Hamburg. Die drei größten Städte wollen erreichen, dass sie wieder Vorkaufsrechte gegen Luxussanierungen ausüben dürfen. Anlass ist ein Rechtsstreit.
Berlin, Hamburg und München haben gemeinsam eine Initiative gestartet, die es Städten und Kommunen wieder ermöglichen soll, bei Wohnungsgeschäften ein Vorkaufsrecht auszuüben. Anlass ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021, das dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben hatte.
Die drei größten deutschen Städte drängen nun darauf, die Rechtslage auf Bundesebene anzupassen. Zuvor hatte Hamburg bereits eine Initiative auf Ebene der Bauminister-Konferenz gestartet.
Hamburg, Berlin und München wollen Vorkaufsrecht wieder ermöglichen
Allein im Jahr 2020 hatte der Hamburger Senat in 20 Fällen von seinem Recht Gebrauch gemacht, in ein privates Immobiliengeschäft einzugreifen: Das betraf stets Gebiete mit einer „Sozialen Erhaltungsverordnung“, in denen insgesamt mehr als 200.000 Hamburger leben: Wollte ein Erwerber von Wohnungen in diesen Gegenden nicht garantieren, dass er auf Luxus-Modernisierungen mit entsprechenden Mietsteigerungen oder auf die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen verzichtet, konnte die Stadt ihr Vorkaufsrecht nutzen und die Gebäude selbst erwerben.
Das Gericht hatte das mit der Begründung unterbunden, dass es auf die tatsächliche, aktuelle Nutzung der Immobilie ankomme und nicht auf etwaige Absichten des Käufers.
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„Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Spekulation und Verdrängung zu schützen“, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Damit Städte es weiter nutzen können, müsse die Rechtslage neu geregelt werden.
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey sagte: „Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Berliner Rechtsstreit entschieden, das Urteil betrifft aber ganz Deutschland. Überall dort, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, brauchen wir wirksame und rechtssichere Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern.“