Hamburg. In dieser Woche werden Schülerinnen und Schüler dreimal getestet. Das gilt auch für Lehrer – unabhängig vom Impfstatus.

In dieser Woche sollen die Schülerinnen und Schüler dreimal auf Corona getestet werden. Schon direkt nach den Ferien war die Testfrequenz erhöht worden. An den ersten drei Schultagen (5., 6. und 7. Januar) wurden sie täglich getestet. Ab dem 17. Januar erfolgt nach Angaben von Peter Albrecht, Sprecher der Hamburger Schulbehörde, dann wieder die regelhafte Testung mit zwei Tests pro Woche.

Das Personal an Schulen sollte sich – unabhängig vom Impfstatus – in gleicher Weise selbst testen. Dies schließe ausdrücklich auch das Personal von Kooperationspartner, Caterern oder Reinigungsunternehmen ein. Ungeimpftes Personal muss sich vor Betreten der Schule in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen. Die neuen Schnelltests der Firma Siemens werden laut Albrecht nach Zusage des Unternehmens bis zum 12. Januar 2022 ausgeliefert. Die neuen Schnelltests seien bereits in mehreren Bundesländern erfolgreich im Einsatz. Es sei zudem gesichert, dass sie auch Infektionen mit der Omikron-Variante anzeigen.

Schulen in Hamburg: Mehr als 21.000 Luftfiltergeräte im Einsatz

Zudem seien mehr als 21.000 mobile Luftfiltergeräte in mehr als 11.000 Unterrichts- und Fachräumen der Hamburger Schulen im Einsatz. Noch in diesem Monat sollen laut Albrecht weitere Luftfilter an die Schulen ausgeliefert werden. Die Schulen seien aufgefordert darauf zu achten, dass die Geräte als Ergänzung zu den vorgeschriebenen Lüftungen eingesetzt werden.

Um für Sicherheit auch in den Kantinen zu sorgen, sollen die Schulen dafür sorgen, dass Abstände eingehalten und möglichst wenig Schülerinnen und Schüler zeitgleich zusammen kommen, sagt Albrecht. „Wie das an jeder Einzelschule geregelt ist, hängt dann von den gebäudlichen Voraussetzungen dort und der Anzahl der Schüler ab, die ein Mittagessen einnehmen. Beim Essen kann dann natürlich die Maske abgenommen werden.“

Die gemeinschaftliche Nutzung der Kantinen sei für alle Jahrgangsstufen ohne Beachtung des Mindestabstandes zwischen Schülerinnen und Schülern möglich. Dabei sei es empfehlenswert, dass die Essenspausen nach Kohorten getrennt organisiert werden.

Corona: Diese Regeln gelten in der Schulkantine

Folgende Hygienemaßnahmen seien zwingend zu beachten, wenn Buffets angeboten werden bzw. Schülerinnen und Schüler kohortenübergreifend zur Mittagspause gehen: Definierte Wegeführung („Einbahnstraßenprinzip“), Ausreichender Abstand bei der Aus- und Abgabe sowie der Essenseinnahme, Abstand durch entsprechende Aufstellung/Reduzierung von Stühlen und Tischen, vor dem Essen Hände mit Wasser und Seife ausreichend lange waschen. Als zweite Möglichkeit könne Handdesinfektionsmittel für eine hygienische Händedesinfektion genutzt werden, Schülerinnen und Schüler tragen eine medizinische Maske bis sie ihren Essplatz eingenommen haben.

Bei Büffets sollen die Auffülllöffel beim Wechsel der Kohorten bzw. der zum Essen gehenden Gruppen ausgewechselt werden und auf den Abstand in Warteschlangen an Kassen, Ausgaben oder Automaten durch Markierungen auf dem Boden und Aufsteller aufmerksam gemacht werden. Bedienpersonal an Kassen oder der Ausgabe sind durch mechanische Barrieren (z.B. Acrylglas) zu schützen. Außerdem ist eine regelmäßige Stoßlüftung etwa alle 20 Minuten, je nach Fenstergröße auch häufiger, nötig.

Die Möglichkeit des getrennten Essens der Lerngruppen in den jeweiligen Unterrichtsräumen über abgepackte Essenslieferungen oder Lunchpakete sind nach Angaben der Schulbehörde in Abstimmung mit den Caterern weitere Möglichkeiten, um die Mittagsversorgung sicherzustellen.

Schulsport ohne Maske: Eltern in Hamburg in Sorge

Viele Eltern treibt auch die Tatsache um, dass die Kinder im Sport keine Masken tragen. „Für den Sport in geschlossenen Räumen gilt keine Maskenpflicht, hier kann die Maske abgenommen werden. Dies gilt auch bei Sportarten mit Positionsveränderungen, wie z.B. dem Mannschaftssport, bei denen kein Abstand von 2,5 Metern eingehalten werden kann. Bei Sportarten mit festen Positionen, z.B. an fest installierten Sportgeräten ist der Abstand von 2,5 Metern einzuhalten.

Auch für die Nachmittagsbetreung gilt laut Schulbehörde, dass möglichst viele Räume ausschließlich von Schülerinnen und Schülern einer Kohorte und nur möglichst wenige Räume (beispielsweise Fachräume an den weiterführenden Schulen) von Schülerinnen und Schülern verschiedener Jahrgangsstufen / Kohorten genutzt werden sollen.

„In der Regel sollte jede Lerngruppe möglichst oft einen eigenen festen Raum nutzen, der von keiner anderen Lerngruppe genutzt wird. Auch im Ganztag gilt, dass Schülerinnen und Schüler aus einem Jahrgang bzw. einer Kohorte untereinander keinen Abstand einhalten müssen. Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Jahrgangsstufen bzw. verschiedenen Kohorten dagegen den Abstand wahren“, so Albrecht. Für Grundschulen sei die Kohortenregelung allerdings grundsätzlich aufgehoben, viele Schulen hätten sie aber beibehalten.