Der Junge war nach einem Routineeingriff gestorben. Nun sind zwei Hamburger Ärzte angeklagt. Der Prozess startet am Mittwoch.
- Neunjähriger stirbt nach Routine-OP in Hamburger HNO-Praxis
- Zwei Ärzte wegen Tod des Jungen angeklagt
- Narkoseärztin bereits vor einigen Jahren zu Geldstrafe verurteilt
Der Fall des neun Jahre alten Jungen hatte viele Menschen in Hamburg erschüttert: Der Schüler war 2007 nach einer Routine-OP in einer Hamburger HNO-Praxis gestorben. Ihm waren unter Narkose die Polypen entfernt worden. Im Aufwachraum kam es zu einer Nachblutung, er erlitt er einen Atemstillstand – eine Woche später war der Neunjährige tot. Jetzt – 15 Jahre nach dem schrecklichen Vorfall – stehen zwei Mediziner der Facharztpraxis ab Mittwoch vor Gericht.
Zuvor hatte es einen jahrelangen Streit um die strafrechtliche Aufarbeitung des tödlich verlaufenen Eingriffs gegeben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte das Verfahren mehrfach eingestellt. "Die gegen die Verfahrenseinstellungen gerichteten Beschwerden wurden durch das Hanseatische Oberlandesgericht zurückgewiesen", teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Doch nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde der Nebenkläger wurden die Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft wiederaufgenommen.
Prozess Hamburg: Junge stirbt nach Routine-OP – Arzt vor Gericht
Das Ergebnis: Gegen einen Arzt wurde am 1. September 2021 Anklage erhoben – er muss sich ab kommenden Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Schwurgericht verantworten. Gegen seinen Kollegen wurde am 7. Januar 2022 Anklage erhoben – ihm wird Beihilfe durch Unterlassen vorgeworfen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll einer der angeklagten Ärzte 2007 "bei dem damals Neunjährigen in seinen (...) Praxisräumen unter Vollnarkose einen HNO-Eingriff vorgenommen und diesen nach komplikationsloser OP unter ungenügender Überwachung in den Aufwachraum entlassen haben". Fünf Tage zuvor habe es eine Patientenaufklärung zu den Operationsrisiken gegeben. Diese soll laut Staatsanwaltschaft jedoch "bewusst unzureichend" erfolgt sein.
Kind an "vermeidbaren Folgen" der Nachblutung verstorben
Im Aufwachraum kam es dann zu einer Nachblutung, die zunächst aber unbemerkt blieb. Das Kind sei eine Woche nach der OP an den "vermeidbaren Folgen" verstorben.
Die Staatsanwaltschaft gibt weiter an, dass die beiden Angeklagten die Hamburger Praxis "personell und apparativ unzureichend" für derartige Eingriffe ausgestattet haben sollen. Zudem sollen die Männer die mangelhafte Aufklärung der Patienten "bezüglich der Standardwidrigkeit des so ausgestalteten ambulanten Operierens" gekannt sowie gebilligt haben.
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Beim Eingriff war der Vater des Neunjährigen an seiner Seite. Als der Junge nach dem Routineeingriff im Aufwachraum schnarchte, sprach der Vater Arzthelferinnen an, hieß es im Prozess gegen die Narkoseärztin, die vor einigen Jahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Doch diese hätten ihn zur Geduld gemahnt. Keine 20 Minuten später setzte die Atmung des Jungen aus. Schwerste Hirnschäden waren die Folge. Eine Woche später war er tot.