetrunken. Nach einer Party hat sie ihre Freunde aus den Augen verloren, geht ziellos an der Festwiese entlang. Laut Anklage kommt sie dann, etwa gegen 22 Uhr, mit einem der jungen Männer „ins Gespräch“. Er führt sie in ein Gebüsch, wenig später kommen drei weitere Männer hinzu. Bei den folgenden „sexuellen Handlungen“ sei „teilweise auch Gewalt angewendet worden“, heißt es. Diese sei aus juristischer Sicht aber nicht so folgenschwer gewesen, dass auch der Vorwurf der Körperverletzung im Raum steht.

Polizei sucht intensiv nach den Videoaufnahmen

Einer der vier jungen Männer soll Teile der Geschehnisse auf Video festgehalten haben – und nahm laut Anklage die Handtasche des Mädchens mit ihren Wertsachen an sich. Auch ein fünfter Mann, der in das Gebüsch nachfolgte, filmte nach Zeugenaussagen die mutmaßliche Tat, hatte aber keinen Geschlechtsverkehr mit der 15-Jährigen. Ihm wirft die Anklage aber Beihilfe zur Vergewaltigung sowie das Erstellen von kinderpornografischen Inhalten vor.

Jörg Fröhlich, Generalstaatsanwalt.
Jörg Fröhlich, Generalstaatsanwalt. © picture alliance/dpa | Georg Wendt

Bei ihren Ermittlungen suchte die Polizei intensiv nach den Videoaufnahmen. Nach Abendblatt-Informationen liegen sie der Anklage aber weiterhin nicht als Beweismittel vor. Kein Angeklagter hat eingeräumt, dass das Mädchen offenkundig nicht mehr in der Lage gewesen sei, den Geschlechtsverkehr zu bejahen – ebenso gibt es bislang kein Geständnis.

Vergewaltigung im Stadtpark: Noch gibt es kein Geständnis

Über die Geschehnisse, nachdem sich die ersten fünf Männer von dem Gebüsch entfernten, ist weniger bekannt. Das Mädchen bewegte sich offenbar zurück zur Festwiese und wurde laut Anklage noch „zwei weitere Male in das Gebüsch geführt“, wo es zum Geschlechtsverkehr mit sechs weiteren Männern gekommen sein soll. Gewaltanwendung ist aber hier nicht Teil des Tatvorwurfs gegen die betreffenden Angeklagten.

Nach der Tat hatte es geheißen, dass die erste Gruppe den weiteren Männern möglicherweise gesagt habe, dass die Jugendliche noch allein und wehrlos sei. Konkretere Hinweise, dass dies tatsächlich so war, liegen aber offenbar nicht vor. Vielmehr soll die Situation des Mädchens als Gerücht auf der damals spätabends noch recht belebten Festwiese schnell die Runde gemacht haben.

Ob es überhaupt eine Verbindung zwischen den Gruppen und teilweise selbst zwischen einzelnen Angeklagten gibt, ist unklar. Ihre Meldeadressen liegen teilweise weit entfernt voneinander, etwa in Lurup und Poppenbüttel. Sechs von ihnen wurden in Hamburg geboren, von den übrigen fünf jeweils einer in Polen, dem Iran, Kuwait, Ägypten und Libyen. Keiner der Angeklagten stand vor der Tat bereits als sogenannter Obachts- oder Intensivtäter im Fokus der Polizei.

Passanten fanden das traumatisierte Mädchen

Die Passanten, die das offenbar traumatisierte Mädchen nach Mitternacht im Stadtpark trafen und in Sicherheit brachten, riefen am frühen Morgen die Polizei. Die Ermittler gingen offenbar sofort von einem Sexualdelikt aus, sicherten unter anderem Videomaterial und kamen so auf die Spur der Verdächtigen. Neun von ihnen konnten DNA-Spuren zugeordnet werden. Da aber nicht die Frage ob, sondern unter welchen Umständen es zu dem Geschlechtsverkehr kam, im Fokus der Hauptverhandlung stehen wird, ist die Aussagekraft des genetischen Materials begrenzt.

Viel wird somit rechtlich im Prozess von einer möglichen Aussage des Opfers abhängen – und einer Antwort auf die Frage, ob sie in jener Nacht in der Lage war, „einen Willen zu bilden und zu äußern“, wie es in der Schilderung der Anklage durch das Landgericht heißt.

Nach Abendblatt-Recherchen gibt es keine Unbeteiligten, welche die Geschehnisse in dem Gebüsch selbst beobachtet haben. Mehrere Zeugen sahen aber offenbar die Handyvideos und könnten die Bilder vor Gericht beschreiben.

Als nach der Tat in sozialen Medien die Videos mit den Namen und Bildern der Verdächtigen kursierten, meldeten sich auch angebliche Bekannte derselben zu Wort. Dabei war davon die Rede, dass die Beschuldigten nichts mit der Tat zu tun hätten oder die Jugendliche angeblich sogar klar einvernehmlich mit in das Gebüsch gegangen sei. Den einzelnen Verdächtigen eindeutig bestimmte Handlungen in der mutmaßlichen Tatnacht nachzuweisen, galt unter Ermittlern seit Langem als eine der größten Herausforderungen in dem Fall.

100 Strafverfahren wegen Aufruf zur Selbstjustiz

Wegen der Aufrufe zur Selbstjustiz gegen die Angeklagten und der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte hat die Staatsanwaltschaft inzwischen 144 weitere Strafverfahren eröffnet, wie sie dem Abendblatt auf Anfrage mitteilte. Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich hatte auch die Medienberichterstattung über den Fall kritisiert. „Den Preis der Skandalisierung zahlen die Hamburger Staatsanwaltschaften, indem sie Mehrarbeit leisten“, so Fröhlich kurz vor der Anklageerhebung im Gespräch mit dem Abendblatt.

Er betonte dabei auch, dass zur Aufarbeitung des „keinesfalls klaren Sachverhalts“ sehr umfangreiche Ermittlungen nötig waren. Nun hofft Fröhlich, dass wenigstens der Gerichtsprozess in „einem unaufgeregten, sachbezogenen und rechtsstaatlich fairen Umfeld“ stattfinden könne.

Ein Urteil wird frühestens kurz vor Weihnachten fallen

Dass auch in Polizeikreisen gespannt auf den Verlauf der Hauptverhandlungen geblickt wird, liegt nicht zuletzt an der Vorsitzenden Richterin Anne Meier-Göring: Diese hat sich in mehreren spektakulären Verfahren den Ruf erworben, harte Kritik an Vorgehen und Beweisführung der Ermittler nicht zu scheuen, wenn sie es für angebracht hält.

Besonders hart war die Auseinandersetzung bei dem Prozess um die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/2016, einem ähnlich komplexen Fall. Nachdem Meier-Göring von „schweren Fehlern“ der Polizei sprach, warfen ihr Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer in einer gemeinsamen Mitteilung „beschämendes“ Verhalten vor. In Justizkreisen gilt Meier-Göring als sehr hoch angesehen.

Wegen des Alters der Jugendlichen wird im Stadtpark-Prozess damit gerechnet, dass die Hauptverhandlung weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. Nach dem Prozessauftakt sind bereits 41 weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird frühestens kurz vor Weihnachten fallen.