Hamburg. 71 Anleger fielen auf Umut D. und Maria K. herein – in Wahrheit war nicht eine einzige Unze verfügbar. Jetzt stehen sie vor Gericht.
Einer hat mehr als 55.000 Euro investiert. Andere zahlten beispielsweise gut 23.000 Euro, viele andere immerhin hohe vierstellige Beträge. Das Geld war als Zukunftsinvestition gedacht in eine Kapitalanlage, die auch in Krisenzeiten als sehr sicher gilt: Gold. Doch bei der vermeintlich zuverlässigen Kapitalanlage handelte es sich offenbar in Wahrheit um schieren Betrug. Frei nach dem Motto: Es ist nicht alles Gold, was glänzt.
Weil sie zahlreiche Anleger mit angeblichen Goldgeschäften über den Tisch gezogen haben sollen, müssen sich seit Dienstag Umut D. und Maria K. vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen und der sechs Jahre jüngeren Frau gewerbsmäßigen Betrug vor. Dabei habe die junge Frau mit Umut D. abgesprochen, dass sie eine GmbH erwerben solle, heißt es in der Anklage.
Prozess Hamburg: 270.000 Euro durch Masche erzielt
Unter diesem Firmenmantel habe sie als Geschäftsführerin im Internet Goldwaren zum Verkauf anbieten sollen. Laut Ermittlungen gingen im Frühjahr 2020 insgesamt 71 Käufer auf das Geschäft ein und zahlten reichlich Geld für Münzen und Goldbarren, die in Wahrheit gar nicht verfügbar gewesen seien, so die Anklage weiter. Insgesamt hätten die beiden Hamburger rund 270.000 Euro durch ihre miese Masche erzielt.
Und damit nicht genug: Über ihre Büroanschrift in Jena soll Maria K. diverse Verträge für Telefonleistungen abgeschlossen und Mobiltelefone bestellt haben. Die Handys, nahezu ausschließlich I-Phones der damals neuesten Generation, soll die 30-Jährige an ihren Partner weitergegeben haben. Dieser habe sie dann verkauft. Die Anbieter indes sollen von den Angeklagten überhaupt keine Zahlungen erhalten haben. Insgesamt sei dabei ein Schaden von rund 75.000 Euro entstanden.
Prozess Hamburg: Haftstrafe möglich
Maria K. ist eine schlanke Frau, die ihre Haare zu einem komplizierten Dutt hochgesteckt hat. Gelegentlich blickt die 30-Jährige zu Umut D. hinüber, der sie umgekehrt allerdings geflissentlich ignoriert. Sie hat bereits im Vorfeld des Prozesses Angaben gemacht. Bei ihm wird noch darum gerungen, ob er ein Geständnis ablegen solle.
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Jedenfalls ist in diesem Prozess im Gespräch, ob es zu einer Verständigung, landläufig Deal genannt, kommen kann. Der Verteidigung schwebt vor, dass für ihren Mandanten Umut D. dabei maximal eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten herauskommen soll. Das Gericht hat vorläufig andere Vorstellungen. Demnach komme in Betracht, dass es auf rund dreieinhalb Jahre Haft hinauslaufen könnte. Die Staatsanwaltschaft will noch Stellung beziehen. Vorläufig ist das Verfahren auf fünf Verhandlungstage terminiert. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.