Hamburg. Der Senat will den Parkdruck mindern und die Straßen sicherer gestalten. Wo das Parken jetzt gebührenpflichtig wird.

Das Anwohnerparken breitet sich weiter über Hamburg aus – der Landesbetrieb Verkehr (LBV) plant zwei weitere Zonen. Dazu soll das Bewohnerparkgebiet Ottensen auf den Bereich zwischen der Röhrigstraße und dem Altonaer Kinderkrankenhaus erweitert werden, wie der Senat am Donnerstag mitteilte.

Ab dem 28. März ist das Parken in den neuen Zonen dann gebührenpflichtig. Bewohnerinnen und Bewohner können bereits ab dem 11. Februar einen Ausweis beantragen – online oder direkt an allen LBV-Standorten.

Verkehr in Hamburg: Parken in Ottensen kostet nun

Auch "Auswärtige" dürfen weiterhin in dem Gebiet parken. Zwischen 9 und 20 Uhr werden allerdings drei Euro pro Stunde bei einer Höchstparkdauer von 180 Minuten fällig. Im Friesenweg, der Bülowstraße und Teilen der Grünebergstraße sowie an der Bleickenallee ist es möglich, ein Tagesticket für maximal zehn Euro am Tag zu erhalten.

Diese zwei Bewohnerparkzonen gelten von 28. März an in Ottensen.
Diese zwei Bewohnerparkzonen gelten vom 28. März an in Ottensen. © Landesbetrieb Verkehr

Anwohner können für Besucherinnen und Besucher entsprechende Parkausweise für drei Euro pro Tag beantragen. Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Neue Zonen sollen Parkdruck in Ottensen entgegenwirken

Grund für die Ausweisung der Bewohnerparkgebiete sei die schwierige Parksituation an den Straßen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Senats. Angespannt sei die Situation besonders tagsüber. Zudem beeinträchtigten Parksuchverkehr und Falschparkende die Verkehrssicherheit.

"Die Einführung der beiden zusätzlichen Bewohnerparkzonen wirkt dem starken Parkdruck entgegen" so Staatsrat Martin Bill (Grüne). Insbesondere für Radfahrende, für Fußgänger und auch Kinder auf dem Schulweg sollen die Straßen sicherer werden.

Da eine Bewohnerparkzone laut Straßenverkehrsordnung rechtlich nur auf höchstens 1000 Meter pro Seitenlänge zulässig ist, musste der LBV gleich zwei neue Parkzonen einrichten, um das gesamte Gebiet abzudecken.