Hamburg. Täter soll bei Angriff auf seine Lebensgefährtin eine Wahnvorstellung gehabt haben. Staatsanwaltschaft spricht von seelischer Störung.

Im Prozess um den Angriff eines Anfang 20-Jährigen auf seine Lebensgefährtin hat das Landgericht Hamburg am Montag das Urteil gesprochen. Der Mann, der seine Partnerin mit einem Messer, einem Kerzenständer und einem Hammer attackiert hatte, soll in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Der aus Guinea-Bissau stammende Mann hatte seine Partnerin im August 2021 in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Altona attackiert und schwer verletzt. Die 46-Jährige zog sich dabei eine Stichverletzung unterhalb des Kehlkopfes und zwei Schädelbrüche zu. Vor dem Landgericht Hamburg musste sich der Beschuldigte wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung verantworten.

Mann greift Partnerin an – Einweisung in Psychiatrie

Während die Frau beschrieb, dass der Angriff für sie völlig überraschend gekommen sei, erklärte der Beschuldigte, bei der Tat eine Wahnvorstellung gehabt zu haben. Demnach solle er geglaubt haben, dass seine Partnerin seine Familie getötet hatte, was er rächen müsse. Der Beschuldigte führte darüber hinaus an, dass er die Frau immer noch liebe und die Tat nur passiert sei, weil er nicht hundertprozentig er selber gewesen sei.

Die Staatsanwältin sagte derweil, dass der Mann eine krankhafte seelische Störung habe. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft plädierten auch Nebenklage und Verteidigung auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das entsprechende Urteil erfolgte am Montagmittag. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil die Prozessbeteiligten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel verzichteten.