Hamburg. Der Senat will den Parkdruck in der City mindern – und kommt dem Wunsch der Bewohner nach. Wo Parkausweise vorzuzeigen sind.
Mit Beginn des Dienstags starten drei Quartiere im Hamburger Stadtteil St. Georg ins Bewohnerparken. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt im Münzviertel (M108), am Steindamm (M109) und an der Langen Reihe (M110) eine allgemeine Parkscheinpflicht ein. "Auswärtige" können zwischen 9 und 22 Uhr zwar gegen Gebühr noch kurzzeitig parken (maximal drei Stunden), aber Vorrang haben Anwohner mit entsprechendem Parkausweis. Sie sind von der Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Dafür müssen sie einen Ausweis beantragen und bezahlen.
"Mit der Einführung des Bewohnerparkgebietes verbessern wir die Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner, indem wir diese bei der Parkberechtigung bevorzugen", sagte Martin Bill (Grüne), Staatsrat der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. "Damit wirken wir dem Parkdruck entgegen, erleichtern den unmittelbar im Gebiet wohnenden Menschen die Parkplatzsuche und reduzieren auf diese Weise Parksuchverkehre und Verkehrsemissionen."
Anwohnerparken in St. Georg: Bewohner setzen sich durch
Bei einer Umfrage im Spätsommer hatten sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit großer Mehrheit für die Einführung des Bewohnerparkens ausgesprochen. Diesem Wunsch entsprach die Behörde. Der Parksuchverkehr und diverse Falschparker auf Geh- oder Radwegen würden zudem die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Seit dem 5. Oktober 2021 schon können Betroffene ihre Parkausweise online oder direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Gewerbetreibende können für ihre "betriebsnotwendigen Fahrzeuge" Ausnahmegenehmigungen beantragen. Viele von ihnen wohnen ja nicht im Quartier und brauchen folglich andere Legitimationen für eine Parkerlaubnis.
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Neue Parkzonen in St. Georg: Ausnahme für Gewerbetreibende
Es werde grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM) vorgenommen, hieß es aus der Behörde. Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen erfolge mit Blick auf die erforderliche Notwendigkeit und die jeweilige Parksituation, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Bewohnerparkgebiet zu vermeiden. Ergänzende Hinweise sollen die Antragstellung erleichtern.
In einigen anderen Bereichen St. Georgs sei die Einführung von Bewohnerparken "im Hinblick auf die Ladengeschäfte" nicht möglich, erklärte die Behörde. Das gelte für das Umfeld des Hauptbahnhofs, die Lange Reihe, Holzdamm, Steindamm, bestimmte Abschnitte der Adenauerallee, der Spaldingstraße und der Nordkanalstraße. Dort sind allein Kurzzeitparkende (drei Stunden) erlaubt. In der Bankstraße und im Westphalensweg gilt eine verlängerte Höchstparkdauer.