Hamburg. Ein 32-jähriger Hamburger hat mehrere Zehntausend Euro zu Unrecht kassiert. Warum es für ihn keine Bewährungsstrafe gab.
Es sollte ein finanzieller Rettungsanker sein für Menschen, die wirtschaftlich unter dem Corona-Lockdown zu leiden hatten. Für sie wurde die Corona-Soforthilfe bewilligt, schnell und unbürokratisch. Doch Ali M. (Name geändert) hat dabei zugelangt wie in einem unerschöpflichen Selbstbedienungsladen. Der 32-Jährige hat mehrere Zehntausend Euro zu Unrecht kassiert. Jetzt wurde der Hamburger vor dem Schöffengericht wegen Subventionsbetruges sowie Untreue zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von knapp 67.000 Euro wurde angeordnet.
Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, dass er sich schuldig gemacht hatte. Mehrfach hatte der 32-Jährige im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfe beantragt und ausgezahlt bekommen – obwohl er das Geld gar nicht hätte erhalten dürfen. Zudem hatte er als Finanzbuchhalter bei einer Firma Überweisungen vom Geschäftskonto auf sein Privatkonto vorgenommen und damit fast 20.000 Euro veruntreut.
Prozess Hamburg: Angeklagter war spielsüchtig
Hintergrund für die Taten war die Spielsucht des Angeklagten, für deren Befriedigung Ali M. immer wieder Nachschub an Geld brauchte. Außerdem hatte er mit dem Trinken begonnen, in einem Ausmaß, das zu einer Alkoholabhängigkeit führte. „Spielen, trinken, auskatern“, das sei damals seine Beschäftigung gewesen, hatte der gelernte Finanzbuchhalter im Prozess erzählt. Mittlerweile sei er „trocken“, befinde sich wegen seiner Spielsucht in Therapie und habe als Personalberater ein gutes Einkommen.
- Miese Masche mit Goldbarren – Haftstrafen für Betrüger
- Neues Verfahren: Hamburger verwandeln Abfall in Treibstoff
- Stiche an Haltestelle – 20-Jähriger muss lange in Haft
Doch eine Bewährungsstrafe, wie Ali M. und sein Verteidiger es erhofft hatten, kam für das Gericht nicht infrage. Schon mehrfach hatte der 32-Jährige in früheren Verfahren die Chance erhalten, unter Beweis zu stellen, dass er sich nunmehr straffrei führen werde – und doch wieder neue Taten begangen.