Hamburg. Nach den Äußerungen von Christoph Ploß in der ZDF-Talkshow zog Schwesig vor Gericht. Landgericht wies Eilantrag ab. So reagiert Ploß.
Im Rechtsstreit über eine Äußerung des Hamburger CDU-Chefs Christoph Ploß in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ hat Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) den Kürzeren gezogen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts hat ihren auf Unterlassung der Äußerung gerichteten Eilantrag am Montag zurückgewiesen.
In der am 8. Februar ausgestrahlten ZDF-Sendung hatte Ploß zu SPD-Chef Lars Klingbeil gesagt: „Und dann haben Sie weitere Personen in der SPD-Spitze wie Manuela Schwesig, die klar sagt, also diese Völkerrechtsverletzung, die interessiert mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb. Sie hat das ziemlich deutlich gesagt.“ Schwesig forderte daraufhin Ploß auf, die Aussage zu unterlassen. Weil er sich weigerte, zog Schwesig vor Gericht – und scheiterte.
Kritik bei "Markus Lanz" eine "Meinungsäußerung"
Die fragliche Äußerung stelle sich „als zugespitzte politische Meinungsäußerung dar“, begründete das Gericht seinen Beschluss. Ploß habe die Formulierung, jemand „sage“ etwas, nicht nur auf Schwesig bezogen und so eine politische Position zusammengefasst. Er habe Schwesig aber nicht zitiert. Es handele sich um eine „wertende Zuspitzung“.
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Zudem lägen für die Meinungsäußerung „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ vor, da Schwesig eine schnelle Inbetriebnahme der Pipeline öffentlich mehrmals befürwortet habe. Im politischen Meinungskampf stelle es eine „zulässige Wertung“ dar, wenn das Festhalten am Pipeline-Projekt mit dem Vorwurf verknüpft werde, völkerrechtswidriges Verhalten zu ignorieren.
Schwesig scheitert mit Klage: So reagiert Christoph Ploß
„Der Gerichtsbeschluss macht deutlich, dass Debatten in einer Demokratie mit Argumenten statt mit Anwälten geführt werden sollten. Die Entscheidung des Gerichts könnte eindeutiger nicht sein: Meine Kritik an der skandalösen Position von Manuela Schwesig gegenüber der russischen Aggressionspolitik war absolut gerechtfertigt", sagte Christoph Ploß am Dienstagabend. Diese Niederlage von Manuela Schwesig sei ein Sieg für die Meinungsfreiheit. "Es war richtig, sich von Manuela Schwesigs juristischen Winkelzügen nicht einschüchtern zu lassen." Der russische Einmarsch in die Ukraine hat noch einmal besonders deutlich gemacht, dass die Kritik an Manuela Schwesig mehr als berechtigt gewesen sei.
Dr. Patricia Cronemeyer, Rechtsanwältin von Christophe Ploß: „Der Versuch, eine zulässige politische Meinungsäußerung unseres Mandanten in einer Fernsehdiskussion als vermeintliches Falschzitat verbieten zu lassen, blieb zu Recht erfolglos. Das Landgericht Hamburg folgt in seinem Beschluss klar unserer Argumentation – und sah offenbar nicht einmal eine mündliche Verhandlung als erforderlich an.“