Hamburg. Omikron legt immer mehr Einrichtungen lahm, neue Quarantäne-Regeln sollen entlasten. Eltern müssen eine wichtige Vorgabe beachten.

Corona bringt die Kitas in Hamburg abermals an ihre Grenzen. Wegen Infektionen mit der Omikron-Variante unter Kindern und Erziehern müssen immer mehr Einrichtungen schließen – nicht selten ist jeweils die ganze Familie betroffen und muss sich isolieren. Während Niedersachsen und Bremen eine Testpflicht für die Kleinsten planen, hat der Senat lediglich die Vorgaben für Quarantäne und Isolation angepasst. Eine wichtige Regelung zum Kita-Besuch bleibt aber bestehen.

Corona Hamburg: Wann Kinder wieder in die Kita dürfen

Kinder, die im selben Haushalt mit einer infizierten oder aus anderen Gründen unter Quarantäne stehenden Person leben, dürfen die Kita weiterhin nicht betreten. Dies gilt auch dann, wenn das nicht infizierte Kind – entsprechend der neuen Regelung – nach fünf Tagen freigetestet wurde und symptomfrei ist, oder die Isolation nach zehn Tagen ohne Test aufgehoben wurde.

Die Fünf-Tage-Regelung gilt lediglich für Kinder, die als Kontaktperson eines Infizierten gelten. Sind sie selbst infiziert gewesen, ist eine Freitestung ohne Symptome erst nach frühestens sieben Tagen möglich. In beiden Fällen aber gilt: Das Kind darf die Kita laut geltender Eindämmungsverordnung erst wieder besuchen, wenn auch die Isolation oder Quarantäne der anderen Person im Haushalt aufgehoben wurde.

Hamburg hat neue Quarantäne-Regeln – für Kitas haben sie besondere Bedeutung.
Hamburg hat neue Quarantäne-Regeln – für Kitas haben sie besondere Bedeutung. © Hamburger Senat

Neue Regeln gelten nun für infizierte Kinder: Eine Freitestung ist frühestens nach sieben Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest von einer anerkannten Teststelle möglich, sofern die Kinder 48 Stunden lang symptomfrei sind. Eine Übersicht der anerkannten Teststellen, die auch Kinder unter sechs Jahren testen, ist hier abrufbar. Eine Entlassung von Kindern aus der Isolation oder Quarantäne ohne Testung ist nun bereits nach zehn Tagen möglich. Dies berechtigt aber eben nicht automatisch zum Besucht der Kita.

Corona Hamburg: Diese Quarantäne-Regeln gelten für Kitas

Die Frage nach dem Kita-Besuch war unter Eltern aufgekommen, nachdem die Sozialbehörde die Einrichtungen am Mittwoch über die neuen Quarantäne-Regeln informiert hatte. Die Vorgaben sollen den Ausfall von Fachkräften und damit auch den von Erziehern zeitlich begrenzen.

Gemäß der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundesrats müssen sich Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nämlich nicht mehr in Quarantäne begeben. Das gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und Genesene, wenn die Erkrankung oder die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Alle anderen Kontaktpersonen müssen zehn Tage in Quarantäne, können sich aber nach sieben Tagen freitesten.

Im Fall einer Infektion im Umfeld fallen Erzieherinnen und Erzieher also nicht mehr so lange aus und können rascher wieder arbeiten, um den Kita-Betrieb aufrecht zu erhalten.

Corona in Hamburg: Für die Freitestung von Kindern aus Quarantäne als Kontaktperson gilt:

  • Eine Freitestung von Kindern als Kontaktperson ist frühestens nach fünf Tagen mit einem PCR- oder einem Schnelltest möglich. Diese Tests können zum Beispiel in einem Testzentrum, in der Apotheke oder beim Hausarzt durchgeführt werden.
  • Es wird ein Antigen-Schnelltest empfohlen, da dieser zeitnah (nach etwa 15 Minuten) ein Ergebnis liefert und in den anerkannten Teststellen kostenlos ist. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis ist der Kita vorzulegen.
  • Alternativ können die Eltern – sofern es die Kita anbietet – ab Tag fünf bei ihren Kindern in der Kita unter Aufsicht der testverantwortlichen Person einen Schnelltest durchführen. Ist der Antigen-Schnelltest negativ, muss das Ergebnis anschließend noch durch zwei weitere negative Antigen-Schnelltests bestätigt werden.
  • Davon unbenommen gelte grundsätzlich die Anordnung des Gesundheitsamtes im Einzelfall.

Bislang musste sich jeder bei einem Corona-Verdacht oder einer tatsächlichen Infektion auch ohne Anordnung eines Gesundheitsamts in Isolation oder Quarantäne begeben. Bei einem positiven PCR-Test galt die Isolation grundsätzlich 14 Tage und konnte bei Ungeimpften auch nicht verkürzt werden. Haushaltsangehörige, die nicht geimpft oder genesen sind, mussten für zehn Tage in Quarantäne, konnten sich aber nach fünf beziehungsweise sieben Tagen freitesten.