Hamburg. Wer kann es beantragen, wie viel Geld gibt es und in welchen Fällen bekommen Eltern die Leistung nicht? Die wichtigsten Antworten.

Hamburgs Eltern leben mit der täglichen Sorge, dass ihre Kinder sich infizieren oder in Quarantäne müssen. Schulklassen und Kindertagesstätten werden geschlossen, Betreuungszeiten eingeschränkt und Eltern gebeten, ihre Kita-Kinder zu Hause zu betreuen, weil Erzieher krank sind. Doch wie sollen berufstätige Eltern das schaffen?

Helfen kann das Kinderkrankengeld, das Eltern weiterhin nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch für die pandemiebedingte Betreuung ihrer gesunden Kinder beantragen können. Doch für wen und in welchen Fällen gilt der Anspruch, solange Schulen und Kitas nicht komplett geschlossen sind? Was muss man dafür tun? Und was fordern Politiker und Verbände, um den Bezug zu erleichtern? Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Corona in Hamburg: Wer kann Kinderkrankengeld beantragen?

Alle gesetzlich versicherten, berufstätigen Eltern von Kindern bis zwölf Jahren, die ebenfalls gesetzlich versichert sind – solange niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.

Wie viele Tage stehen Eltern zu?

Der Anspruch wurde vom Bund pandemiebedingt erweitert und beträgt für dieses Jahr 30 Tage pro Kind und Elternteil. Bei mehreren Kinder erhöht sich der Anspruch auf maximal 65 Tage je Elternteil. Alleinerziehende haben bei einem Kind entsprechend Anspruch auf 60, bei mehreren Kindern auf maximal 130 Tage.

In welchen Fällen gilt dieser Anspruch?

Ganz generell natürlich: wenn das Kind krank ist, auch unabhängig von einer Corona-Infektion. Zudem können Eltern aber auch Kinderkrankengeld bekommen, wenn sie ihr gesundes Kind zu Hause betreuen müssen, „weil eine Kita oder Schule pandemiebedingt behördlich geschlossen wurde, der Zugang zur Einrichtung oder Betreuungszeiten eingeschränkt sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt ist“, wie das Bundesfamilienministerium mitteilt. Und wenn das Kind in Quarantäne muss oder „aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist“. Diese Erweiterung gilt noch bis 19. März.

Was ist, wenn nur eine Klasse oder Kita-Gruppe geschlossen wird?

Auch in diesem Fall haben Eltern einen Anspruch, heißt es von der Techniker Krankenkasse (TK) Hamburg.

Was ist, wenn die Kita nur die Betreuungszeiten kürzt?

Theoretisch können Eltern auch für einen halben Tag Kinderkrankengeld beantragen – wenn zuvor mit dem Arbeitgeber besprochen ist, dass dieser nur einen halben Tag bezahlt.

Und wenn die Kita die Eltern aus Personalmangel darum bittet, ihr Kind zu Hause zu lassen?

Auch hierbei handelt es sich laut TK Hamburg um einen pandemiebedingten Grund, das Kind zu Hause zu betreuen und Kinderkrankengeld zu beantragen.

Können Eltern auch Kinderkrankengeld beziehen, wenn sie ihr Kind aus Sorge vor einer Infektion nicht in die Kita geben und zu Hause betreuen möchten?

Nein.

Haben Eltern einen Anspruch, wenn sie selbst in Quarantäne sind?

Hier muss der jeweilige Sachverhalt geprüft werden, heißt es von der TK Hamburg. Grundsätzlich gelte: „Wird ein Elternteil unter Quarantäne gestellt und betrifft dies denselben Zeitraum, in dem auch das Kind pandemiebedingt betreut werden muss, besteht kein Anspruch auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld, da der Elternteil nicht nur wegen der Betreuung des Kindes seiner Arbeit nicht nachkommen kann.“

Gilt der generelle Anspruch auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten?

Ja.

Welche Forderungen, den Bezug von Kinderkrankengeld zu erleichtern, gibt es derzeit?

Der Landeselternausschuss Hamburg (LEA) fordert von der Sozialbehörde zu klären, in welchen Fällen der Bezug von Kinderkrankengeld aktuell möglich sein kann und wie dann mit dem Elternbeitrag zum Kitagutschein umgegangen werden soll.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie die Linksfraktion in der Bürgerschaft gehen weiter und fordern einen eingeschränkten Regelbetrieb der Kitas, damit Eltern „Kinderkrankheitstage unkompliziert in Anspruch nehmen können“, so Insa Tietjen, kitapolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. Laut Sozialbehörde ist derzeit aber nicht vorgesehen, den Kita-Betrieb einzuschränken.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

In der Regel beträgt es 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Wenn Eltern in den zwölf Kalendermonaten vor dem Bezug Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben, sind es sogar 100 Prozent. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze von 112,88 Euro pro Tag. Und: Abgezogen werden Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Wie müssen Eltern das Kinderkrankengeld beantragen?

Der Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht. Wenn das Kind krank ist, ist eine Bescheinigung des Kinderarztes notwendig. Besteht ein pandemiebedingter Grund, das gesunde Kind zu Hause zu betreuen, können die Krankenkassen die Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Einrichtungen verlangen. Die Entscheidung, ob ein Nachweis erforderlich ist, trifft die jeweilige Krankenkasse im Einzelfall.

Kann ein Elternteil seine Kinderkrankentage auf den anderen übertragen?

Ja, aber nur, wenn der Arbeitgeber des Elternteils, der seine Tage bereits aufgebraucht hat, damit einverstanden ist.

Was ist mit privat versicherten Eltern?

Sie können eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz bekommen. Diese beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens (maximal 2016 Euro pro Monat) und gilt für zehn Wochen pro Jahr je Elternteil (bei Alleinerziehenden 20 Wochen). Auch diese Regelung ist vorerst bis 19. März 2022 gültig. Auch gesetzliche Versicherte können diese Leistung beantragen, zum Beispiel, wenn ihre Kinderkrankentage aufgebraucht sind.