Hamburg. Die Anzeige richtete sich auch gegen Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher. So begründet die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung.

Es war ein massiv vorgetragener juristischer Vorstoß, der im Cum-Ex-Skandal für Aufsehen sorgte: Der renommierte Rechtsanwalt Gerhard Strate erstattete vor einem Monat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz und Bürgermeister Peter Tschentscher (beide SPD) wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie uneidlicher Falschaussage durch Scholz.

Doch knapp einen Monat später hat die Staatsanwaltschaft den fast 40-seitigen Schriftsatz Strates abgeschmettert. „Im Hinblick auf Ihre Anzeige wurde … davon abgesehen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, heißt es im Schreiben der Anklagebehörde, das der Strafrechtler auf seiner Website veröffentlicht hat.

Cum-Ex-Skandal: Strates Strafanzeige abgewiesen

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass es mehrere Anzeigen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den zunächst nicht erhobenen Steuerrückforderungen gegen die Warburg Bank 2016/17 gegeben habe. „Auch die neuer­lichen Ausführungen des bekannten Geschehens­ ergeben entsprechend keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, auch nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung“, so die Behörde. Beihilfe komme nicht in Betracht, weil die eigentlichen Taten des Betrugs durch Cum-Ex-Deals der Bank bereits vollendet waren.

Strate begründete den Vorwurf uneidlicher Falschaussage damit, dass Scholz’ Erinnerungslücken betreffend Gespräche mit den Bank-Eignern in den Jahren 2016/17 „völlig unglaubwürdig“ seien. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, Scholz habe vor dem PUA zum Cum-Ex-Skandal bewusst nicht die Wahrheit gesagt. „Auf die bloß subjektive Annahme der Falschheit einer Aussage lässt sich ein Anfangsverdacht nicht begründen“, schreibt die Anklagebehörde dem Anwalt.