Hamburg. Die ehemalige Rotlicht-Größe hatte sich in einer Bar geweigert, eine Maske zu tragen. Der Streit darüber eskalierte.
Wegen Zeigens des Hitlergrußes hat das Amtsgericht Hamburg den "schönen Klaus" zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der 68-jährige ehemalige Zuhälter, der inzwischen als Künstler arbeitet und bürgerlich Klaus Barkowsky heißt, habe nach ihrer Überzeugung am 28. Mai vergangenen Jahres zweimal den Gruß vor zahlreichen Menschen auf dem Hans-Albers-Platz gezeigt und dabei einmal sogar „Sieg Heil!“ gerufen habe.
Entsprechend sprach sie den ehemaligen Zuhälter wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Strafmildernd berücksichtigte die Richterin, dass der Angeklagte zur Tatzeit alkoholisiert war. Barkowsky hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen à 50 Euro Einspruch eingelegt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte 60 Tagessätze zu 30 Euro gefordert.
Hitlergruß gezeigt: "Der schöne Klaus" bestreitet die Tat
Wie ein Barkeeper als Zeuge berichtete, war dem Zwischenfall ein Streit um das Tragen einer Corona-Schutzmaske vorausgegangen. Der 68-Jährige sollte die Bar verlassen, weil er keinen Mund-Nasen-Schutz getragen habe. Auch vor Gericht erschien der Angeklagte ohne Maske, legte aber ein ärztliches Attest vor, das die Richterin akzeptierte.
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„Der schöne Klaus“ zeigte sich den Pressefotografen mit Hut und Sonnenbrille, die schulterlangen Haare anfangs zu einem Knoten zusammengebunden. Noch vor dem offiziellen Prozessbeginn erklärte er: „Ich bin ein Mensch, der immer lustig ist. Wenn er am Feiern ist, bewegt er sich und hebt seinen Arm hoch. Also unschuldiger geht es nicht.“
"Der schöne Klaus", kein Zuhälter wie jeder andere?
Dem Gericht erläuterte er, dass er eine klare Haltung gegen Rechtsextremismus habe. Er sei nicht vorbestraft. Über seine Vergangenheit als Mitglied der „Nutella-Bande“, einer Zuhälter-Gruppierung an der Reeperbahn in den 80er-Jahren, sagte er: „Ich war mal als Milieu-Manager tätig.“ Er sei anders als andere Zuhälter gewesen und habe bei Konflikten vermittelt. Inzwischen male er Bilder und sei Mitglied des Künstlerkollektivs „Ewig“. Außerdem sei er in der Obdachlosenhilfe tätig.
„Dass Sie keine nationalsozialistische Gesinnung haben, das glaube ich Ihnen“, sagte die Richterin. Aber darauf komme es bei der Tat nicht an. Die Symbole seien tabuisiert. „Entscheidend ist, dass ein objektiver Dritter das als Hitlergruß verstehen konnte“, erklärte Lübke-Detring.