Hamburg. Das Abendblatt beantwortet 34 wichtige Fragen zum Thema Corona – von ersten Symptomen bis zu Long Covid und Viertimpfungen.

Noch immer ist nicht absehbar, wann die Pandemie überwunden sein wird und der Alltag ohne Abstandsregeln und Berührungsängste zurückkehrt. Hier finden Sie einen Leitfaden, in dem die wichtigsten Fragen rund um Corona beantwortet werden.

Was sind die typischen Corona-Symptome?

Zu den im deutschen Meldesystem laut Robert-Koch-Institut (RKI) am häufigsten erfassten Symptomen zählen Husten, Fieber, Schnupfen sowie Geruchs- und Geschmacksverlust. Eine Sars-CoV-2-Infektion kann auch mit Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen und Durchfällen einhergehen. Ebenso möglich sind Kopfschmerzen und Schwindel. Der Krankheitsverlauf variiert stark in Symptomatik und Schwere, es können symptomlose Infektionen bis hin zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod auftreten.

Was muss ich tun, wenn ein positiver Antigentest vorliegt?

Nach Erhalt eines positiven Antigen-Schnelltestergebnisses müssen Betroffene sich umgehend um einen PCR-Test bemühen. Personen ohne Symptome können diese PCR-Testung in den Teststellen der Stadt (Testzentren – hamburg.de) oder über https://eterminser­vice.de/terminservice durchführen lassen. Bis zum Erhalt eines negativen PCR-Testergebnisses gilt eine Quarantänepflicht für die Betroffenen. Menschen, die typische Symptome einer Corona-Infektion zeigen, sollen sich zuerst telefonisch an ihre Hausarztpraxis wenden, online einen Termin über https://eterminservice.de/terminservice buchen oder telefonisch einen Termin über 116 117 vereinbaren. Das Labor teilt Betroffenen das Testergebnis mit. Das Gesundheitsamt wird ebenfalls über das Testergebnis informiert.

An wen muss/sollte ich mich wenden, wenn eine Corona-Erkrankung vorliegt?

Infizierte sind verpflichtet, ihre Kontaktpersonen über die Infektion zu informieren, auch wenn sie noch nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert wurden. Als enge Kontaktsituation gilt ein Treffen von mindestens zehn Minuten mit weniger als 1,5 Meter Abstand und ohne medizinische Masken; ein Gespräch unter 1,5 Meter Abstand ohne medizinische Masken; ein Aufenthalt von mehr als zehn Minuten in einem wenig belüfteten Raum (mit oder ohne Masken), wenn man gespielt, getanzt, Sport getrieben, gesungen oder sich unterhalten hat.
Die Gesundheitsbehörde rät, auch die Hausarztpraxis telefonisch über die Infektion zu informieren.

Dort können Infizierte auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Alle Menschen in Isolierung und Quarantäne sind verpflichtet, zweimal täglich ihre Körpertemperatur zu messen. Und sie sollen ein (digitales) Tagebuch führen, in dem Symptome, Körpertemperatur, allgemeine Aktivitäten und Kontakte zu weiteren Personen aufgelistet sind. Die Corona-Warn-App bietet beispielsweise ein digitales Tagebuch an. Wer die Corona-Warn-App nutzt, sollte dort das Testergebnis hochladen. Dadurch werden enge Kontaktpersonen, die ebenfalls die Corona-Warn-App nutzen, automatisch informiert.
Wenn es Infizierten gesundheitlich schlecht geht, sollten sie ihren Hausarzt/ihre Hausärztin oder die 116 117 anrufen.

Wer hat ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf?

Laut RKI wurden bei folgenden Personengruppen schwere Krankheitsverläufe häufiger beobachtet: Ältere (mit stetig steigendem Risiko ab etwa 50–60 Jahren), Männer, Raucher, Adipöse (BMI>30) und stark Adipöse (BMI>35), Schwangere, Menschen mit Down-Syndrom, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen Lungenerkrankungen (z. B. COPD), chronischen Leber- und Nierenerkrankungen, neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen (z. B. Demenz), Diabeteskranken, Krebskranken, Patienten mit geschwächtem Immunsystem. Schwere Verläufe können aber auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankung und bei jüngeren Patienten auftreten.

Was bedeutet eine behördlich angeordnete, häusliche Isolierung oder Quarantäne?

Quarantänen gelten für Personen, die engen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die aus einem vom RKI ausgewiesenen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet einreisen. Infizierte müssen in eine häusliche Isolierung.

Seit dem 24. Dezember 2021 ist über die Hamburgische Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung geregelt, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger bei Verdacht auf eine Infektion oder beim Vorliegen einer Infektion auch ohne Anordnung eines Gesundheitsamtes in Isolierung oder Quarantäne begeben muss.

Wann endet die Isolierung?

Für ungeimpfte Infizierte – mit oder ohne Symptomen – endet die Isolierung automatisch nach 14 Tagen, sofern das Gesundheitsamt keine abweichende Isolierungszeit anordnet. Für geimpfte und durchgehend symptomfreie Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis besteht die Möglichkeit, die häusliche Isolierung durch einen negativen Test vorzeitig zu beenden. Dazu kann ab Tag sieben der Isolierungszeit ein Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Teststelle (Corona-Test) oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, muss das Testergebnis auf www.hamburg.de/corona-kontakt hochgeladen werden.

Damit endet die Isolierung. Die Möglichkeit zur Verkürzung der Isolierung besteht nur bei durchgehend symptomfreien Personen. Für Kontaktpersonen in Quarantäne gilt: Nach frühestens fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung durch einen PCR-Test (kostenpflichtig), ab Tag sieben per Antigen-Schnelltest (kostenlos). Voraussetzung ist, dass die Kontaktpersonen symptomfrei sind. Die Tests können in allen anerkannten Teststellen (zum Beispiel in Testzentren, Apotheken, Arztpraxen) durchgeführt werden; dafür darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ein Aufhebungsbescheid ist nicht notwendig, um die Quarantäne selbstständig zu verlassen. Hier genügt es, das negative Testergebnis vorzuhalten.

Möglicherweise wurde ich infiziert, ohne es zu merken, weil es keine Symptome gab – lässt sich das auch Monate später noch feststellen?

Ein Antikörpertest weist nach, ob man Antikörper im Blut hat. Das deutet auf eine bereits überstandene Infektion mit dem Coronavirus hin oder zeigt eine Immunantwort auf die Corona-Schutzimpfung. Ein positiver Antikörpertest reicht aber nicht aus für das digitale Covid-19-Zertifikat der EU, das Geimpfte und Genesene erhalten.

Was sind typische Symptome für Long Covid?

Laut RKI zählen zu den am häufigsten beobachteten Symptomen Müdigkeit und Erschöpfung, Kopfschmerzen, Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen, kognitive Beeinträchtigungen (sogenannter Gehirnnebel, engl. „brain fog“), depressive Verstimmungen, Schlaf- und Angststörungen. Weitere genannte Symptome sind Herzklopfen und Herzstolpern (selbst wahrgenommene verstärkte oder beschleunigte Herzschläge oder auch Extraschläge), Brustschmerzen, und Haarausfall.

Auch neu aufgetretene Nieren- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus) sowie das Auftreten von Thromboembolien sind beobachtet worden. Bei einigen Erkrankten entwickelt sich ein Symptomkomplex, der demjenigen des Chronischen Erschöpfungssyndroms (Chronic Fatigue Syndrom) ähnlich sieht. International, aber auch in Deutschland sind wissenschaftliche Studien angelaufen, die bald ein besseres Verständnis hierzu liefern werden.

Welche Vorschriften gelten derzeit in Schulen?

Laut Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde, gelten die Regelungen der letzten Monate auch weiterhin, also Maskenpflicht (im Unterricht), Testpflicht, regelmäßiges Stoß- und Querlüften, Abstandsregeln, Kohortentrennung und flächendeckende mobile Luftfiltergeräte weiterhin.

Wie oft werden Schüler und Lehrer getestet?

Direkt nach den Weihnachtsferien ist die Testfrequenz laut Schulbehörde erhöht worden. An den ersten drei Schultagen (5., 6. und 7. Januar) wurden die Schülerinnen und Schüler nach Angaben der Schulbehörde täglich getestet. In der zweiten Januarwoche vom 10. bis 14. Januar seien drei Tests vorgesehen. Ab dem 17. Januar erfolgt dann wieder die regelhafte Testung zweimal pro Woche, so Albrecht. Das Personal an Schulen sollte sich – unabhängig vom Impfstatus – in gleicher Weise selbst testen.

Dies schließe ausdrücklich auch das Personal von Kooperationspartnern, Caterern oder Reinigungsunternehmen ein. Ungeimpftes Personal müsse sich vor Betreten der Schule in einem zugelassenen Zentrum testen lassen. Die neuen Schnelltests der Firma Siemens sollen bis zum 12. Januar 2022 ausgeliefert sein. „Es ist zudem gesichert, dass sie auch Infektionen mit der Omikron-Variante anzeigen“, so Albrecht.

Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es in Schulen?

Mehr als 21.000 mobile Luftfiltergeräte verbessern laut Schulbehörde in mehr als 11.000 Unterrichts- und Fachräumen der Hamburger Schulen die Raumluft und verringern die Ansteckungsgefahr durch Aerosole. Noch im Januar werden weitere Luftfilter an die Schulen ausgeliefert. „Kein anderes Bundesland erreicht diese Sicherheitsausstattung. Die Schulen sind aufgefordert, darauf zu achten, dass die Geräte als Ergänzung zu den vorgeschriebenen Lüftungen eingesetzt werden“, sagt Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde.

Welche Regeln gelten in Kitas?

Tritt bei Kindern ein leichter Infekt auf, dürfen sie die Einrichtung weiterhin besuchen – allerdings nur nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Dabei darf es sich um einen zu Hause durchgeführten Antigen-Schnelltest handeln. Um einen leichten Infekt handelt es sich, wenn Erkältungszeichen wie Schnupfen oder Husten vorliegen, das Kind aber fieberfrei ist und sich in einem „unbeeinträchtigten Allgemeinzustand“ befindet. Das heißt, dass es normal trinkt, isst und spielt. Kinder, die für Covid-19 typische Symptome aufweisen, dürfen nicht in der Kita betreut werden.

Bei einem positiven PCR-Test entscheidet das Gesundheitsamt über das Ende der Quarantäne. Auch Kinder, die mit einer Person in einem Haushalt leben, die sich in Quarantäne befindet, müssen zu Hause bleiben. Um wieder in die Kita zu dürfen, muss das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 14 Tage nach Symptombeginn die Einrichtung wieder besuchen.

Es besteht die Möglichkeit, die Dauer der Quarantäne zu verkürzen, sofern keine Corona-Infektion oder Symptome bestanden haben. Dafür kann ab Tag fünf ein Test in der Kita durchgeführt werden, der durch zwei weitere negative Tests zu Hause im Abstand von jeweils zwei bis drei Tagen zu bestätigen ist.

Müssen Kita-Kinder anlassunabhängig getestet werden?

Bislang standen Kindern ab drei Jahren zwei Tests pro Woche zur Verfügung. Seit Anfang des Jahres können bis zu drei Tests pro Woche genutzt werden. Anlassunabhängig ist die Anwendung der Tests jedoch freiwillig und keine Voraussetzung für den Kita-Besuch. Alle Beschäftigten sollen sich hingegen dreimal pro Woche anlassunabhängig auf das Corona-Virus testen.

Wo gilt überall 2G plus?

Hamburg hat als erste deutsche Millionenstadt bereits am Dienstag angekündigt, ab kommenden Montag beinahe flächendeckend auf 2G plus umzustellen. In der Gastronomie, beim Breitensport inklusive der Fitnessstudios, bei allen Veranstaltungen, in der gesamten Kultur außer Museen, Bücherhallen und Gedenkstätten, bei touristischen Stadt- und Hafenrundfahrten, bei Seniorentreffs und Spielbanken brauchen auch vollständig Geimpfte und Genesene künftig regelhaft einen negativen Corona-Test. Dasselbe gilt abgesehen von Friseuren und der Fußpflege auch für körpernahe Dienstleistungen.

Welche Ausnahmen gibt es für Geboosterte?

Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sie reicht der Nachweis über den vollständigen Impfschutz als Zugangskriterium. Dasselbe gilt für alle, die von einer Infektion genesen sind und einen Nachweis erbringen können. Spätestens sechs Monate nach der Erkrankung müssen sie sich allerdings impfen lassen, um von der Testpflicht befreit zu bleiben.

Welche Regeln gelten für Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren?

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen. Ab dem Alter von 16 Jahren muss jedoch eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Da Schülerinnen und Schüler sich regelmäßig in der Schule testen, müssen sie im Rahmen des 2G-plus-Zugangsmodells kein zusätzliches Testergebnis vorgelegen.

Wo können Ungeimpfte/Ungetestete noch hin?

Für Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien gilt keine Zugangsbeschränkung. Auch in Babyfachmärkten, Tierbedarfsläden, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Blumenläden, Bau- und Gartenmärkten, dem Buchhandel, Schreibwarengeschäften, Zeitungs- und Tabakverkaufsstellen, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten, Getränkemärkten, Tankstellen, Banken und Sparkassen ist kein Nachweis erforderlich.

Ohne Impf- oder Testnachweis können zudem Optiker, Hörgeräteakustiker, Sanitätshäuser, Reformhäuser, der Großhandel, Abhol- und Lieferdienste sowie Verkaufsstände auf Wochenmärkten, die Lebensmittel oder Waren des täglichen Bedarfs anbieten, aufgesucht werden.

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Wer gilt als geboostert?

Ein entsprechender Nachweis kann sofort nach Durchführung der Auffrischungsimpfung ausgestellt werden. Mit diesem entfällt die Pflicht, im Rahmen des 2G-plus-Zugangsmodells zusätzlich ein Testergebnis vorzuweisen. Es gilt keine Frist für die Booster-Impfung. Die Gesundheitsbehörde weist jedoch darauf hin, dass die Impfung medizinisch betrachtet ihre Schutzwirkung möglicherweise erst im Verlauf der Tage nach einer Auffrischungsimpfung voll entfaltet. Daher sollte man sich weiter vorsichtig verhalten werden.

Gelten Geimpfte, die erst Johnson & Johnson und danach eine zweite Impfung bekommen haben, als geboostert?

Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, gilt nach der einmaligen Dosis als vollständig immunisiert. Wer im Anschluss eine Auffrischung mit einem mRNA-Vakzin erhalten hat, gilt in Hamburg als „aufgefrischt“ und muss für das 2G-plus-Modell keinen zusätzlichen Nachweis erbringen. Damit weicht Hamburg von der RKI-Einschätzung ab, wonach die einmalige Auffrischung nach einer Johnson & Johnson-Impfung nicht als Booster zählt. Die Sozialbehörde spricht ebenfalls davon, dass eine weitere Auffrischungsimpfung sinnvoll sein könne.

Wie sehen die Quarantäneregeln aus für Kontaktpersonen?

Laut Hamburger Eindämmungsverordnung sind auch Haushaltsangehörige einer infizierten Person dazu verpflichtet, sich zu isolieren. Das gilt auch für Kinder, auch ohne Aufforderung durch das zuständige Gesundheitsamt. In Quarantäne müssen zudem diejenigen, die vom Gesundheitsamt darüber informiert wurden, dass sie als enge Kontaktperson einer infizierten Person gelten. Die Pflicht entfällt für Geimpfte und Genesene.

Wie lange muss ich in Isolation bleiben nach einer bestätigten Corona-Infektion?

Wenn keine Symptome mehr vorliegen, endet die Pflicht zur Isolation spätestens nach 14 Tagen. Sollten bereits vorher keine Symptome mehr bestehen, kann die Quarantäne auch früher beendet werden. Dafür muss auf eigene Kosten ein PCR-Test durchgeführt werden, der beweist, dass keine Infektion mehr vorliegt. Dieser Test darf frühestens fünf Tage nach dem positiven Test zu Beginn der Isolation durchgeführt werden. Sollten bereits mindestens sieben Tage vergangen sein, kann stattdessen auch ein Schnelltest durchgeführt werden.

Wenn dieser negativ ausfällt, endet die Quarantäne ebenfalls. Sollten jedoch noch Symptome bestehen, dauert auch die Isolationspflicht länger an. Die Sozialbehörde empfiehlt dann, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Beim Verdacht auf bislang nicht verbreitete Varianten des Coronavirus oder wenn sich die gesundheitliche Situation verschlechtert, kann die Quarantäne durch das Gesundheitsamt verlängert oder zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Die Entscheidungen des Gesundheitsamts gelten als behördliche Anordnungen und haben grundsätzlich Vorrang.

Spielt die Viruslast bei der Quarantäne eine Rolle?

Da die Viruslast in der Regel nicht erhoben wird, spielt lediglich eine Rolle, ob eine Infektion nachgewiesen wurde oder nicht.

Wo finde ich Impfangebote?

In Hamburg wird bei niedergelassenen Ärzten, in Krankenhäusern und Impfzentren mit und ohne Terminvergabe und durch mobile Teams geimpft. Wer keinen Hausarzt hat, kann sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) über Corona-Impfpraxen informieren. Die Übersicht mit Impfzeiten und Kontaktdaten zur Terminabsprache gibt es unter kvhh.net/de/patienten.html. Als Ergänzung gibt es neun Impfzentren ohne vorherige Terminvergabe in den Bezirken, zu finden unter hamburg.de/corona-impfzentren. Alle Standorte sind barrierefrei, es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Erstimpflinge können sich beim Warteschlangenpersonal melden und werden bei verfügbaren Kapazitäten vorgezogen.

Mit Termin arbeiten 27 Standorte, unter anderem die Impfstelle Mitte, Caffamacherreihe 1–3, und das Zentrum für Impfmedizin des Instituts für Hygiene und Umwelt. Einige Stellen bieten nur Auffrischungsimpfungen mit Moderna für Menschen ab 30 Jahren an, dazu gehören das Ambulanzzentrum des UKE, das Amalie Sieveking Krankenhaus und das Hochbahn Impfzentrum in der Springeltwiete 6. Alle Termine werden grundsätzlich über das Buchungstool der Stadt vergeben, nicht von den einzelnen Impfstellen.

Nach einer Erstimpfung wird vom System automatisch ein zweiter Termin erstellt, Bürgerinnen und Bürger müssen diesen nicht separat ausmachen. Die Liste aller Standorte und das Buchungstool der Stadt erreichen Sie unter hamburg.de/corona-impfzentren-mit-termin. Außerdem können Hamburgerinnen und Hamburger sich an wechselnden Orten ohne vorherige Anmeldung durch mobile Teams impfen lassen. Alle aktuellen Stellen finden Sie unter hamburg.de/corona-impfstationen.

Wo gibt es Impfangebote für Kinder und Jugendliche?

Kinder und Jugendliche können neben Kinderarztpraxen auch in einigen Kliniken und Krankenhäusern und einem zentralen Impfzentrum der Stadt geimpft werden. Die Helios Mariahilf Klinik Harburg und das Katholische Kinderkrankenhaus Wilhelmstift impfen Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren. Das Kinder UKE verabreicht Impfungen an Kinder und Jugendliche von fünf bis 17 Jahren. Jugendliche ab 12 Jahren ohne Vorerkrankung werden unter anderem bei der Agaplesion Diakonieklinikum in Eimsbüttel, den Asklepios Kliniken Harburg und Wandsbek und im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg behandelt.

Auch an diesen Standorten erfolgt die Terminvergabe grundsätzlich über das Buchungstool der Stadt unter hamburg.de/corona-impfzentren-mit-termin. Im zentralen Kinderimpfzentrum in der Pasmannstraße 1 in der Neustadt werden ausschließlich Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren mit Biontech geimpft. Hier können Termine unter hamburg-impft.de vereinbart werden, durch die hohe Nachfrage ist dort allerdings aktuell die Kapazitätsgrenze erreicht.

Ein weiteres Angebot für Jugendliche ab 12 Jahren macht das Jugend- und Kulturzentrum am Stintfang, Alfred-Wegener-Weg 3. Bis zum 20. Januar werden hier täglich von 8 bis 18 Uhr Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen mit Biontech und Moderna durchgeführt. Das Angebot wird voraussichtlich bis Ende Februar bestehen (stintfang-gug.de/booster).

Welche Impfstoffe werden verwendet?

Biontech (in Zusammenarbeit mit Pfizer) war der erste in Deutschland zugelassene Impfstoff. Es ist ein mRNA-Impfstoff (messenger Ribonukleinsäure), der in einer Fetthülle in eine Zelle eindringt, ein Protein und die Immunreaktion dazu in Gang setzt und sich wieder abbaut. Dasselbe Prinzip nutzt Moderna.

Astrazeneca und Johnson Johnson sind Vektorimpfstoffe. Sie enthalten vereinfach gesagt die „Bauanleitung“ für einen Teil des Virus und führen so zu einer Immunantwort. Auch hier wird die genetische Information des Impfstoffes nicht ins menschliche Erbgut „eingebaut“.

Der gerade zugelassene Impfstoff Novavax wird zwar als „Totimpfstoff“ bezeichnet, das ist er aber nicht. Impfarzt Dr. Dirk Heinrich sagte, Novavax sei proteinbasiert. „Was drin ist, ist künstlich hergestellt. Das ist kein Totimpfstoff, er enthält keine abgetöteten Virenbestandteile von Corona.“ Ob und wie Novavax wirke, sei ungewiss. Die anderen Impfstoffe seien millionenfach erprobt.

Welcher Impfstoff ist wie wirksam und welche Nebenwirkungen gibt es?

Die Erkenntnisse über die Wirksamkeit gegen das Coronavirus und die Varianten entwickeln sich wissenschaftlich dynamisch immer weiter. Alle zugelassenen Impfstoffe können eine Infektion verhindern oder ihren Verlauf erheblich mildern. Aber: Bei stark immungeschwächten Patienten hilft zum Teil selbst das Boostern nicht oder nur wenig.

Bei Astrazeneca hieß es zwischendurch, es könne Hirnvenenthrombosen auslösen. Tatsächlich war das Risiko dafür bei unter 60-Jährigen höher, sie sollten es nicht mehr bekommen. Die Empfehlungen wurden angepasst. Bei Kindern und Jugendlichen (Biontech) wurde das Risiko einer Herzmuskelentzündung als erhöht eingeschätzt. Doch dieses Risiko ist statistisch erheblich geringer als die Möglichkeit, bei einer Corona-Infektion schwere Folgen zu erleiden.

Beim Einmal-Vakzin von Johnson & Johnson empfahl das RKI zuletzt eine Auffrischungsimpfung schon nach vier Wochen, um den Impfschutz zu „komplettieren“. Grundsätzlich nimmt die Wirksamkeit einer Impfung mit der Zeit ab, bei Älteren wohl schneller als bei Jüngeren. Die häufigsten beobachteten Impfreaktionen sind Schmerzen an der Einstichstelle, Erkältungssymptome und Fieber.

Welche Impfstoffe können oder sollten kombiniert werden?

Grundsätzlich ist das erste verimpfte Serum auch das zweite. Die Stiko hatte aber den zuerst mit Astrazeneca Geimpften empfohlen, als Zweitimpfung Biontech oder Moderna zu nehmen. Die Wirkung ist deutlich höher. Kreuzimpfungen („heterologes Impfschema“) haben sich als sehr wirksam erwiesen. Es gilt: immer den Arzt fragen. Der Abstand zum Booster sollte nach der Zweitimpfung zunächst sechs Monate betragen, jetzt wird die Auffrischung schon nach drei Monaten empfohlen. Nach Johnson & Johnson sollen es mindestens vier Wochen sein (siehe oben).

Mit welchen Vakzinen wird geboostert?

Geboostert wird grundsätzlich mit Biontech oder Moderna (für Menschen ab 30 Jahren). Aber auch Johnson & Johnson hat sich in ersten Studien als sehr gute Auffrischung mit guter Wirkung gegen die Omikronvariante erwiesen. Biontech wird derzeit angepasst gegen Omikron. Drauf sollte man aber nicht warten, sondern lieber zeitig impfen oder boostern.

Was wird für Kinder empfohlen?

Die Stiko empfiehlt die Kinderimpfung für 5- bis 11-Jährige mit Vorerkrankungen. Allerdings können auch Kinder in diesem Alter ohne Vorerkrankungen „nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht“. Ohne Einschränkungen empfiehlt die Stiko eine Corona-Impfung mit Biontech allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Detaillierte Erläuterungen zu den wichtigsten Aspekten der Impfung für 5- bis 17-Jährige bietet das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem zweiseitigen „Kurz & Knapp“-Dokument, das über diesen Abendblatt-Link zu finden ist: www.abendblatt.de/rki-kinderimpfung

Was, wenn ich eine rote Corona-Warn-App habe?

Die rote Warn-App zeigt, dass man ein erhöhtes Infektionsrisiko hatte, weil meist mehrere Tage zurückliegend Kontakte da waren, die infiziert waren. Erhöhte Vorsicht und ein Test sind sinnvoll. Ungeimpfte sollten in Quarantäne. Die App sagt: Bleiben Sie zu Hause, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder die 116 117. Es gibt einen Anspruch auf einen Test, ob das ein PCR-Test sein muss, entscheiden letztendlich Arzt oder Gesundheitsamt. Wer positiv ist, sollte das in der App vermerken.

Welche Corona-Tests gibt es – und wie genau sind sie?

PCR-Tests gelten als der „Goldstandard“ für den Nachweis einer Corona-Infektion. Dieses Verfahren weist das Erbgut des Virus Sars-CoV-2 nach. Dazu kommt die entnommene Probe in ein Labor. Dort wird die vorliegende virale Geninformation vervielfältigt, bis sich der Erreger eindeutig bestimmen lässt. So führt auch eine geringe Ausgangsmenge zu einem richtig positiven Nachweis. Die Nachweisgrenze liegt bei PCR-Tests erheblich niedriger als bei Antigen-Schnelltests, das Labor braucht also weniger Material, um zu einem sicheren Nachweis zu kommen. Zudem lässt sich mit einem PCR-Test die ursprüngliche Viruslast bestimmen.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Im Gegensatz dazu weisen Antigentests (Selbsttests und Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung) lediglich Eiweiße aus der Hülle des Virus nach. Antigentests etwa bei Apotheken werden zwar auch von geschultem Personal durchgeführt, die Auswertung erfolgt aber in der Regel direkt vor Ort, nicht in einem spezialisierten Labor. Dieses Verfahren muss mit dem vorhandenen Probenmaterial auskommen. Wenn erst eine niedrige Viruslast in der Probe vorliegt, also kurz nach der Ansteckung mit dem Erreger zu einem frühen Zeitpunkt der Infektion, kann der Antigen-Schnelltest trotz der Infektion ein negatives Ergebnis bringen.

Und was ist mit der Omikron-Variante?

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das verfügbare Antigentests bewertet, geht „auf der Grundlage der aktuellen Datenlage davon aus, dass die allermeisten der in Deutschland angebotenen und positiv bewerteten Antigentests eine Omikron-Infektion nachweisen können“. Das Bundesinstitut wies zuletzt allerdings noch einmal darauf hin, dass Antigentests „nicht zur sicheren Diagnose einer Sars-CoV-2-Infektion entwickelt wurden, sondern allein um Personen mit einer sehr hohen Viruslast, der damit verbundenen potenziellen Infektiosität und dem Übertragungsrisiko für Kontaktpersonen schnell und einfach zu identifizieren“.

Eine hohe Viruslast entwickele sich zu Beginn einer Infektion, mit oder ohne Symptomatik. Antigentests zur Eigenanwendung seien „zudem nur dann aussagekräftig, wenn die Vorgaben bei der Anwendung exakt eingehalten wurden“, so das PEI. „Eine Infektion können sie nur detektieren, wenn zum Testzeitpunkt eine hohe Viruslast besteht. Dies gilt ebenso für die Omikron-Variante.“

Wo bekomme ich einen PCR Test?

Bei Symptomen und einem positiv ausgefallenen Schnelltest sollte der Arztruf 116 117 kontaktiert werden. Entweder wird der Abstrich für den PCR-Test dann durch einen Arzt zu Hause durchgeführt oder auf eine Infektsprechstunde bei einer Arzt- oder Notfallpraxis verwiesen, für deren Besuch die Isolation unterbrochen werden darf.

Wo kann ich mich testen lassen?

In Hamburg gibt es derzeit insgesamt rund 300 Teststellen. Unter www.hamburg.de/corona-schnelltest sind die Stellen gelistet, an denen Antigen-Schnelltests durchgeführt werden. Einige von ihnen bieten zusätzlich auch PCR-Tests an.

Wann ist ein Test kostenlos und unter welchen Umständen kostet er wie viel?

Antigen-Schnelltests in einer der Teststellen sind kostenlos. Ein PCR-Test ist ebenfalls kostenlos, wenn Symptome vorhanden sind und ein Schnelltest positiv ausgefallen ist oder eine rote Warn-App vorliegt. Mit Symptomen muss der Arztruf kontaktiert oder eine entsprechende Praxis angerufen werden, bevor Erkrankte dort wegen des Tests persönlich erscheinen dürfen. Ein Testzentrum darf mit Symptomen gar nicht betreten werden.

Die Kosten für einen PCR-Test variieren je nach Anbieter und Länge der Auswertungszeit. Ein regulärer Test ist laut Bundesgesundheitsministerium ab 40 Euro zu haben. Ein Express-Test kann auch deutlich über 100 Euro kosten. In Hamburg verlangen viele Anbieter zwischen 69 und 79 Euro für einen PCR-Test. Das Ergebnis bei einem Express-Test kann bereits nach einer halben Stunde vorliegen. In der Regel dauert die Auswertung 24 Stunden, kann aber auch 48 Stunden betragen.