Hamburg. Der Parkdruck ist in den Vierteln besonders hoch. Nun werden Bewohner befragt. Warum es gleich sieben Parkzonen geben soll.
St. Pauli hat eine, Harvestehude erst seit Kurzem. Ottensen, St. Georg, Eimsbüttel und andere Stadteile können ebenfalls eine vorweisen: eine Anwohnerparkzone, die den Parkdruck mindern soll. Nun plant der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Bewohnerparkgebiet in Eppendorf/Hoheluft-Ost – dort sollen gleich sieben Anwohnerparkzonen entstehen.
Die Einführung des Bewohnerparkgebietes in den beliebten Stadtteilen ist für das 4. Quartal 2022 geplant. Zunächst startet der LBV nun eine Online-Befragung der Bewohner vor Ort. Alle volljährigen Anwohner aus dem geplanten Bewohnerparkgebiet werden derzeit persönlich angeschrieben, wie der LBV mitteilte. Diese können bis zum 22. April an der Online-Befragung teilnehmen.
Verkehr Hamburg: Anwohnerparkzonen in Eppendorf/Hoheluft-Ost
"Die Rückmeldungen der Umfrageteilnehmenden fließen in den Bewertungs- und Realisierungsabwägungsprozess ein und wirken sich auf die weitere Feinplanung des LBV mit den beteiligten Behörden, sowie dem örtlichen Polizeikommissariat aus", heißt es weiter.
Das neue Bewohnerparkgebiet Eppendorf/Hoheluft-Ost hat zum Ziel, den Parkdruck und Parksuchverkehr zu verringern, die Parkplatzsuche vor allem für Anwohner zu erleichtern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Denn eine Erhebung des LBV hat gezeigt, dass die Parkplätze vor Ort zu verschiedenen Uhrzeiten zu 100 Prozent ausgelastet sind. Der LBV weist darauf hin, dass gerade unter der Woche bis zu 40 Prozent (Vormittag und Nachmittag) der Parkplätze durch Fremdparker belegt sind.
Eppendorf/Hoheluft-Ost – diese sieben Anwohnerparkzonen sind geplant:
- Süderfeld
- Nedderfeld
- Eppendorfer Mühlenteich
- Hoheluft-Ost
- Eppendorfer Landstraße
- Kellinghusenstraße
- Frickestraße
Bewohnerparkgebiet in Eppendorf: Für Nicht-Anwohner wird es teuer
Wenn die Anwohnerparkzonen realisiert werden, haben Bewohner die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis online (65 Euro) oder vor Ort beim LBV (70 Euro) zu beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis dürfen sie uneingeschränkt parken und sind damit von der Parkscheinpflicht und der Höchstparkdauer befreit. Für Besucher können Anwohner einen Besucherparkausweise (drei Euro täglich) erwerben.
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Alle anderen Autofahrer können mit einem Parkschein in den jeweiligen Zonen für maximal drei Stunden parken – für drei Euro pro Stunde. Die Parkscheinpflicht soll täglich von 9 bis 20 Uhr gelten. Außerhalb dieser Zeiten dürfen alle Autofahrer ihre Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen abstellen.
Dass gleich sieben Anwohnerparkzonen geplant sind, liegt an den zulässigen Dimensionen solcher Zonen: maximal 1000 Meter in der jeweiligen Ausdehnung. "Somit müssen mehrere Bewohnerparkzonen eingeführt werden, um das gesamte Gebiet abzudecken", heißt es in der Mitteilung des LBV.