Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüfte den Anfangsverdacht gegen den Bürgermeister und Scholz, stellte das Verfahren aber wieder ein.

Die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg in der Cum-Ex-Affäre hatten sich außer gegen den früheren Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz auch gegen seinen Nachfolger Peter Tschen­tscher (beide SPD) gerichtet. Auch in seinem Fall hätten die Vorprüfungen jedoch ergeben, dass es „keine zureichenden Verdachtsmomente für Straftaten“ gibt, zitiert NDR 90,3 eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Wie berichtet, waren nach Bekanntwerden des Vorgangs Anfang 2020 neun Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Dabei war es um die Frage gegangen, warum die Hamburger Behörden 2016 darauf verzichtet hatten, rund 47 Millionen Euro an Steuern von der Warburg-Bank zurückzufordern und ob die Politik auf diese Entscheidung Einfluss genommen hatte.

Cum-Ex: Staatsanwaltschaft Hamburg stellte Verfahren ein

Während die Staatsanwaltschaft Köln in dieser Angelegenheit nach wie vor intensiv ermittelt, fanden die Hamburger Ermittler für einen Anfangsverdacht gegen Scholz und Tschentscher keinen Ansatzpunkt und stellten das Verfahren kurz vor der Bundestagswahl 2021 ein.

Die Sozialdemokraten sehen darin einen weiteren Beleg dafür, dass sowohl der damalige Bürgermeister als auch der frühere Finanzsenator sich nicht in den Steuerfall Warburg eingemischt haben. Die Opposition ist hingegen sauer, dass der Senat dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss (PUA) die Ermittlungsakten nicht übermittelt hat.

Cum-Ex: Senat legt Akten vor

Das komme „einer Behinderung der Aufklärungsarbeit des Parlaments gleich“, sagte Richard Seelmaecker (CDU). Bürgermeister Tschentscher beteuerte am gestrigen Dienstag, er habe von den Vorermittlungen gar nichts gewusst.

Der Senat werde die Akten nun vorlegen. Er verwies erneut darauf, dass alle Zeugen aus der Steuerverwaltung im PUA die These von der politischen Einflussnahme zurückgewiesen hätten.