Hamburg. Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich äußert sich exklusiv zu der Kritik an den noch andauernden Untersuchungen und den Fall Bakery Jatta.

In den vergangenen Wochen war die Hamburger Staatsanwaltschaft immer wieder in den Schlagzeilen. Nun nimmt der höchste Ankläger der Stadt, Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich, in einem Exklusiv-Interview mit dem Hamburger Abendblatt Stellung zu dem Vorwurf, im Zusammenhang mit einer Gruppenvergewaltigung im Stadtpark sei zu langsam ermittelt worden. Außerdem geht es um „Pimmelgate“, Personalsorgen und den Fall Bakery Jatta.

Herr Fröhlich, wann haben Sie sich zuletzt über den eigenen Apparat geärgert?

Jörg Fröhlich: Das kommt natürlich vor. Aber ich habe auch gelernt, den Problemen erst einmal auf den Grund zu gehen. Als Staatsanwälte dürfen wir uns nicht von Emotionen leiten lassen, sondern müssen uns an Fakten orientieren. Am Ende stellt sich der Sachverhalt oft ganz anders dar, als er zunächst erscheint.

Das Bild, das die Staatsanwaltschaft zuletzt abgab, war mäßig: Es wirkt, als sei viel Sand im Getriebe. Wichtige Verfahren dauern lange. Die Staatsanwaltschaft gilt als personell heillos überlastet. Hinzu kommen interne Streitigkeiten und Machtkämpfe. Was läuft da schief?

Fröhlich: Ihren Eindruck teile ich nicht. Ich bin auch gespannt, auf welchen belastbaren Tatsachen er beruhen soll.

Die Gruppenvergewaltigung im Stadtpark bewegte zuletzt die Stadt. Aber rund 14 Monate nach der Tat vom September 2020 gibt es noch immer keine Anklage trotz eindeutig scheinender DNA-Spuren. Warum dauern die Ermittlungen so lange?

Fröhlich: Weil sie nun einmal so lange dauern. Mir ist völlig schleierhaft, wie hier anhand weniger Rumpfinformationen und ohne jede Aktenkenntnis die Behauptung aufgestellt werden kann, die Staatsanwaltschaft würde eine Anklageerhebung verzögern. Es handelt sich um ein äußerst komplexes Ermittlungsverfahren, das von Spezialisten der Polizei und der Staatsanwaltschaft mit Hingabe bearbeitet wurde. Zur Aufklärung des keineswegs klaren Sachverhalts waren etliche strafprozessuale Maßnahmen erforderlich. Neben kriminaltechnischen Untersuchungen und Spurenauswertungen wurden unter anderem mehr als 40 audio- und videobasierte Zeugenvernehmungen durchgeführt und zahlreiche weitere Hinweise abgearbeitet.

Jedem der sukzessiv ermittelten elf Beschuldigten musste ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Die Akte umfasst mittlerweile drei Hauptbände und 19 Leitz-Ordner Sonderbände. Sie ist zusammen mit einem abschließenden polizeilichen Ermittlungsbericht erst Mitte Oktober 2021 wieder bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Restliche Ermittlungsaufträge wurden erst vor wenigen Tagen erledigt. Nun wird das Untersuchungsergebnis so, wie es das Gesetz vorsieht, nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bewertet. Erst dann sind valide Angaben darüber möglich, ob und wenn ja gegen welchen Beschuldigten wegen welcher konkreten Vorwürfe überhaupt eine Anklage in Betracht kommt. Man sollte der Staatsanwaltschaft hier doch bitte vertrauen.

Bereits im Januar gab es aber einen Kreis von Verdächtigen.

Fröhlich: Das ändert nichts an dem, was ich gesagt habe.

Ist die Kritik also aus Ihrer Sicht völlig haltlos?

Fröhlich: Nach meinem jetzigen Informationsstand: ja. Und nicht nur das. Ich vermag nicht zu erkennen, dass der mediale Hype dem Verfahren in irgendeiner Form genutzt hat. Deutlich spürbar ist allerdings, dass Teile der Bevölkerung verunsichert wurden, weil sie dachten, Polizei und Staatsanwaltschaft würden ihren Strafverfolgungsauftrag nicht ordnungsgemäß erfüllen. Das ist einfach unzutreffend und rückt hoch qualifizierte Mitarbeiter unangemessen in ein schlechtes Licht. Durch entsprechende Wutszenarien im Netz haben wir nun außerdem eine Menge Folgeverfahren, die uns noch lange beschäftigen werden. Mit anderen Worten: Den Preis der Skandalisierung zahlen die Hamburger Staatsanwaltschaften, indem sie Mehrarbeit leisten.

Es stellt sich die Frage, ob die Staatsanwaltschaft von vornherein transparenter arbeiten sollte.

Fröhlich: Die Strafprozessordnung sieht für eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Strafverfahren nur ein Forum vor, nämlich die gerichtliche Hauptverhandlung. Das Ermittlungsverfahren ist seinem gesamten Wesen nach nicht öffentlich, was auch Sinn ergibt, wenn man den Schutz von Persönlichkeitsrechten und den Anspruch der Staatsanwaltschaft auf ungestörte Sachaufklärung bedenkt. „Wasserstandsmeldungen“ zu einzelnen Untersuchungshandlungen geben wir daher grundsätzlich nicht ab, sondern erläutern höchstens einmal den jeweiligen Verfahrensstand. Das mag aus Sicht der Öffentlichkeit unbefriedigend sein, entspricht aber den gesetzlichen Vorgaben. Die Staatsanwaltschaft ist auch nicht verpflichtet, eine fehlerhafte Berichterstattung zu korrigieren, zu der sie nicht mit eigenem Verhalten beigetragen hat. Ebenso wenig ist es ihre Aufgabe, öffentliche Neugier zu befriedigen und Entscheidungen in Rechtssachen vielleicht noch danach auszurichten, was in der Medienöffentlichkeit mehrheitsfähig ist.

Das betroffene Mädchen muss jedoch lange damit leben, dass seine mutmaßlichen Peiniger alle weiterhin auf freiem Fuß sind. Was setzt das für ein Zeichen an die Opfer und die Gesellschaft, wenn die Strafe eben nicht auf dem Fuße folgt?

Fröhlich: Strafe kann erst eintreten, wenn die Tat hinreichend konturiert und in einem fairen Gerichtsprozess rechtskräftig festgestellt ist. Bis dahin haben wir unter Beachtung der Unschuldsvermutung nur eine mehr oder minder starke Verdachtslage. Im Jugend- und Heranwachsendenrecht gilt des Weiteren der Erziehungs-, nicht der Strafgedanke. Haftbefehle sind per se keine Strafe, sondern dienen nur der Verfahrenssicherung. Das alles ist nun einmal auch für die Staatsanwaltschaft verbindlich.

Trotzdem empfinden in der Öffentlichkeit viele Menschen die lange Ermittlungsdauer als quälend. Schadet das dem Ruf der Justiz?

Fröhlich: Nicht, wenn man sich vergegenwärtigt, was die Justiz in ihrer wichtigen gesellschaftlichen Rolle verkörpert. In einem chronisch aufgeregten und stets nach sofortigen Lösungen suchenden Umfeld steht sie nach wie vor für Seriosität, Verlässlichkeit, Rechtsstaatlichkeit, den Ausgleich widerstreitender Interessen, hohe Verantwortung und fundierte Entscheidungen, die mitunter eben auch Zeit brauchen.

Wann ist der personelle Notstand bei der Staatsanwaltschaft endlich behoben?

Fröhlich: Ein Zustand, in dem die Staatsanwaltschaft einmal keine Personalsorgen hat, kommt mir inzwischen fast wie eine Utopie vor, weil der Gesetzgeber fleißig für immer neue administrative und materielle Pflichten sorgt. Hinzu treten mit steter Regelmäßigkeit unvorhergesehene Ereignisse, die eine solide Personalplanung von heute auf morgen über den Haufen werfen. Bestes Beispiel dafür sind die Encrochat-Verfahren. Ihnen musste sich in diesem Jahr kurzfristig eine große Menge von Mitarbeitern widmen. Das ließ sich nur dadurch darstellen, dass Dezernentinnen und Dezernenten aus anderen Sachgebieten abgezogen wurden und somit auch die Bearbeitung anderer Verfahren zurücktrat. Im Behördenjargon nennt man das „priorisieren“.

Die Frage ist, wie viel man priorisieren muss, weil die Ressourcen fehlen.

Fröhlich: Die personelle Situation der Hamburger Staatsanwaltschaften hat sich seit meinem Amtsantritt qualitativ und quantitativ schon deutlich verbessert. Es wurden etwa neue Planstellen zur Errichtung der Zentralstelle Staatsschutz bei der Generalstaatsanwaltschaft, zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität oder der strafrechtlichen Nachbereitung des G20-Gipfels generiert. Das letzte Großprojekt, das mit zehn neuen Amtsanwaltsstellen, 20 neuen Stellen im Servicebereich und weiteren Planstellen für Führungskräfte bedacht wurde, ist die Umstrukturierung der Hauptabteilung II. Aus ihr sind nun seit März 2021 zwei neue Hauptabteilungen mit Schwerpunktabteilungen für Verkehrskriminalität und für Beziehungsgewalt hervorgegangen. Man kann dort mittlerweile schon an vielen Schnittpunkten erkennen, dass der Prozess der Reorganisation und Konsolidierung Früchte trägt. Es wurden zum Beispiel erhebliche Restbestände abgebaut und Bearbeitungszeiten verkürzt. Gleichwohl warten schon wieder die nächsten Baustellen.

Welche?

Fröhlich: Aktuell der Bereich Kinderpornografie. Die Anzahl der beim Bundeskriminalamt ermittelten Bildsequenzen hat sich in diesem Jahr nahezu verdoppelt. Wegen einer veränderten Abgabepraxis, etlicher Gesetzesverschärfungen sowie schon jetzt auf breiter Front ansteigender Verfahrenszahlen in Abteilung 74 sehe ich da eine ganz große Lawine auf uns zurollen.

Also brauchen Sie wieder mehr Personal?

Fröhlich: Momentan ist es noch zu früh, um solche Forderungen zu stellen. Mir ist auch bewusst, dass die Staatsanwaltschaft ja gerade erst neues Personal für die Encrochat-Verfahren und die Vermögensabschöpfung bekommen hat. Wenn wir allerdings ständig neue Aufgaben übernehmen und gegen immer neue Kriminalitätsformen, wie beispielsweise jetzt während der Corona-Pandemie Subventionsbetrügereien und Impfpassfälschungen, ankämpfen müssen, stoßen die noch vorhandenen Personalkapazitäten rasch an ihre Grenzen. Man sollte auch bedenken, dass mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität bereits ein weiteres Kapitel der Strafverfolgung aufgeschlagen und Meldemechanismen für Provider in Gang gesetzt wurden, die ab Februar kommenden Jahres gelten. Nach ersten Schätzungen könnten vom Bundeskriminalamt dann jährlich insgesamt bis zu 250.000 Verfahren aus dem Bereich Hatespeech auf die Länder verteilt werden. Wie wir das neben dem Umzug der Staatsanwaltschaft in das Michaelisquartier Ende 2022 und vielen sonstigen Herausforderungen alles schaffen sollen, weiß ich ehrlich gesagt noch nicht.

Bei der „Pimmelgate“-Affäre um Innensenator Grote geriet die Staatsanwaltschaft ebenfalls in die Kritik. Was ist da aus Ihrer Sicht passiert?

Fröhlich: Eigentlich nichts Ungewöhnliches. Die Staatsanwaltschaft bekam eine relativ dünne Akte mit den Screenshots des fraglichen Tweets, einem Strafantrag des Innensenators und dem polizeilichen Hinweis, dass der Beschuldigte bis dahin nicht zu seiner Vernehmung erschienen war. Daraufhin wurde wie in jedem Verfahren das Vorliegen einer Straftat geprüft. Hierbei hat die Staatsanwaltschaft in der P-Bezeichnung eine sogenannte Formalbeleidigung, also eine schon aus sich heraus tatbestandliche Äußerung, erblickt, was rechtlich gut vertretbar ist.

Die daraufhin beantragte Durchsuchung auch?

Fröhlich: Da sich mit der bisherigen Verdachtslage keine Anklage rechtfertigen ließ, konnte die Staatsanwaltschaft das Verfahren entweder einstellen, oder sie musste versuchen, weitere Beweismittel zu erlangen. Sie hat sich für die zweite Option entschieden, wobei unter anderem eine Rolle spielte, dass das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für eine Beleidigung durch „Verbreiten von Inhalten“ erst im Frühjahr 2021 von ein auf zwei Jahre angehoben wurde und der Gesetzgeber damit auch einen besseren Schutz von politischen Amtsträgern im Fokus hatte. Deshalb halte ich auch diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft für juristisch allemal vertretbar, was ebenso durch den Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters bestätigt wird.

Dass ich persönlich in bestimmten Punkten eher zu einer anderen Auffassung neige, unterstreicht eine selbst unter Staatsanwälten noch nicht gefestigte Meinungsbildung, die sich nur durch weitere Gerichtsentscheidungen vorantreiben ließe. Grund dafür, das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Dienstaufsicht zu beanstanden, gab es jedoch nicht. Mit sonstiger Kritik müssen wir halt leben.

Welche Lehren ziehen Sie aus dem Fall?

Fröhlich: Wir haben es wohl mit Vorboten dessen zu tun, was passieren könnte, wenn sich die Staatsanwaltschaft allzu intensiv um Hasskriminalität im Internet kümmert. Es ist sicherlich richtig, dass viele der dort angesiedelten Erscheinungsformen von Hatespeech, etwa strukturierte Bedrohungen, Einschüchterungen und Verunglimpfungen, nachhaltiger Strafverfolgung bedürfen. Jedoch gibt es auch etliche Posts von minderer Bedeutung, die in ihrem strafrechtlichen Gehalt schwer zu fassen sind und die zumindest eine intensive und zeitraubende Abwägung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung bedingen. Ich habe durchaus Zweifel, ob und inwieweit die wertvollen Ressourcen der Staatsanwaltschaft hier wirklich richtig platziert sind. Zudem befürchte ich, dass wir sehr schnell den Ruf einer digitalen Sprachpolizei erhalten und Bewertungen von Textpassagen sowie darauf basierende Ermittlungsmethoden noch häufiger öffentlichen Diskussionsstoff bieten.

Von der Grote-Affäre bleibt der Eindruck, dass bei Politikern scharf vorgegangen wird, bei anderen nicht so sehr.

Fröhlich: Nach dem Willen des Gesetzgebers genießen Politiker, aber auch Journalisten, bei der Bekämpfung von Hasskriminalität tatsächlich einen gewissen Sonderstatus. Darüber mag man gern streiten. Es ist aber nicht so, dass entsprechende Verfahren in Abteilung 71 der Staatsanwaltschaft unterschiedlich behandelt werden. Dort existiert keineswegs ein Zwei-Klassen-Strafrecht. Sobald ein eventueller Absender von Hassbotschaften bekannt ist, kommen grundsätzlich auch Durchsuchungsmaßnahmen in Betracht.

Man will ja, dass viele Taten zur Anzeige gebracht werden. Schadet der Fall dem nicht?

Fröhlich: Nein, warum? Es ist doch ein guter Beleg dafür, dass die Staatsanwaltschaft Strafanträge wegen Beleidigungen im Netz ernst nimmt und mit dem gebotenen Nachdruck einschreitet.

Aber wie Sie wissen, wurde kurze Zeit später bekannt, dass es bis dahin nur sehr wenige andere Durchsuchungen in ähnlichen Fällen gab.

Fröhlich: Ähnliche Fälle kann es kaum in großer Anzahl geben, da das von mir benannte Gesetz ja erst seit wenigen Monaten in Kraft ist. Abgesehen davon wurden Durchsuchungen im Bereich der Hasskriminalität bislang statistisch gar nicht erfasst.

Interessant ist auch die Kommunikation zu dem Fall. Von Unterstützern Grotes wird verbreitet, die Staatsanwaltschaft habe ihn in diese Affäre „hineingeritten“. Er habe ja nicht wissen können, was daraus wird, und fast die gesamte Häme abbekommen.

Fröhlich: Bei allem Respekt: Man kann nicht einerseits Strafverfolgung verlangen und sich dann beschweren, wenn man Strafverfolgung bekommt, noch dazu mit dem Argument, dass man so viel Strafverfolgung oder diese Art von Strafverfolgung gar nicht wollte. Ich glaube auch nicht, dass dies der Standpunkt von Herrn Grote ist.

Ein weiterer Fall, in dem die Staatsanwaltschaft unter Druck steht, ist der von HSV-Fußballprofi Bakery Jatta. Dabei gab es Indiskretionen – und den Vorwurf an die Staatsanwaltschaft, das Verfahren aus Angst vor einer großen Boulevardzeitung extrem auszuwalzen.

Fröhlich: Dieser hanebüchene Vorwurf war mir bislang nicht bekannt. Die von Ihnen benannten „Indiskretionen“ und dass das Verfahren angeblich „ausgewalzt“ wurde, kann ich ebenfalls nicht einordnen. Stellen Sie sich doch stattdessen bitte ganz einfach vor, dass die Staatsanwaltschaft nur ihrer originären Arbeit nachgeht.

Was sorgte hier für die sehr lange Verfahrensdauer?

Fröhlich: Es mussten Unterlagen auswärtiger Behörden beigezogen und ausgewertet, auswärtige Zeugen vernommen, Finanztransaktionen nachvollzogen und digitale Speichermedien untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem ein anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Schließlich erhielt der Verteidiger des Beschuldigten mehrfach Akteneinsicht und bekam großzügige Stellungnahmefristen, an die sich dann zum Teil weitere Beweisanregungen und neue Bewertungen anschlossen.

Und nun ist der Fall entscheidungsreif?

Fröhlich: Es sollte in Kürze eine Abschlussentscheidung ergehen.

Um die Justizsenatorin Anna Gallina gibt es momentan viel Aufregung, auch bei der Staatsanwaltschaft. Wie läuft die Zusammenarbeit aus Ihrer Sicht?

Fröhlich: Mit Frau Gallina habe ich mich im Juni vergangenen Jahres während eines Gesprächs bei der Generalstaatsanwaltschaft sehr nett unterhalten. Seither gab es leider keine näheren Kontakte, was möglicherweise auch an der Corona-Pandemie lag. Wir haben uns jetzt aber für kommende Woche verabredet.