Hamburg. Äußerungen über SPD-Politikerin und Putin bei “Markus Lanz“ nimmt er nicht zurück. Nun geht der Fall wohl vor Gericht.
Der Hamburger CDU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß lässt es auf einen Rechtsstreit mit Manuela Schwesig ankommen. Eine von den Anwälten der SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern geforderte Unterlassungserklärung gibt er nicht ab.
„Ich lasse mich nicht mundtot machen“, sagte Ploß dem Abendblatt am Freitag. „Gerade in Zeiten, in denen laut Umfragen immer mehr Menschen Sorge davor haben, ihre Meinung nicht mehr bedenkenlos äußern zu können, ist das juristische Vorgehen von Frau Schwesig ein hochproblematisches Signal.“
Nach "Markus Lanz": Schwesig schaltete Anwälte gegen Ploß ein
Schwesig hatte Ploß über ihre Anwälte zur Unterlassung einer Aussage aufgefordert. Ploß hatte in der Talkshow von Markus Lanz am 8. Februar mit Bezug auf Wladimir Putin, den Ukrainekonflikt und die geplante Gaspipeline Nord Stream 2 zu SPD-Chef Lars Klingbeil gesagt: „Und dann haben Sie weitere Personen in der SPD-Spitze wie Manuela Schwesig, die klar sagt, also diese Völkerrechtsverletzung, die interessiert mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb. Sie hat das ziemlich deutlich gesagt."
Die Behauptung sei unwahr, schrieb Schwesigs Anwalt Michael Nesselhauf an Ploß, dieser solle zusichern, diese Äußerung nicht zu wiederholen und andernfalls 10.000 Euro Vertragsstrafe zu zahlen. Schwesigs Anwaltskosten soll er so oder so übernehmen.
Ploß hält scharfe Kritik an SPD und Schwesig für berechtigt
„Es geht mittlerweile auch ums Prinzip, denn die Entscheidung würde über den Einzelfall hinaus wirken“, sagte Ploß. „Wenn eine Regierungschefin die Steuergelder der Staatskanzlei gegen politische Kritik von Opposition oder Medien in Stellung bringen kann, bedroht das den offenen Diskurs in unserem Land. Ich lasse mich deshalb nicht einschüchtern, habe mir mit Dr. Patricia Cronemeyer eine Hamburger Anwältin genommen und werde die Sache zur Not gerichtlich ausfechten.“
Nach Einschätzung von Ploß reiht sich „das unsouveräne Vorgehen von Manuela Schwesig in das schwache Bild ein, das die SPD etwa mit dem Cum-Ex-Skandal in Hamburg und ihrer unklaren Haltung zu Russland derzeit abgibt“. Auch die Hamburger SPD habe sich bisher nicht klar dazu geäußert, wie sie zu den Russland-Geschäften von Gerhard Schröder oder der Position von Manuela Schwesig zu Nord Stream 2 stehe, so der Hamburger CDU-Chef. „Diese unklare Haltung der SPD schadet der Position unseres Landes und unserer Verbündeten im Auftreten gegenüber Russland. Die Kritik daran ist berechtigt und dringend notwendig.“
Beauftragte Schwesig den Anwalt auf Kosten der Steuerzahler?
Auch der durch die Volksinitiative gegen die Primarschule bekannt gewordene Hamburger Jurist Walter Scheuerl hielte es für problematisch, sollte Schwesig den Anwalt auf Kosten der Steuerzahler beauftragt haben. Dies würde womöglich einen Verdacht auf Untreue begründen, schrieb Scheuerl dem Abendblatt. „Denn äußerungsrechtliche Unterlassungsansprüche betreffen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sind daher höchstpersönliche Ansprüche“, so Scheuerl.
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Dazu gebe es ein wichtiges Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, in dem es heiße: „Von ausschlaggebender Bedeutung ist jedoch, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als höchstpersönliches Recht grundsätzlich nur dem Betroffenen selbst die Aktivlegitimation verleiht, und zwar in der Weise, dass jedenfalls die Unterlassungsansprüche regelmäßig an seine Person gebunden sind, d. h., die aus der Verletzung dieses Rechts erwachsenen Unterlassungsansprüche sind grundsätzlich von dem Betroffenen selbst geltend zu machen und nicht abtretbar.“
Mithin: Schwesig müsste nach dieser Einschätzung ihren Anwalt in diesem Fall selbst bezahlen. Um zu klären, wer den Anwalt beauftragt habe und die Kosten trage, habe er eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Staatskanzlei in Schwerin gestellt, so Scheuerl.