Hamburg. Ein Mann wischte Flyer von einem AfD-Stand in Groß Flottbek, dann kam es zum Gerangel. Nun erging das Urteil gegen die Angeklagten.

Für Kevin D. war es eine Situation, „in der ich wirklich Angst um mein Leben hatte“. Es ging um eine Begegnung des 44-Jährigen auf dem Flottbeker Wochenmarkt mit vier Männern, die die AfD unterstützten. Kevin D. hatte an jenem 1. September 2018 im Brass die Flyer der Partei von einem Informationsstand gewischt. Danach kam es zu einem Gerangel, von dem der Hamburger sagte: „Ich dachte, wenn du nicht handelst, bist du dran.“ Der 44-Jährige sprach von Schlägen und Tritten und schilderte, wie ihm ein Messer an den Hals gehalten worden sei.

Während Kevin D. im Prozess vor dem Amtsgericht als mutmaßliches Opfer seine Aussage machte, wurde er von den vier Angeklagten kritisch gemustert. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern im Alter zwischen 81 und 53 Jahren vor, auf den AfD-Kritiker losgegangen und ihn zu Boden gebracht zu haben. Laut Anklage schlugen und traten sie auf den nun am Boden Liegenden ein. Und der 44-Jährige erlitt durch ein Messer, das einer der Angeklagten mitgeführt habe, eine Schnittverletzung an der Hand.

Prozess Hamburg: AfD-Unterstützer muss Geldstrafe zahlen

Jetzt erging das Urteil gegen die vier Angeklagten: Drei der Männer wurden freigesprochen. Sie hätten eingreifen und den Mann, mit der vierte aus dem Quartett im Clinch war, fixieren dürfen, so die Richterin. Dass sie den 44-Jährigen auch geschlagen und getreten haben, lasse sich nicht nachweisen.

Ulrich L. indes wurde wegen Bedrohung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Sie sei überzeugt davon, dass der 62-Jährige ein Messer gegriffen und Kevin D. damit bedroht habe. Auch die Worte „Ich schlitz dich auf“ sind demnach gefallen.

Gerangel an AfD-Stand: Richterin sieht keine Notwehrsituation

Allerdings habe Ulrich L. dem Geschädigten das Messer nicht an den Hals gedrückt, sondern es nur hingehalten. Auch der 44-Jährige hatte als Zeuge bekundet, er habe nicht angenommen, dass er verletzt werden sollte. Und die leichte Verletzung an der Hand des Opfers sei nicht vorsätzlich geschehen, so die Richterin. Eine Notwehrsituation des Angeklagten sieht die Vorsitzende indes nicht.

Nur weil Kevin D. den Stand der AfD umgeworfen hat, „muss man nicht denken, dass er auch Sie angreifen wollte“, sagt sie an die Adresse von Ulrich L. „Ein Messer an den Hals zu halten, ist per se sehr, sehr gefährlich. Ich meine nicht, dass es die richtige Reaktion ist.“